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Unter Naturschutz stehende Pflanzen & Tieren in Schweden

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Academic year: 2021

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untEr nAturSCHutZ StEHEnDE

Pflanzen & tiere

in Schweden

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Sowohl stark bedrohte als auch weniger seltene Arten, die beliebte Fang-bzw. Pflückobjekte sind, können des Schutzes bedürfen. In bestimmten Fällen wird eine Tier- und Pflanzen-art unter Naturschutz gestellt, weil sich Schweden im Rahmen internationaler Vereinbarungen dazu verpflichtet hat oder an eine EU Direktive gebunden ist.

Naturvårdsverket darf Pflanzen und Tiere in ganz Schweden unter Naturschutz stellen, während die Provinz- regierungen den Schutz nur für ihre Provinz aussprechen können. Gegenwärtig stehen cirka 300 Tier- und Pflanzen-arten in ganz Schweden und weitere cirka 50 Arten in einer oder mehreren Provinzen unter Naturschutz. In diesem Folder werden beispielhaft Pflanzen und Tiere aufgeführt, die unter Naturschutz stehen. Ein Verzeichnis sämtlicher national geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie einiger Ausnahmen finden Sie u.a. im Internet unter:

www.naturvardsverket.se

Schutz von Flora und Fauna

Eine Art kann im ganzen land unter naturschutz gestellt werden, in teilen des landes oder in einer Provinz. Das bedeutet, dass diese Arten weder gepflückt, gefangen, getötet noch auf andere Weise gesammelt bzw. beschädigt werden dürfen. besteht für eine Pflanzen- oder tierart die Gefahr, in Schweden ausgerottet oder geplündert zu werden, kann diese unter naturschutz gestellt werden. Die unterschutzstellung bestimmter tier- und Pflanzen-arten schließt ein betreiben von land- und Forstwirtschaft nicht aus, wobei jedoch größtmögliche rücksicht auf emp-findliche tier- und Pflanzenarten genommen werden muss.

In ganz Schweden geschützt: Gewöhnliche Küchenschelle und Fettblatt-Steinbrech H E n r IK E K M A n /n G ö t E E r IK S S o n /n

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Gefäßpflanzen

Viele der geschützten Gefäßpflanzen bekommt man selten zu Gesicht, da sie sehr rar sind. Einige sind bekannter und entsprechend begehrt. In beiden fällen kann das Abpflücken eine Bedrohung darstellen. U.a. dürfen folgende Arten nicht gepflückt werden: Nordischer Drachenkopf, Skandinavische Primel, Königskerze, Sand-Strohblume, Lungenenzian, Strandnelke, Stranddistel, Gewöhnliche Küchenschelle, Moor-Steinbrech, Prachtnelke und Astlose Graslilie.

Orchideen

Orchideen stellen oft ganz besondere Anforderungen an ihren Lebensraum, weshalb viele aufgrund von Veränderungen in der Umgebung bedroht sind. Zahlreiche außergewöhnliche Arten wurden sehr gern gepflückt. Dies ging so weit, dass ganze Orchideenbestände ausgegraben

wurden, um im heimischen Garten wieder eingepflanzt oder verkauft zu werden. Alle wilden Orchideen stehen in ganz Schweden unter Naturschutz und dürfen nicht gepflückt werden: z.B. Schwarzes Kohlröschen, Fliegen- Ragwurz, Geflecktes Knabenkraut, Kriechendes Netzblatt, Brandknabenkraut, Echte

Sumpfwurz, Knollen-Rothaube, Nestwurz, Rotes Waldvögelein,

Großes Zweiblatt und Blattloser Widerbart.

Weiße Waldhyazinthe und Hundswurz sind orchideen. Der Apollofalter, der hier nektar von einem Hundswurz sammelt, ist einer von sieben geschütz-ten Schmetterlingsargeschütz-ten.

