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Camping in Skandinavien

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Academic year: 2021

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CAM ING

CAM ING

SKANDI-NAVIEN:

NAT

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U

TNAH

ERLEBEN

in

…Campingurlaub: Ruhe und Erholung in intakter

abwechslungs-reicher Natur, wobei zahlreiche hervorragend ausgestattete

Campingplätze in naturnaher Lage hohen Wohnkomfort und ein

Höchstmaß an Sicherheit bieten. Das gut ausgebaute

skandina-vische Straßennetz ermöglicht spannende Entdeckungsreisen und

erschließt die Natur- und Kulturattraktionen der jeweiligen Region.

P

(2)

Das „Recht zum Gemeingebrauch der Natur“, auch „Jedermannsrecht“ genannt, regelt in den skandina-vischen Ländern den Aufenthalt in und den Umgang mit der umgebenden Natur. Es räumt dem Einzelnen große Freiheiten ein, führt jedoch auch Pflichten mit sich: Sie dürfen sich grundsätzlich in der Natur frei bewegen,

aus-genommen sind jedoch Haus- und Ferienhausgrund-stücke, Schonungen und bestellte Felder, kurz alle Aufenthalte und Passagen, die Menschen und deren

Eigentum, Tıere oder die Natur beeinträchtigen. Selbstverständlich dürfen Sie in der Natur

keinen Unrat zurücklassen.

RECHT ZUM GEMEIN-GEBRAUCH DER NATUR EINHEITLICHER CAMPING-STANDARD

Die Natur steht allen Menschen offen. Deshalb bedarf es größter Rücksichtnahme und Umsicht jedes Einzelnen – schließlich soll jeder die Erlebnisse, welche die Natur bietet, uneingeschränkt genießen können. Bitte be-achten Sie, dass in geschützten Gebieten wie National-parks und Naturreservaten besondere Bestimmungen gelten, die das Recht zum Gemeingebrauch der Natur außer Kraft setzen.

Nahezu alle skandinavischen Campingplätze sind von

*

bis

*****

klassifiziert. Die Klassifizierung gründet sich auf die Bewertung von Punkten wie z.B. Organisation,

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Sicherheit, Ausstattung, Service und das Angebot an Akti-vitäten. Somit ist gewährleistet, dass jeder klassifizierte Campingplatz die sogenannten Grundanforderungen erfüllt. Wer auf skandinavischen Campingplätzen ein-checken möchte, braucht entweder die Internationale Campingkarte (cci), die nationale Campingkarte des je-weiligen Urlaubslandes oder die Campingkarte eines an-deren skandinavischen Landes. Bitte beachten Sie, dass die Campingkarte mit einer aktuellen Gültigkeitsmarke versehen sein muss. Sämtliche skandinavischen Länder verfügen über ein kreditkartenähnliches Kartensystem, das das Ein- und Auschecken erheblich erleichtert.

Aus-führliche Informationen über Camping in Skandinavien erhalten Sie bei den Camping-Dachverbänden.

Diese Broschüre bietet grundlegende Informationen für Ihren Wohnwagen- oder Wohnmobilurlaub in Skan-dinavien. Über Camping, Natur, Routenvorschläge, Na-turschutzgebiete, Feuerverbote u.a.m. informieren die in dieser Broschüre verzeichneten Fremdenverkehrsorga-nisationen. Unter den angegebenen Webadressen lassen sich ebenfalls detaillierte Informationen abrufen.

Dieses Symbol weist auf eine Sehens-würdigkeit hin. Sie finden es auf Hinweis-schildern, in Karten und Infobroschüren.

