Dannstadter Höhe
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Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau
Amtsblatt
49. Jahrgang Freitag, den 19. Februar 2021 7. Woche
DEUTSCHLAND
KREMPELT DIE
DEUTSCHLAND
KREMPELT DIE
AUCH WIR SIND DABEI
Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim krempelt die Ärmel hoch! Gemeinsam schützen – gemeinsam helfen.
GEMEINSAM
stark für unsere Region!
Impressum:
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verbandsgemeindeverwaltung 67125 Dannstadt-Schauernheim; verantwortlich für Nachrichten und Hinweise:
Michaela Eichner, Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, E-Mail: amtsblatt@vgds.de
Verlag und Vertrieb: Printart GmbH, Kirchenstraße 8, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Telefon 06231-9185-0, Fax 06231-7696, E-Mail: dannstadt@printart.de; verantwortlich für den Anzeigenteil: Gunter Berg und Hans Bischof, geschäftsführende Gesellschafter.
Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt/Betrieb im Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung durch den Verlag. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich, in der Regel freitags. Redaktionsschluss ist immer freitags in der Vorwoche, 11.00 Uhr, auch in Kalenderwochen mit Feiertagen. Anzeigen-Annahmeschluss ist montags, 16.00 Uhr.
Anzeigenannahme unter E-Mail: dannstadt@printart.de oder Tel. 06231-9185-85.
SERVICE Notrufe
Polizei (Unfall – Überfall) 110
Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt 112
DRK-Rettungsleitstelle Tel. 19222 oder 0621-5703210 (Krankentransport und Rettungshubschrauber)
Die Notrufe 110 und 112 sind entsprechend umgeschaltet.
Giftnotrufzentrale, Universität Mainz Tel. 06131-19240
Polizei Schifferstadt Tel. 06235-4950
Bereitschaftsdienste Ärzte
Standort: Bereitschaftsdienstzentrale Ludwigshafen St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus Steiermarkstraße 12 A
67067 Ludwigshafen Tel. 116 117 Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 19.00 bis nächsten Morgen 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis nächsten Morgen 07.00 Uhr Freitag 16.00 bis Montagmorgen 07.00 Uhr An Samstagen/Sonntagen und Feiertagen ist ein Kinderarzt von 09.00 bis 21.00 Uhr vor Ort.
Bei Schlaganfall und Herzinfarkt: Tel. 19222
Zahnärzte
Samstag, 20.02., 09.00 – 12.00 Uhr Sonntag, 21.02., 11.00 – 12.00 Uhr Herr ZA Dr. Volker Umstätter,
Speyerer Straße 34, Limburgerhof Tel. 06236-67301
Augenärzte
Augenärztlicher Notdienst zu erfragen unter Tel. 0180-5011230
Bereitschaftsdienste Apotheken
Ansage des Apotheken-Notdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Notdienst jeweils von 08.30 Uhr bis zum darauf- folgenden Tag um 08.30 Uhr.
Auf Anordnung der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, Neu- stadt, werden nachfolgende Apotheken den NOTDIENST gemein- sam durchführen:
Freitag, 19.02.
Easy-Apotheke, An der Fohlenweide 21, Mutterstadt, Tel. 06234-9388350
Samstag, 20.02.
Sebastian-Apotheke, Walter-v.-Vilbell-Str. 2, Rödersheim, Tel. 06231-2713
Sonntag, 21.02.
Sonnen-Apotheke, Speyerer Str. 97, Limburgerhof, Tel. 06236-465053
Montag, 22.02.
Kronen-Apotheke, Ludwigshafener Straße 10, Mutterstadt, Tel. 06234-7565
Dienstag, 23.02.
Rhein-Apotheke, Rüdigerstr. 9, Otterstadt, Tel. 06232-35888 Mittwoch, 24.02.
Easy-Apotheke, Waldspitzweg 3, Schifferstadt, Tel. 06235-493970
Donnerstag, 25.02.
Kurpfalz-Apotheke, Weinbietstr. 16, Dannstadt, Tel. 06231-7900 Freitag, 26.02.