Der Frauenschuh und alle anderen orchideen stehen unter naturschutz.

b E n G t E K M A n /n t o r E H A G M A n /n P E r -o lo V E r IK S S o n /n

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Leberblümchen & Schlüsselblume

Leberblümchen und Schlüsselblume sind beliebte Frühlingsblumen, die gerne gepflückt werden. Das Leberblümchen kann sich nicht vermehren, wenn es gepflückt wird. Dies führte dazu, dass es an bestimmten Standorten fast ausgerottet war. In fol- genden Provinzen ist das Pflücken des Leberblümchens verboten: Stockholm, Skåne, Halland, Västerbotten sowie Västra Götaland. Für die Schlüsselblume besteht Pflückverbot in den Provinzen Skåne, Halland und Örebro. Im Rest des Landes darf ein Sträußchen gepflückt werden, der Verkauf, das Ausgraben oder Herausziehen mit Wurzeln ist dagegen verboten.

Mistel und Bärlapp

Die Mistel steht in ganz Schweden unter Naturschutz. Ausnahme: Der Grundeigentümer darf diese Pflanze im Zusammenhang mit der Pflege des Wirtsbaumes ernten. Es sei denn, der Fortbestand der Mistel würde hierdurch negativ beeinflusst. Diese Ausnahme gilt nicht in der Provinz Södermanland. Der Bärlapp wächst sehr langsam und hat durch frühere Sammel-Aktionen Schaden genommen. Das Augraben sowie das Pflücken zum Verkauf ist heute für sämtliche Bärlapparten

verboten. Der bedrohte Gewöhnliche

Flachbär-Verboten: das Pflücken des bärlapp zum Verkauf.

leberblümchen und Schlüsselblume dürfen in bestimmten Provinzen nicht gepflückt werden.

b E n G t E K M A n /n P r ol A n D J o HA n S S on /n b E n G t E K M A n /n l E n n A r t b r o b o r n /n

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lapp darf in ganz Schweden generell nicht gepflückt werden. In der Provinz Blekinge stehen sogar alle Bärlapparten unter Naturschutz.

Moose und Flechten

Viele der geschützten Moose und Flechten sind den meisten Menschen unbekannt, da sie so selten vorkommen. Fuchs-flechte und LangbartFuchs-flechte zählen zu den bekannteren Arten. Folgende Moose stehen u.a. unter Schutz: Kobold-moos, PyramidenKobold-moos, Hookermoos und das Lebermoos.

Die Rentierflechte wird gern als Weihnachtsdekoration verwendet. Sie steht nicht unter Naturschutz. Da Flechten sehr langsam wachsen, ist jedoch Achtsamkeit geboten, und man sollte sie keinesfalls unnötigerweise pflücken.

Die seltene Fuchsflechte und die bedrohte langbartflechte genießen in ganz Schweden naturschutz.

Die rentierflechte steht nicht unter naturschutz.

Das „Abernten” ganzer Flechtenbestände ist jedoch nicht gestattet.

P r ol A n D J o HA n S S on /n J A n S C H ü t ZE r /n t o r E H A G M A n /n b E n G t E K M A n /n

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Schwarzer Apollo – einer von sieben geschützten Schmetterlings-arten. ol A JEn n Er StEn /n

Das Sammeln großer Mengen von Flech- ten und Moosen oder das Sammeln zu Verkaufszwecken ist gemäß „Allemans- rätten” nicht gestattet.

Pilze und Beeren

Einige Pilze stehen in ganz Schweden unter Schutz und dürfen nicht gesammelt

werden: Gallertkugel, Igel-Stachelbart-Pilz, Nördlicher Anisporling, Saffrangelber Weichporling und der Orangen-porling. Ansonsten dürfen alle Pilze und Beeren gesammelt werden. Für Naturschutzgebiete und andere geschützte Gebiete kann ein spezielles Sammelverbot gelten.

Schmetterlinge und

anderen Insekten

In Schweden leben über 25.000 Insekten- arten, von denen 24 im ganzen Land unter Naturschutz stehen. Nicht gefangen werden dürfen u.a.: Kleiner Maivogel, Schwarzer Apollo, Goldener Scheckenfalter, Eichenbock, Eremit und Grüne Keiljungfer.