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Aufenthalt und Passage. Sie dürfen sich im Allgemeinen

zu Fuß frei an den Küsten der Meere und Seen bewe-gen; allerdings ist es nicht gestattet, in weniger als 50 m Abstand von Wohn- oder Ferienhäusern zu verweilen oder zu baden. Außerhalb der Campingplätze ist das Campieren oder Zelten ohne Einwilligung des Grund-besitzers verboten. In privaten Wäldern dürfen Sie beim Spazieren und Radfahren die Pfade und Wege nicht verlassen; das Betreten von Privatwäldern ist grundsätzlich nur am Tage, zwischen 7 Uhr morgens und Sonnenuntergang, gestattet. Sie dürfen sich zu Fuß

IN DER NATUR

oder per Rad auf Privatwegen bewegen und auch unbe-wirtschaftetes und uneingezäuntes Privatgelände

wie z.B. Heideflächen passieren. Bei Aufent-halten (z.B. Rast) gilt ein

Mindestab-stand von 150 m zum nächsten Ge-bäude. In staatlichen Wäldern und auf unbewirtschafteten öf-fentlichen Flächen dürfen Sie sich zu Fuß rund um die Uhr bewegen, auch im Gelände. Radfahren ist jedoch nur auf den Stra-ßen und Wegen gestattet.

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Feuer machen. Mit Ausnahme der Meeresstrände ist

es nicht erlaubt, in der Natur ein offenes Feuer zu ent-zünden. Die Benutzung von Outdoorkocher, Grill u.ä. ist ebenfalls verboten. Im Wald, auf Heiden und ande-ren bewachsenen Flächen ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober das Rauchen untersagt.

Beeren, Pilze usw. Wilde Beeren und Pilze dürfen in

angemessenen Mengen zum Eigenbedarf gesammelt werden. Das Abreißen von Rinde ist verboten, ebenso das Abbrechen von Ästen und das Verursachen sonsti-ger Naturschäden.

Angeln. Personen zwischen 18–67 Jahren benötigen für

jedwedes Angeln – mit Ausnahme privater Put-and-Take-Gewässer – den staatlichen Angelschein. Die Gebühren dafür können auf Postämtern oder in Touristenbüros eingezahlt werden. Der Einzahlungsbeleg ist beim An-geln mitzuführen. Für das entsprechende Gewässer be-darf es dann zusätzlich eines Erlaubnisscheines; für das Angeln im Meer ist letzterer jedoch nicht erforderlich.

Hunde. Hunde sind immer an der Leine zu halten. An

den Meeresküsten ist der Leinenzwang zwischen dem 1. Oktober und 31. März jedoch aufgehoben. Infos über die Einfuhr von Hunden im Internet unter www.vfd.dk

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Camping. Dänemark verfügt über 520 vom

Camping-verband Campingrådet lizenzierte Campingplätze, die mit einem grünen Wimpel mit Campingsymbol kennzeichnet sind. Ihre Campingkarte erhalten Sie ge-gen eine geringe Verwaltungsgebühr beim ersten Ein-checken auf einem dänischen Campingplatz oder in ei-nem beliebigen dänischen Touristenbüro.

Auf Rastplätzen ist Campen unzulässig, diese Plätze sind lediglich für kürzere Aufenthalte vorgesehen. In der freien Natur dürfen Sie Ihr Zelt, Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen ausschließlich mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers aufstellen. Grundsätzlich darf mit motorisierten Fahrzeugen nicht im Gelände gefah-ren werden. Gleiches gilt für Privatwege.

Abfall. Es ist nicht erlaubt, Abfall in der Natur

zu-rückzulassen oder zu vergraben. Der Inhalt eingebauter Grauwassertanks kann auf den meisten Campingplät-zen (auf sämtlichen PlätCampingplät-zen mit zwei oder mehr Ster-nen) entsorgt werden. Chemietoiletten können zudem

REISEN MIT WOHNMOBIL UND WOHN-WAGEN

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bei einigen größeren Autobahn-Tankanlagen und Rast-plätzen entleert werden.

Gas. Flüssiggas kann u.a. auf zahlreichen

Camping-plätzen, an größeren Tankstellen und in großen Ein-kaufszentren nachgefüllt werden.