Apo. am Burgunderplatz, Burgunderplatz 17, Limburgerhof, Tel. 06236 88041
Tierärztlicher Notdienst
Tel. 0800-7254008Störmeldungen
Störungen in der Wasserversorgung in den Ortsgemeinden Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau
Zweckverband für Wasserversorgung
„Friedelsheimer Gruppe“, Industriestr. 32, 67136 Fußgönheim (Industriegebiet)
Mo. bis Do., 07.00 – 16.00 Uhr: Tel. 06237-9270-0 Fr., 07.00 – 12.30 Uhr: Tel. 06237-9270-0 außerhalb dieser Zeiten –
nur in dringenden Notfällen: Tel. 0174-3470242 Störungen in der Wasserversorgung
in der OG Dannstadt-Schauernheim Tel. 06235-957031 Zweckverband für Wasserversorgung
„Pfälzische Mittelrheingruppe“ Am Wasserturm 2, Schifferstadt Störungen Erdgasversorgung
Thüga Energienetze GmbH (gebührenfrei) 0800-0837111 Störungen Stromversorgung und Straßenbeleuchtung Thüga Energienetze GmbH (gebührenfrei) 0800-0837111 E-Mail: leitstelle@thuega-netze.de
Straßenbeleuchtung auch: www.stoerung24.de Störungen Abwasserbeseitigung
Abwasserbeseitigung Tel. 06231-5257
außerhalb der Dienstzeit Tel. 0176-60482602
Öffnungszeiten
Verbandsgemeindeverwaltung Allgemeine Verwaltung
Mo. bis Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. auch 14.00 – 18.00 Uhr
Telefon-Zentrale Tel. 06231-401-0
E-Mail: info@vgds.de, Internet: www.vgds.de Bürgerservice:
Mo. | Di. | Do. | Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. auch 14.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 14.00 Uhr
Meldewesen, Ausweise, Führungszeugnisse,
Fischereischeine Tel. 401-180/-181/-182/-183 Standesamt, Friedhofswesen Tel. 401-184
Gewerbeamt Tel. 401-185
Wertstoffhof, Bauhof, Am Rathausplatz, OT Dannstadt Öffnungszeiten:
Mi. 16.30 – 18.30 Uhr, Sa. 09.00 – 12.00 Uhr
Landtagswahl 14. März 2021 – Broschüre informiert
leicht verständlich
Am 14. März 2021 wählen wir den Landtag in Rheinland-Pfalz. Eine Info-Broschüre erklärt einfach und leicht verständlich, welche Aufga- ben der Landtag hat, wer wählen darf, wie das Wählen funktioniert und vor allem auch, wie man per Briefwahl wählen kann.
Die Info-Broschüre ist am Außen- schalter des Rathauses (Ausgabe Wertstoffsäcke) von Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr erhältlich (solange der Vorrat reicht).
Hilfestellung rund um Corona-Impfung
Das Corona-Impfzentrum in der Kreissporthalle in Schifferstadt steht für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis seit Januar bereit.
Zunächst soll – neben medizinischem Personal und Pflegepersonal – vorrangig die Gruppe der Über-80-Jäh- rigen geimpft werden.
Sowohl die Verteilung des Impfstoffes sowie die not- wendigen Terminvereinbarungen für das Impfzentrum in Schifferstadt erfolgen direkt über das Land Rhein- land-Pfalz.
Impftermine können über
die Telefonnummer 0800 5758100 oder die Internetseite www.impftermin.rlp.de vereinbart werden.
Wer Fragen zur Organisation sowie zum Transport zu Impfterminen hat, besonders als älterer Mitbürger ohne Angehörige, die unterstützen können, dem steht die Verbandsgemeinde gerne zur Seite.
Unsere Ansprechpartner:
Brigitte Seyfried, Telefon 06231-401-126 Doreen Pastor, Telefon 06231-401-125
Vor-Ort-Tour:
Termin Gutenbergplatz auf 18. Mai verschoben
Der erste Termin der Vor-Ort-Tour mit Orts- bürgermeisterin Manuela Winkelmann und Verwaltung wird verschoben.
Die Gestaltung des Gutenbergplatzes in Dannstadt-Schauernheim steht daher nicht wie geplant am 23. Februar 2021 auf der Agenda, sondern am 18. Mai 2021.
Wer Anregungen und Ideen dazu hat, kann diese aber schon vorab per E-Mail schicken:
Manuela.Winkelmann@
og-daschau.vgds.de
Landtagswahl 2021 – Infos zur Briefwahl
In Rheinland-Pfalz wird am 14. März ein neuer Landtag gewählt.