Frösche, Kröten und Amphibien

Sämtliche Frösche, Kröten und Blindschleichen Schwedens stehen im ganzen Land unter Naturschutz. Mehrere Arten sind bedroht oder selten. Dies beruht darauf, dass ihre Lebensräume, oftmals Feuchtgebiete und Kleingewässer,

In ganz Schweden geschützt: der Hirschkäfer.

Die Gallertkugel ist geschützt und darf nicht gesammelt werden. J A n S C H ü t ZE r /n H A n S -E b b E l In D S K o G /M y r A l E n n A r t M A t H IA S S o n /n

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ol A JEn n Er StEn /n

niemals mit nach Hause nehmen: laubfrösche oder andere ausgewachsene Kröten und Eidechsen!

Auch wenn die geschützte blindschleiche einer Schlange ähnelt – für den Menschen ist sie völlig ungefährlich.

verändert wurden oder verschwanden. Die seltensten Arten – Kleiner Laubfrosch, Unke, Springfrosch, Knob-lauchkröte, Laubfrosch,

Teich-frosch, Wechselkröte, Kreuzkröte, Kammolch und Zaunei-dechse dürfen niemals getötet, geschädigt, gefangen oder umplatziert werden.

Die gewöhnlichsten Arten – Blindschleiche, Waldeidechse, Teichmolch, Grasfrosch, Moorfrosch und Erdkröte – dürfen in die Hand genommen und beobachtet, jedoch nicht an einer anderen Stelle ausgesetzt werden. Es ist ebenfalls erlaubt, ein wenig Laich oder Kaulquappen mit nach Hause zu nehmen, um die Entwicklung zum ausgewachsenen Tier zu verfolgen. Anschließend muss das entwickelte Tier wieder dort ausgesetzt werden, wo es eingesammelt wurde.

H A n S -E b b E l In D S K o G /M y r A P E t E r lI l JA /n bo brän nH AGE /n

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Die ungefährliche Schlingnatter kann mit der Kreuzotter verwechselt werden.

Die weibliche Kreuzotter ist meistens braun, die männliche grau. Auch völlig schwarze Exemplare kommen vor.

Kreuzotter und andere Schlangen

In Schweden gibt es drei Schlangenarten, die im ganzen Land unter Schutz stehen: Kreuzotter, Schlingnatter und eine auf Gotland vorkommende Unterart der Ringelnatter. Nattern sind für den Menschen völlig ungefährlich. Da die Schlingnatter mitunter mit der Kreuzotter verwechselt wird, wurde sie schon irrtümlicherweise getötet.

Die Kreuzotter ernährt sich vorwiegend von Wühl- und anderen Mäusen. Sie greift niemals an, sondern beißt nur, wenn sie sich bedroht fühlt. Falls Schlangen im Garten leben, kann der Garten für diese Tiere unattraktiv gestal-tet werden, in dem das Gras kurz gehalten und Kompost-haufen nicht in der Nähe des Hauses platziert werden. Beachten sollte man jedoch, dass der Garten so auch für Igel weniger attraktiv wird.

Es ist verboten, Kreuzottern und andere Schlangen zu fangen oder zu töten. Falls sich eine Kreutzotter im Garten befindet, darf sie jedoch an einen anderen Standort gebracht werden. Eine Kreuzotter darf nur getötet werden, wenn alle anderen Lösungen fehlgeschlagen sind. Ringel- und Schlingnatter dürfen dagegen nie ohne Erlaubnis umplatziert oder getötet werden.