Camping-Dachverband. Campingraadet,

Hesselø-gade 16, dk-2100 Kopenhagen 0. Tel. +45-39 27 88 44. Internet: www.campingraadet.dk

Geschwindigkeitsbegrenzung. Für Wohnwagengespanne

gilt die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

Promillegrenze. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Touristische Routen. Die naturschöne

„Margueriten-Route“, eine 3.500 km lange, beschilderte Touristen-straße, verbindet mehr als 200 herausragende Sehens-würdigkeiten und Touristenattraktionen Dänemarks. Die Route führt über zum Teil schmale

und kurvenreiche Straßen und ist für Wohnwagengespanne weniger geeignet. Die Margueriten-Route ist mit diesem Symbol gekennzeichnet:

Pannenhilfe/Verkehrsinformation: Sämtliche Autobahnen

sind mit Notrufsäulen ausgerüstet. Abschleppdienst, Tel. 70 10 20 30. Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland wenden sich bei Pannen und Unfällen bitte an Dansk Forening for International Motorkøretøjsforsikring, Tel. +45-33 43 55 00. Notruf: 112.

Fremdenverkehr: Dänisches Fremdenverkehrsamt,

Tel. +45-33 11 14 15. Internet: www.dt.dk

Recht zum Gemeingebrauch der Natur:

Generaldirek-toratet für Forst und Natur, tel. +45-39 47 20 00. Internet: www.sns.dk

GUT ZU WISSEN

TOURIST INFORMATION & SERVICE

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Aufenthalt und Passage. Das Passieren von Haus- und

Hofgrundstücken ist verboten. Auch das Passieren von und der Aufenthalt auf Äckern, Wiesen und anderen bewirtschafteten Flächen sind nicht gestattet. Für kurze Zeit dürfen Sie Ihr Zelt auch ohne Erlaubnis des Grundeigentümers aufstellen, längere Aufenthalte be-dürfen jedoch der Einwilligung. Das Fahren im Gelän-de ist nur mit Erlaubnis Gelän-des Eigentümers gestattet. Auf privaten Wegen dürfen Sie sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewegen.

FIN

NL

IN DER NATUR

Feuer machen. Bei Waldbrandgefahr ist jegliches

Ent-fachen von Feuer in und in der Nähe von Wäldern strikt verboten. In der übrigen Zeit müssen Sie zum Feuer-machen in der Natur die Erlaubnis des Grundeigen-tümers einholen.

Beeren, Pilze usw. Im Verwaltungsbezirk Lappland

kann das Pflücken von Moltebeeren an bestimmten Plät-zen untersagt sein. Im Übrigen ist das Sammeln

wildwachsender Beeren und Pilze gestattet. Das Abrei-ßen von Baumrinde, Abbrechen von Zweigen und das Verursachen sonstiger Schäden ist verboten.

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Stipp-fischen und Eisangeln in den meisten Seen und Flüssen frei. In den übrigen Gewässern darf nur gegen Gebühr oder mit Lizenz geangelt werden.

Hunde. Hunde sind in der Natur in der Zeit vom

1. März bis 19. April an der Leine zu führen. Informa-tion zum Einführen der Tiere im Internet: www.mmm.fi

Camping. In Finnland gibt es rund 350 offizielle

Cam-pingplätze, von denen ca. 200 dem Finnischen Frem-denverkehrsverband angeschlossen sind. Ein Drittel der Plätze ist nach den skandinavischen Normen klassifiziert. Beim ersten Einchecken auf einem solchen

NLAND

REISEN MIT WOHNMOBIL UND WOHN-WAGEN

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Campingplatz wird Ihre Campingkarte mit einer Gültig-keitsmarke versehen. Die Campinggebühr kann wahl-weise auch mit Finncamping- oder Cottageschecks be-glichen werden. Die Schecks sind in Reisebüros erhält-lich. Aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen wird empfohlen, mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil zum Übernachten einen Campingplatz anzufahren. Auf Rastplätzen ist Campen verboten, diese Plätze sind lediglich für kürzere Pausen vorgesehen. Das Aufstellen von Caravans und Wohnwagen abseits befestigter Straßen ist nur mit Erlaubnis des Eigentümers gestat-tet. Auf Privatwegen ist das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen gestattet, wenn keine Verbotsschilder vor-handen sind. Bevor Sie Ihren

Wohnwagen/Ihr Wohnmobil an Privatwegen aufstellen, sollten Sie grundsätzlich die

Erlaubnis des Eigentümers einholen.