In Kürze werden die Wahlbenachrichti- gungen verschickt. Damit kann man ganz einfach die Briefwahl beantragen.
Wie es funktioniert und was in der Corona- Pandemie zu beachten ist, steht in diesem Amtsblatt sowie auf
www.vgds.de
BRIEFWAHL
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Mach mit!
Gemeindebücherei
Dannstadt
Tel. 06231-2769
Kirchenstraße 17 | 67125 Dannstadt-Schauernheim E-Mail: buecherei-dannstadt-service@kabelmail.de Web-Opac: https://bücherei-dannstadt.myschmööker.de
Kostenlose Ausleihe für Jung und Alt
Verkürzte Öffnungszeiten: Di 09.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Do + Fr 15.00 – 17.00 Uhr | Sa 10.00 – 12.00 Uhr
Ein weiteres Angebot unserer Gemeindebücherei:
Downloden Sie Ihr Buch bequem von Zuhause aus einem großen Angebot an E-Medien:
Romanen und Sachliteratur, Hörbüchern, Videos, Zeitungen, Zeitschriften oder einem der zahlreichen eLe- arning-Kurse.
Seit 01.01.2021 gibt es ein neues digitales Angebot für Kinder zwischen 5 und 10 Jahren:
Schule zuhause leichtgemacht - Lesen lernen mit der Lese-Lern-App „eKidz“.
Spielerisch und intuitiv unterstützt die App beim Spracherwerb und verbessert die Lese- und Sprachfähigkeit Wo immer Ihnen Internet zur Verfügung steht, haben Sie auch Zugriff auf Ihrer virtuelle Bibliothek.
Unser Beitritt zur Onleihe wurde gefördert durch das Soforthilfeprogramm „Vor Ort für Alle“ des Deutschen Bibliotheks- verband (dbv) und der Unterstützung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Programmes „Kultur in Ländlichen Räumen“.
Aktuelles aus der Gemeindebücherei
Liebe Leserinnen und Leser!
Da die Gemeindebücherei Dannstadt bis auf weiteres ge- schlossen bleiben muss, bieten wir Ihnen wie bereits im Frühjahr 2020 seit Dienstag, 12.01.2021, unseren Bestell- und Abholservice an:
1. Melden Sie sich in unserem WebOPAC:
www.myschmööker.de an und recherchieren Ihr ge- wünschtes Medium aus dem Angebot der Gemeindebü- cherei Dannstadt.
2. Beantragen Sie eine Vorbestellung (max. 10 Medien) 3. Telefonische Bestellungen oder per E-Mail während
den Öffnungszeiten sind ebenfalls möglich.
4. Rückgabe/Abholung der bestellten Medien nur nach telefonischer Termin-Absprache
5. Verlängerungen der ausgeliehenen Medien nur telefonisch oder per E-Mail möglich.
Bitte beachten Sie:
Die Bücherei ist zu den Öffnungszeiten telefonisch erreich- bar. Wir bitten um pünktliche Abholung/Rückgabe nur durch eine erwachsene Person.
Die Rückgabe von Medien bei Abholung ist möglich.
Möchten Sie Medien nur zurückgeben, d.h. es erfolgt keine Abholung neuer Medien, ist dies ebenfalls nur nach Terminvergabe möglich.
Wir hoffen, Ihnen auf diesem Wege die schwierige Zeit mit etwas Lesestoff etwas zu erleichtern.
Bleiben Sie gesund. Ihr Bücherei-Team
eKidz.eu die APP zum Lesenlernen für Kinder
Ab dem 01.01.2021 steht Ihren Kindern eine Leselern-App zur Verfügung.
So funktioniert es:
• kostenlose eKidz App im Apple oder bei Google Play herunterladen
• „Anmelden mit Konto einer Bibliothek“
anklicken
• Gemeindebücherei Dannstadt auswählen.
Und los geht es.