C l A E S A n D r é n /n ClAE S A nD n/n

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Vögel und Säugetiere

Neben den unter Naturschutz stehenden Pflanzen und Tieren unterliegen sämtliche Wildvögel und Säugetiere in Schweden dem Jagdgesetz. Ausnahmen gelten zu den Zeiten des Jahres, an denen die Jagd auf ca. 50 Vogel- und Säugetierarten – u.a. Elch, Reh, Dammhirsch, Hase, Fuchs, bestimmte Wildenten und Hühnervögel – erlaubt ist. Ohne die Erlaubnis des Jagd-rechtinhabers ist die Jagd nicht erlaubt. Fledermäuse, Igel, Haselmäuse, Kleinvögel, Greifvögel sowie andere Vögel und Säuger, die nicht als jagdbares Wild gelten, dürfen nie ohne Genehmigung gefangen, verletzt oder getötet werden. Eben-falls verboten ist es, Vogeleier einzusammeln oder Vogelnes-ter zu beschädigen.

Tiernachwuchs, der verlassen wirkt, darf niemals mitge-nommen werden. Hierdurch richtet man mehr Schaden als Nutzen an, und es ist auch nicht erlaubt. Das Muttertier lässt seine Jungen oft zeitweise allein, ist aber fast immer in der Nähe. Es ist ebenfalls verboten, Wildtiere ohne besondere Erlaubnis zu halten. Bestimmte seltene Tierarten fallen in den Zuständigkeitsbereich des schwedischen Staates, wenn sie tot aufgefunden werden. Wird ein solches Tier gefunden, so muss es der Polizei gemeldet werden. Als sog. staatliches Wild gelten Bär, Wolf, Vielfraß, Luchs, Moschusochse, Polar-fuchs, Otter, Wal, Fischadler, Wespenbussard, Schleiereule, Sperbereule, Uhu, Schnee-Eule,

Bartkauz, Habichtskauz, Rohrdommel, Papageitaucher, Zwergsäger, Schwarzhalstaucher,

niemals mit nach Hause nehmen: Igel oder andere wilde Säuger!

Wasserfledermäuse sowie andere Fledermausarten dürfen nicht ohne Erlaubnis gefangen oder getötet werden.

C l A E S A n D r é n /n MIKAEl GuStAFSSon/n J o n A S F o r S b E r G /n

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Säbelschnäbler, Grauspecht, Weißrückenspecht, Mittel-specht, Eisvogel, Blauracke, Wiedehopf, Pirol, Zwerggans, Raubseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Weißstorch, Adler, Rotmilan, Falke und Weihe.

Richten Spechte, Fledermäuse, Kraniche oder andere nicht jagdbare Wildtiere Schäden an Haus, Garten oder Feldfrüchten an, sind in erster Linie Schadens vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Es ist nicht erlaubt, die Tiere ohne Erlaubnis zu bekämpfen. Im Bedarfsfall bitte Kontakt mit der Provinz-regierung aufnehmen.

Fische und Muscheln

Es ist verboten, die bedroh-ten Arbedroh-ten Wels, Flussperl-muschel und Gemeine Fluss-muschel zu fischen. Sie ste-hen ganzjährig in ganz Schweden unter Schutz.

rücksichtnahme und das „Allemansrätten”

Das „Allemansrätten“ erlaubt es jedem, sich in Schweden in der freien Natur aufzuhalten. Es ist erlaubt, Pilze, wilde Beeren und Blumen zu pflücken, die nicht unter Naturschutz stehen. Dies beinhaltet jedoch die Verpflichtung, achtsam zu sein und Rücksicht auf Mensch, Tier und die Natur im Allgemeinen zu nehmen. Es ist verboten, Bäume zu fällen oder Zweige abzu-brechen. Das „Allemansrätten” gestattet es ebenfalls nicht, ganze Bestände auszugraben oder große Mengen an Flechten und Moosen zu sammeln. In Naturschutzgebieten und

ande-K E n t b ä C K S t r ö M / M y r A MIKAEl GuStAFSSon/n K E n n E t H J o H A n S S o n / M y r A l E n n A r t M A t H IA S S o n /n J o n A S F o r S b E r G /n

Sperbereule und Eisvogel gelten als sog. staatliches Wild.

Die Flussperlmuschel steht im ganzen land unter Schutz.

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ren geschützten Gebieten gelten besondere Regeln. Ein Sam-melverbot bezieht sich dort oft nicht nur auf die geschützten sondern auch auf weitere Arten.