Abfall. Fäkalien- und Grauwassertanks können auf

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GUT ZU WISSEN

TOURIST INFORMATION & SERVICE

Gas. In Finnland wird in Wohnwagen und -mobilen

kein Butangas verwendet. Aus diesem Grunde können Gasflaschen ausländischer Besucher nicht ausgetauscht oder befüllt werden. Bitte bevorraten Sie sich ent-sprechend.

Camping-Dachverband. Finnischer

Fremdenverkehrs-verband, Campingabteilung. Atomvägen 5 c. fin-00370 Helsinki. Tel. +358-9-62 26 28 23. Internet: www.camping.fi

Touristische Routen. Als touristische

Routen gekennzeichnete Straßen sind so-wohl landschaftlich reizvoll gelegen als auch mit zahlreichen

Serviceeinricht-ungen ausgestattet. Braune, mit Symbolen versehene Schilder markieren ihren Verlauf.

Geschwindigkeitsbegrenzung. Die

Geschwindigkeitsbe-grenzung für Wohnwagengespanne liegt bei 80 km/h.

Promillegrenze. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Pannenhilfe/Verkehrsinformation: Tel. wochentags:

09 77 47 64 00. Wochenende 02 00 80 80. Verkehrs-informationen in englischer Sprache sind tagsüber unter folgender Telefonnummer erhältlich: 96 00 91 00. Notruf 112.

Fremdenverkehr: Finnische Zentrale für Tourismus,

Lessingstr. 5, 60325 Frankfurt/M., Tel. 069-719 19 80, Fax 069-724 17 25. Internet: www.finland-tourism.com

Recht zum Gemeingebrauch der Natur:

Miljöministe-riet, Tel. +358-91 99 11. Internet: www.vyh.fi und www.vyh.fi/eng/environ/naturcon/everyman/manin-dex.htm

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Aufenthalt und Passage. Es ist nicht erlaubt, bebaute

Grundstücke, Äcker u.ä. zu passieren oder sich dort auf-zuhalten. Sie dürfen in der Natur eine Nacht zelten, al-lerdings nur in gebührendem Abstand zu Wohn- und Ferienhäusern. „Außer Sichtweite bleiben“ heißt die Devise. Sie dürfen auf Privatwegen wandern und Rad fahren. Auch im Gelände darf Rad gefahren werden, so-fern die Natur nicht geschädigt wird. Mit Motorfahr-zeugen ist das Fahren im Gelände verboten.

Schutzgebiete wie Naturreservate und Natio-nalparks sind auf Infotafeln, Karten und an den Grenzen mit diesem Symbol gekennzeichnet:

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Das Recht zum Gemeingebrauch der Natur hat hier keine Gültigkeit; es gelten besondere Bestimmungen.

Feuer machen. Im Sommer herrscht oft allgemeines

Feuerverbot. In dieser Zeit ist offenes Feuer – auch an offiziellen Feuerstellen – grundsätzlich verboten.

Beeren, Pilze usw. Das Sammeln wilder Beeren und

Pilze ist gestattet. Sie dürfen jedoch keine Zweige oder Rinden abreißen oder die Natur auf andere Weise schä-digen.

Angeln. Das Angeln ist in Schwedens fünf größten

Seen – Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und

Stor-sjön – und an den Meeresküsten mit Handangelgerät kostenlos. Für alle anderen Seen und Flüsse muss ein Angelschein gelöst oder eine Lizenz eingeholt werden.