Die App bietet Unterstützung beim Spracher- werb in vier Kernkompetenzen Lesen – Schrei- ben – Hören – Sprechen
12 verschiedene Lesestufen; Vorlesefunktion;
Quizfragen zur Überprüfung drei verschiedene
Sprachen: Deutsch, Englisch und Spanisch
Eltern-Adminkonto und bis zu zwei Kinderkonten
POST-Agenturen/-Partner-Filialen
Dannstadt-Schauernheim OT Dannstadt:
Getränkemarkt Christa Frank, Hauptstr. 120, Dannstadt Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 09.00 – 12.30 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr
Mi. 09.00 – 12.30 Uhr
Sa. 09.00 – 12.30 Uhr
OT Schauernheim:
In der Tegut-Filiale, mit DHL-Paketshop Neustadter Str. 2 – 4, Schauernheim Öffnungszeiten:
Mo. – Sa. 07.00 – 18.00 Uhr Hochdorf-Assenheim:
Im Weichlingsgarten 10, OT Assenheim
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 14.00 – 17.00 Uhr und
Sa. 10.00 – 12.00 Uhr
Rödersheim-Gronau:
Raumausstattung Rutz, Ludwigstr. 10, OT Rödersheim Öffnungszeiten:
Mo. – Sa. 10.00 – 11.00 Uhr
Soziales Kleiderlädchen der Verbands- gemeinde Dannstadt-Schauernheim
Schul- und Gemeindehaus im OT Gronau, Hauptstraße 12 Das Soziale Kleiderlädchen bleibt coronabedingt bis auf Weiteres geschlossen. Eine Spendenannahme ist jeden Samstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr, kontaktlos, möglich. Gerne können Sie sich für Spenden vorab mit Frau Becker, Tel. 06231-5691 oder Frau Heim, Tel. 06231-699045, in Verbindung setzen oder einfach samstags vorbeikommen. Bitte bringen Sie nur saubere wieder verwertbare Kleidung und Haushaltswaren.
ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr
Wichtige Rufnummern rund um den ÖPNV
VRN Auskunft und Service Tel. 0621-1077077 Fahrplanauskunft Tel. 0621-107700 Palatina Bus GmbH
Kundencenter Ludwigshafen Tel. 0621-68566261 Das Kundencenter ist von Mo. – Fr. 07.30 – 16.00 Uhr errreichbar.
Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium hat sich mit den Aufgabenträgern und Akteuren des Nahverkehrs darauf verstän- digt, dass das Angebot im öffentlichen Nahverkehr mit weiteren Einschränkungen bestehen bleibt.
Die Einschränkungen im Verkehrsangebot werden der aktuellen Situation angepasst. Dennoch soll es weiterhin einen stabilen, berechenbaren Betrieb geben.
Wir bitten alle Reisenden, sich vor Reiseantritt auf den einschlä- gigen Informationskanälen der Verkehrsunternehmen, der Ver- kehrsverbünde oder unter rolph.de über den aktuell gültigen Fahrplan und vorgenommene Fahrplaneinschränkungen zu informieren.
Immer aktuelle Informationen
DER BÜRGERBUS der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Ausgenommen sind: Feiertage.
Weitere Infos: www.vgds.de.
Pausiert wegen Corona!
Ruftaxiverkehre
Für die Ruftaxi-Linie Maxdorf-Schifferstadt gilt wieder der reguläre Fahrplan, das Ruftaxi fährt auch nach 21.00 Uhr.
Eine Personenbeschränkung gibt es nicht mehr.
Ruftaxi Maxdorf-Schifferstadt:
Über diesen Verkehr wird die Ortsgemeinde Dannstadt-Schau- ernheim an den Hauptbahnhof Schifferstadt (Nordseite) ange- bunden.
Erreichbar ist das beauftrage Unternehmen Taxi Hügelschäfer unter Telefon 06231-91191.
Für den Ruftaxiverkehr Maxdorf-Schifferstadt gilt aktuell:
• Alle bisher schon gültigen Verbundfahrkarten (Halbjahreskarte, Jahreskarte) werden akzeptiert.
• Eine Barzahlung ist möglich.
• Es gilt der reguläre Fahrplan. Eine Personenbeschränkung gibt es nicht.
• Mund- und Nasenschutz muss getragen werden.
Ruftaxi Hochdorf-Assenheim/Rödersheim-Gronau/Gönn- heim:
Über diesen Verkehr haben auch die beiden westlichen Ortsge- meinden Anschluss an die Schiene (Rhein-Haardt-Bahn).
Erreichbar ist das beauftragte Unternehmen Taxi Deidesheim unter Tel. 06326-980144.