Ausnahmefälle

Neben den generellen Ausnahmen vom Naturschutz, die vorstehend für Amphibien und Kriechtiere angegeben wurden, zählen einige wenige Gefäßpflanzen-, Moos- und Insektenarten zu Ausnahmen, die als Dokumentationsexem-plare gesammelt werden dürfen. Um welche Arten es sich dabei handelt, geht aus den Vorschriften von Naturvårds-verket hervor. Wer aus wissenschaftlichen oder naturpflege-rischen Gründen geschützte Pflanzen- oder Tierarten sam-meln möchte, muss bei der Provinzregierung eine Befreiung von den Naturschutzvorschriften beantragen. Anträge, die sich auf Vögel oder Säugetiere beziehen, sind an Naturvårds-verket zu richten. In Bezug auf Tiere, die nicht gejagt werden dürfen, erteilen die Provinzregierungen u.a. Ratschläge für Schadens vorbeugende Maßnahmen.

In Schweden geschützte

tier- und Pflanzenarten

Ein Verzeichnis sämtlicher Tier- und Pflanzenarten, die im ganzen Land unter Naturschutz stehen, ist auf den Internetseiten von Naturvårdsverket zu finden:

www.naturvards verket.se/fridlysning

Ein Verzeichnis regional geschützter Arten findet man auf den Internetseiten der entsprechenden Provinzregierung: www.lst.se

In Schweden hat jeder freien Zugang zur natur – dank des „Allemansrät-ten”. Pilze, beeren und blumen, die nicht geschützt sind, dürfen gepflückt werden. Dies beinhaltet die Pflicht, rücksicht auf die natur zu nehmen.

P E t E r lI l JA /n K E n t b ä C K S t r ö M / M y r A l E n n A r t M A t H IA S S o n /n

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literaturhinweise

Ahlén, I. Andrén. C. & Nilsson, G. 1995: Sveriges grodor,

ödlor och ormar. Naturskyddsföreningen.

Gärdenfors, U. (ed.) 2005: Rödlistade arter i Sverige 2005. ArtDatabanken, SLU, Uppsala.

Information im Internet

artdatabanken www.artdata.slu.se: Rote Liste und Informationskarten über bedrohte, unter Schutz stehende Arten.

provinzregierungen www.lst.se: Links zu den Internetseiten sämtlicher Provinzregierungen, wo u.a. Informationen zu den unter Naturschutz stehenden Arten abgerufen werden können.

naturhistorisches nationalmuseum www.nrm.se: Die virtuelle Flora – ein Nachschlagewerk für schwedische Pflanzen.

naturvårdsverket (Landesamt für Umwelt und Natur-schutz) www.naturvardsverket.se: Naturschutz und Naturpflege, Geschützte und bedrohte Arten, die großen Raubtiere, Praktische Tipps für Schlangen im Garten und Tiere in unsere Nähe.

schwedens entomologischer verein www.sef.nu: Bilder und Beschreibungen aller unter Naturschutz stehen-der Insekten und Spinnen.

Gesetze und Verordnungen

verordnung für artenschutz (2007:845) verordnung für fischerei, wasserschutz und fischereiwirtschaft (1994:1716)

jagdverordnung (1987:905)

umweltgesetzbuch (1998:808) Kapitel 8, Bestim-mungen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten

naturvårdsverket, S-106 48 Stockholm +46-8-698 10 00 www.naturvardsverket.se/bokhandeln bestellung: 46-8-505 933 40 IS b n : 9 7 8 -9 1-6 2 0 -8 3 74 -8 Te xt : M ar ia nn e W et te ri n, D esi gn : F id el it y S to ck ho lm, D ru ck : D an ag år ds G ra fis ka 2 0 0 9 , 5 0. 0 0 0 ex . U ms ch la gs bi ld : l en na rt G us ta vs so n /M eg ap ix , H en ri k E km an /n P E t E r lI l JA /n

References

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