Hunde. In der Zeit vom 1. März bis 20. August sind

Hunde an der Leine zu führen. Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie im Internet: www.sjv.se

Camping. In Schweden gibt es rund 700 Campingplätze,

die an den Campingverband Sveriges Campingvärdars Riksförbund, scr, angeschlossen sind. Beim ersten Ein-checken auf einem solchen Campingplatz wird Ihre

W

E

DEN

DEN

DEN

REISEN MIT WOHNMOBIL UND WOHN-WAGEN

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Campingkarte mit einer Gültigkeitsmarke versehen. Zusätzlich zu den Plätzen des scr gibt es in Schweden rund 30 vom Caravan Club betriebene Campingplätze. Bitte beachten Sie, dass auf Rastplätzen das Campen unzulässig ist. Geländefahrten mit Motorfahrzeugen sind verboten. Auch ist es verboten, Caravans oder Wohnwagen abseits befestigter Straßen aufzustellen. Bitte campen Sie auch nicht an privaten Straßen, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Wege, die für den allge-meinen Verkehr gesperrt und mit Schildern wie „Ej motorfordon“ oder „Enskild väg“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht mit

motorisier-ten Fahrzeugen befahren werden.

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Abfall. Grauwasser kann auf allen Campingplätzen

entsorgt werden; die meisten Plätze bieten auch Ent-sorgungseinrichtungen für Fäkalientanks.

Gas. Propangas (Gasol) kann auf einigen

Camping-plätzen und an den meisten größeren Tankstellen nach-gefüllt werden. Der Tausch gegen Gasflaschen aus dem Ausland ist jedoch nicht möglich, da in Schweden ande-re Gasflaschen gebräuchlich sind. Eine Ausnahme bil-den lediglich die blauen Flaschen der Marke Campingaz.

Campingverbände. Sveriges Campingvärdars

Riks-förbund, scr, Box 255, se-451 17 Uddevalla. Tel. +46-522 64 24 40. Internet: www.camping.se. Caravan Club of Sweden. Internet: www.caravanclub.se

Geschwindigkeitsbegrenzung. Die zugelassene

Höchst-geschwindigkeit für Gespanne beträgt 80 km/h.

Promillegrenze. Die Promillegrenze liegt bei 0,2. Pannenhilfe/Verkehrsinformation. Tel. 020-910 040.

Notrufnummer: 112.

Fremdenverkehr: Schweden-Werbung

für Reisen und Touristik GmbH. Tel. +46-8 725 55 00.

Internet: www.visit-sweden.com oder www.schweden-urlaub.de

Recht zum Gemeingebrauch der Natur:

Naturvårdsverket (Schwedisches Staatliches Amt für Natur- und Umweltschutz). Tel. +46-8 698 10 00. Internet: www.environ.se.

GUT ZU WISSEN TOURIST INFORMATION & SERVICE

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IN DER NATUR Aufenthalt und Passage. Der Aufenthalt auf und die

Pas-sage von bebauten Grundstücken, Wiesen, kultivierten Flächen u.s.w. sind verboten. Andere Gebiete dürfen zu Fuß überquert werden; kurzfristiges Zelten ist ebenfalls gestattet. Hierbei ist jedoch ein Mindestabstand von 150 m zum nächsten Wohn- oder Ferienhaus einzuhal-ten. Mit Motorfahrzeugen darf nicht im Gelände gefah-ren werden – auch der Grundbesitzer kann hierzu keine Berechtigung erteilen. Fußgängern und Radfahrern ist die Benutzung von Privatwegen und -straßen gestattet.

Feuer machen. In der Zeit vom 15. April – 15.

Septem-ber herrscht in und in der Nähe von Waldgebieten

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gemeines Feuerverbot. Bei kritischen Wetterlagen kann das Feuermachen auch zu anderen Zeiten untersagt sein.

Beeren, Pilze usw. Sie dürfen wilde Beeren sammeln,

Pilze suchen und Blumen pflücken. Hiervon ausgenom-men sind Moltebeeren in den nordnorwegischen Provin-zen Nordland, Troms und Finnmark. Es ist verboten, Mineralien und Erze zu brechen, Rinden oder Äste ab-zureißen oder die Natur auf andere Weise zu schädigen.

Angeln. Das Angeln im Salzwasser ist für jedermann

kostenlos. Für alle anderen Gewässer muss ein Angel-schein gelöst sowie – im Voraus – eine staatliche

Ge-REISEN MIT WOHNMOBIL UND WOHN-WAGEN

bühr entrichtet werden. Diese kann auf den Postämtern eingezahlt werden. Die Einzahlungsquittung muss beim Angeln mitgeführt werden.