Es gilt aktuell:
Bis zu 2 Personen werden als Gäste mitgenommen.
Ein Mund- und Nasenschutz muss getragen werden.
Abfallbeseitigung
www.ebalu.de
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Informationen rund um die Abfallentsorgung Mo. – Do. 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
(allg. Auskünfte, Reklamationen, Auftragsannahme)
Kundenservice-Center Tel. 0621-5909-5555 erreichbar Mo. – Fr. von 07.30 – 16.00 Uhr
Ausgabestellen Wertstoffsäcke und Restabfallsäcke in der Verbandsgemeinde:
Ortsteil Dannstadt
Verbandsgemeindeverwaltung (gelb-grün-weiß) Am Rathausplatz 1
Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie: Ab sofort gibt es KEINE WERTSTOFF- SÄCKE mehr bei Schreibwaren Geetz.
Rote Restmüllsäcke gibt es nur bei Heidi´s Hoflädel.
Ortsteil Schauernheim
Bäckerei-Filiale Werner Schneider (gelb-grün-weiß) Hintergasse 15
Mo. – Sa. 05.30 – 12.30 Uhr So. 08.00 – 11.00 Uhr Heidi‘s Hoflädel (gelb-grün-weiß-rot) Obergasse 25
Mo. 08.30 – 13.00 Uhr Di. – Fr. 08.30 – 13.00 Uhr und
14.00 – 18.00 Uhr Sa. 08.30 – 13.00 Uhr Rödersheim-Gronau
Mangelstube Sonja Jörns (gelb-grün-weiß) Hauptstraße 113
Di. – Fr. 15.00 – 17.30 Uhr Sa. 09.00 – 12.00 Uhr Wertstoffhof
Bauhof, Am Rathausplatz, OT Dannstadt Öffnungszeiten: Mi., 16.30 – 18.30 Uhr Sa., 09.00 – 12.00 Uhr Bitte beachten Sie:
Oberstes Ziel ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu bekämp- fen, andere sowie sich selbst zu schützen. Um entsprechende Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten, weisen wir darauf hin:
• Es gibt eine Einlasskontrolle, damit sich immer nur wenige Fahrzeuge bzw. Nutzer gleichzeitig auf dem Gelände befinden.
• Mit Wartezeiten ist zu rechnen.
• Bei zu großem Andrang kann es sein, dass man zu einem anderen Termin wiederkommen muss.
• Wer zu Fuß kommt, muss 2 Meter Abstand zu anderen Per- sonen halten.
• Pro Fahrzeug sollte es nur 1 Person sein. Beim Warten außer- halb des Wertstoffhofgeländes müssen sich die Personen in ihren Fahrzeugen aufhalten.
• Auch beim Aus- und Einladen muss der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
Bitte kommen Sie nur zum Wertstoffhof, wenn es sich nicht ver- meiden lässt.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere und halten Sie sich an die Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort.
Mehr Infos zu den Öffnungszeiten finden Sie unter:
www.vgds.de sowie im Amtsblatt.
Ab sofort Mund-Nasenschutz erforderlich!
SPRECHSTUNDEN UND KONTAKTE
Nach telefonischer Vereinbarung
Bürgermeister Stefan Veth 06231-401-142 Erster Beigeordneter Marc Hauck 06231-652310 Beigeordneter Robin Weller 06231-9582139 Beigeordneter Gotthard Hehn 0171-7868357 Ortsbürgermeisterin Manuela Winkelmann 0173-9243248 Erste Ortsbeigeordnete Barbara Härtel-Overbeck 0172-9540220 Ortsbeigeordneter Robin Weller 06231-9582139 Ortsbeigeordnete Sara Schön 0151-54810141 Ortsbürgermeister Walter Schmitt 0172-6306116 Erster Ortsbeigeordneter Stefan Frombold 0157-70230280 Ortsbeigeordnete Martina Hoffmann 0172-7168286 Ortsbürgermeister Thomas Angel 0163-6903022 Erster Ortsbeigeordneter Reiner Kesselring 0172-7463800 Ortsbeigeordneter Michael Schulz 0170-6351839
Schiedsamt
Schiedsperson Frau Gabriela Hilf
Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde im Schiedsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schau- ernheim statt.
Frau Gabriela Hilf ist unter der Handy-Nr. 0160-91989999 oder per E-Mail schiedsamt-vbg-dannstadt@t-online.de erreichbar.
Stellv. Schiedsperson Herr Uwe Schölles
Sie können Herrn Schölles unter der E-Mail:
schiedsamt@generalagent.de sowie der Tel. 06231-5566 oder 0171-4524224 erreichen.
Gleichstellungsbeauftragte Frau Brigitte Sassenberg
Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Brigitte Sassenberg, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim statt.
Frau Sassenberg erreichen Sie telefonisch unter Tel. 06231- 6329315 oder E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@vgds.de.
Bezirksbeamtin der Schutzpolizei Frau Dietz
Donnerstags von 10.00 – 11.00 Uhr.
Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde der Bezirksbeamtin, Frau Dietz, bei der Verbandsgemeindeverwal- tung Dannstadt-Schauernheim statt.
In dringenden Fällen bitten wir vorab um Terminvereinba- rung unter: Tel. 06235-495 oder -365.
Deutsche Rentenversicherung
Auskunft u. Beratung bietet täglich die Auskunfts- und Bera- tungsstelle in Speyer, Eichendorffstr. 4 – 6.
Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter Tel. 06232-172881 vereinbart werden.
Versicherte können sich in Rentenangelegenheiten (Renten- antrag, Kontenklärung, Rentenfragen) an Herrn Gebhard Weitzel, Versicherungsberater der Deutschen Rentenversi- cherung Bund (früher BfA), wenden.
Tel. 06231-2789, ab 17.00 Uhr.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Europaplatz 5 • 67063 Ludwigshafen am Rhein
Betreuungsbehörde des Sozialamtes für die Vormundschaftsgerichtshilfe
Frau Körner, E-Mail: elke.koerner@kv-rpk.de, Tel. 0621-5909-2190
Jugendamt und Sozialdienst
Herr Spindler, E-Mail: dirk.spindler@kv-rpk.de, Tel. 0621-5909-1260
Seniorenbüro Rhein-Pfalz-Kreis
Tel. 0621-5909-5480, Sprechzeiten: Di. von 10.00 – 13.00 Uhr Ansprechpartner: Elfriede Benedix und Elke Becker
(auch außerhalb der Sprechzeiten)
Referentin für Frauenfragen Tel. 0621-5909-3440
Kindertagespflege Tel. 0621-5909-1341 Frau Graber, E-Mail: kerstin.graber@kv-rpk.de
Fragen zur Finanzierung durch das Jugendamt
Frau Schmidt Tel. 0621-5909-1321
E-Mail: andrea.schmidt@kv-rpk.de
Projekt Familienpaten in der Verbandsgemeinde E-Mail: familienpaten.rpk.west@gmx.de
Telefon: 0160-93387117
Homepage: www.familienpaten-rhein-pfalz-kreis.de
Finanzamt Speyer-Germersheim
Johannesstraße 9 – 12, 67346 Speyer, Tel. 06232-6017-0 Internet: www.finanzamt-speyer-germersheim.de E-Mail: Poststelle@fa-sp.fin-rlp.de
Info-Hotline der Finanzämter: 0180-3757400
Gesamtübersicht der Öffnungszeiten der Service-Center:
Mo. und Di. 08.00 – 16.00 Uhr | Mi. 08.00 – 12.00 Uhr Do. 08.00 – 18.00 Uhr | Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Vertragsärzte der Dannstadter Höhe Gemeinschaftspraxis
P. Leibig, W. Leibig, Dr. B. Margara, J. Damian, C. Özkaya Am Rathausplatz 20, Dannstadt-Schauernheim, Tel. 06231-91730 Dr. B. Lelling und Dr. P. Lelling,
Berliner Str. 4, Dannstadt-Schauernheim Tel. 06231-2540 Praxis Dr. T. Zilkens,
W.-v.-Vilbell-Str. 4, Rödersheim-Gronau Tel. 06231-915016
Nachbarschaftshilfe in der Verbandsgemeinde Auskunft und Vermittlung
Frau Seyfried Tel. 06231-401-126
Herr Schaa Tel. 06231-401-128
Ökumenische Sozialstation Böhl-Iggelheim e.V.