Hunde. In der Zeit vom 1. April – 20. August müssen

Hunde in der freien Natur zum Schutz der Wildtiere angeleint sein. Die Staatliche Norwegische Tierge-sundheitsverwaltung informiert über die geltenden Einfuhrbestimmungen: Tel. +47-22 24 19 49.

Camping. In Norwegen gibt es an die 1.200

Camping-plätze. Hier erhalten Sie Campingkarten und Gültig-keitsmarken. Sie können Ihre Campingkarte auch vor

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Urlaubsantritt bestellen bei: tag-Systems a/s, P.b. 555, n-8601 Mo. Bitte benutzen Sie zum Übernachten aus-schließlich Campingplätze oder die an einigen Straßen eigens für diesen Zweck eingerichteten Übernachtungs-plätze. Rastplätze sind nicht zum Campen vorgesehen. Da das Fahren von Motorfahrzeugen im Gelände unter-sagt ist, dürfen Sie Caravan oder Wohnwagen nicht ab-seits befestigter Straßen aufstellen. An privaten Wegen und Straßen dürfen Sie vorübergehend campieren, so-fern dies nicht durch entsprechende Schilder untersagt ist.

Abfall. Jegliche Verschmutzung der Natur und das

Zurücklassen von Abfällen ist verboten. An den meisten Rastplätzen der Hauptverkehrsrouten sind Abfallbe-hälter vorhanden. Abwassertanks können bei zugelas-senen, ausgeschilderten Entsorgungsstellen entleert werden. Auf größeren Campingplätzen sind ebenfalls Entsorgungsstationen für Campinggäste eingerichtet.

Gas. Propangas (Gasol) kann auf einigen

Camping-plätzen und an den meisten größeren Tankstellen er-worben werden. Der Tausch gegen Gasflaschen aus dem Ausland ist jedoch nicht möglich, da in Norwegen an-dere Gasflaschen gebräuchlich sind. Eine Ausnahme bil-den die blauen Flaschen der Marke Campingaz.

Camping-Dachverband. Reiselivsbedriftenes

Lands-forening rbl, Tel. +47-23 08 86 20. Internet: www.camping.no

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Zahlreiche norwegische Straßen sind ausgesprochen steil und kurvenreich; sie stellen große Anforderungen an das Fahrvermögen. Die verantwortlichen Straßen-verkehrsämter raten deshalb vom Befahren einiger Strecken mit Gespannen ab.

Geschwindigkeitsbegrenzung. Zulässige

Höchstgeschwin-digkeit für Wohnwagengespanne: 80 km/h.

Promillegrenze. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Pannenhilfe/Verkehrsinformation: Tel. 175. An

Pass-straßen und in Tunneln gibt es Notruftelefone. Notrufnummer: Feuerwehr 110, Polizei 112, Rettungswagen 113.

Fremdenverkehr: Norwegisches

Fremdenverkehrs-amt, tel. +47-22 92 52 00. Internet: www.tourist.no oder norwegeninfo.com

Recht zum Gemeingebrauch der Natur: Direktorat für

Naturverwaltung, Tel. +47-73 58 05 00.

GUT ZU WISSEN TOURIST INFORMATION & SERVICE

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Bestellung: Schwedisches Staatliches Amt für Natur- und Umweltschutz. Tel. +46 8 698 12 00.

isbn 9983-3. 34 000 Ex. April 2000. Druck: Elanders Gummessons, Schweden, 2000. fotos:

‘Willkommen’: Ragnar Andersson/Tıofoto; Dänemark: Ulf Westerman/Tıofoto (S. 4); Jan Rietz/ Tıofoto (S. 6); Finnland: Ulf Sjöstedt/Tıofoto (S.10); Nils-Johan Norenlind/Tıofoto (S. 9); Schweden: Rolf Nyström/Tıofoto (S.12 &14); Norwegen: Ulf Sjöstedt/Tıofoto (S.16); Lars Dahlström/Tıofoto (S.18); Bengt Hedberg/Naturbild (S.19). Gestaltung: Patrik Sundström, www.psform.se

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