Ambulante-Hilfe-Zentrum Tel. 06231-40758-0
Verbandsgemeinde Fax 06231-40758-20
Dannstadt-Schauernheim, Böhler Straße 7, Hochdorf-Assenheim
Die Betreuungsgruppe „Café Sonnenschein“
der Ökumenischen Sozialstation Böhl-Iggelheim e.V.
zur Entlastung pflegender Angehöriger findet
Mo., Mi. und Fr. nachmittags von 14.00 – 17.00 Uhr statt.
Information und Anmeldung bei unserer Pflegedienstleitung:
Frau Eunice Schäfer Tel. 06231-40758-0
Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim –
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege.
Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle für ältere, pflege- bedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Ange- hörigen. Gerne beraten wir Sie persönlich nach Absprache. Bitte rufen Sie uns an, lassen Sie sich telefonisch beraten und verein- baren Sie einen Termin. Nutzen Sie auch unseren Anrufbeant- worter; wir rufen zeitnah zurück. Bei eingeschränkter Mobilität führen wir auch unter Einhaltung der Hygienevorschriften Haus- besuche durch.
Frau Elke Pohlmann, Tel. 06231-9394741 (Di. | Mi. | Do.) elke.pohlmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Herr Manfred Krüger, Tel. 06231-9394742 (Mo – Fr.) manfred.krueger@pflegestuetzpunkte-rlp.de Böhler Straße 7, 67126 Hochdorf-Assenheim
Immer aktuell informiert!
Selbsthilfegruppe der Alzheimergesellschaft Informationen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt
Frau Pohlmann Tel. 06231-9394741
oder Sozialstation, Frau Schäfer Tel. 06231-40758-0
Alltagshilfe für Senioren und hilfsbedürftige Menschen Hilfedienst Rhein-Pfalz
Bahnhofstraße 37, 67105 Schifferstadt.
Unsere Bürozeiten:
Mo. – Do. 08.30 – 17.00 Uhr | Fr. 08.30 – 17.00 Uhr Tel. 06235-4462850, Fax: 06235-4659993
E-Mail: kontakt@hilfedienst.com, Web: www.hilfedienst.com Corona-Einkaufshilfe:
Einkaufsliste telefonisch mitteilen unter: Tel. 06235-4462855
Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Südlicher Rhein-Pfalz-Kreis
Tel. 06235-457823,
E-Mail: hospiz@sozialstation-schifferstadt.de
Tagespflege im Maximilianstift Maxdorf
Information täglich 08.30 – 12.00 Uhr Tel. 06237-4060 Auskunft bei der Verwaltung Tel. 06231-401-125, 401-128
Bezirksschornsteinfegermeister für Dannstadt-Schauernheim:
Ralf Prohaska, Tel. 06233-490853
Handy 0171-8559058 Samuel-Heinicke-Straße 47, Frankenthal
für Schauernheim
Florian Walter, Tel. 06235-9340723 Kestenberger Weg 41, Schifferstadt
Christian Löwenmuth, Tel. 06231-9520982 Handy 0176-63119740 Lorscherstraße 7, 67126 Hochdorf-Assenheim
für Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau:
Daniel Anken, Tel. 06235-9340723
Handy 0174-5377522 Schillerstraße 24, Schifferstadt
Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauern- heim (Rhein-Pfalz-Kreis) mit rd. 14.000 Einwoh- nern ist frühestens zum 01. April 2021 und spätes- tens zum 01. September 2021 die Stelle der/des Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter
Bauen und Infrastruktur (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.
Die Stelle kann sowohl mit einer Beamtin/einem Beamten der 3.
Qualifikationsebene bis zu Besoldungsgruppe A 13 als auch mit einem/einer Beschäftigten mit der 2. Verwaltungsprüfung bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD besetzt werden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
• Fachbereichsleitung
(Allgemeine Führungsaufgaben und Leitungsfunktion)
• Bauleitplanung, Raumordnung, Landes- und Verkehrsplanung
• Privates Bauen (Bauantragsverfahren und Grundstücksverkehr)
• Hochbau
• Tiefbau
• Sanierung und baulicher Unterhalt der kommunalen Liegenschaften
• Bauhof und Fuhrpark
• Dorferneuerung und Denkmalpflege
• Gewässer, Grünflächen
• Flurbereinigungsverfahren Wir erwarten:
• Ausbildung als Beamtin oder Beamter im dritten Einstiegsamt (früher gehobener nichttechnischer Dienst) oder
• eine vergleichbare Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin zum Verwaltungsfachwirt bzw. Bachelor of Arts Verwaltung/
Verwaltungsbetriebswirtschaft oder Verwaltungsfachwirt/in
• Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Personalentwick- lung und Personalführung
• Hohe Motivation, Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
• Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit
• Kooperatives und bürgerfreundliches Auftreten Von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung, wäre:
• praktische Erfahrungen in den genannten Tätigkeitsbereichen
• Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit CAD, CIP und More (Software für den Sitzungsdienst)
Wir bieten:
• gleitende Arbeitszeit
• Vergütung (entsprechend den Voraussetzungen der Bewerbe- rin/des Bewerbers) nach der Landesbesoldungsverordnung bzw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Entsprechende schriftliche Bewerbungen werden mit den übli- chen Unterlagen bis spätestens
14. März 2021
möglichst unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins, erbeten an die
Verbandsgemeindeverwaltung Am Rathausplatz 1 67125 Dannstadt-Schauernheim oder per E-Mail an: info@vgds.de
Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungs- unterlagen. Bitte benutzen Sie daher keine Bewerbungsmappe und reichen Sie keine Originale ein.
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim (Rhein-Pfalz-Kreis) mit rd. 14.000 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
im Rahmen einer Elternzeitvertretung, zunächst befristet bis 31.03.2023, für den Fachbereich 2 „Bauen und Infrastruktur“ einen Diplomingenieur/in bzw. Bachelor bzw.
Master (m/w(d) der Fachrichtungen Städtebau, Raum- und Umweltplanung bzw. Stadtplanung, Urbanistik, Architektur mit der Vertiefung Stadtplanung in Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
• Wahrnehmen von Aufgaben der Bauleitplanung und anderer Aufgaben nach dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung,
• Abwicklung der verbindlichen Bauleitplanung vom städtebau- lichen Entwurf bis zur kommunalen Satzung,
• Einholen, Auswerten von Angeboten für Planungsleistungen, Fachgutachten sowie Fertigen von Abwägungsvorschlägen,
• Begleitung von informellen Planungen (z.B. Einzelhandelskon- zept, integriertes ländliches Entwicklungskonzept),
• Stellungnahme zu übergeordneten Planungen (Landesent- wicklungsprogramm, Regionalplan),
• Begleitung von Baulandumlegungen,
• Fertigen von Sitzungsvorlagen für Rats- und Ausschusssitzun- gen und Präsentation in den gemeindlichen Beschlussgremien.
Wir erwarten:
• ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Diplomingenieur/
in (TU) bzw. ein entsprechender Abschluss als Bachelor / Master in den Fachrichtungen Städtebau, Raum- und Umwelt- planung bzw. Stadtplanung, Urbanistik, Architektur mit der Vertiefung Stadtplanung,
• umfassende Fachkenntnisse im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht,
• Zuverlässigkeit und Sorgfalt in Ausübung der Tätigkeit,
• Bereitschaft zur Weiterbildung im Tätigkeitsbereich,
• gute Kenntnisse der Standardsoftware von Microsoft, Geobasischer Informationssysteme (GIS),
• freundliches und bürgerorientiertes Verhalten, Teamorientie- rung sowie kollegiale Zusammenarbeit.
Von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung, wäre:
• praktische Erfahrungen in den genannten Tätigkeitsbereichen,
• Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit CAD, CIP und More (Software für den Sitzungsdienst).
Wir bieten:
• gleitende Arbeitszeit,
• Vergütung (entsprechend den Voraussetzungen der Bewer- berin/des Bewerbers) nach dem Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst (TVöD) bis Entgeltgruppe E 11 möglich,
• Homeoffice in Absprache mit der Fachbereichs- bzw. Behör- denleitung
Entsprechende schriftliche Bewerbungen werden mit den übli- chen Unterlagen bis spätestens
19. Februar 2021
möglichst unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins, erbeten an die
Verbandsgemeindeverwaltung Am Rathausplatz 1 67125 Dannstadt-Schauernheim oder per E-Mail an: info@vgds.de
Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungs- unterlagen. Bitte benutzen Sie daher keine Bewerbungsmappe und reichen Sie keine Originale ein.
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim stellt zum 01.08.2021 einen Platz für ein
FREIWILLIGES SOZIALES JAHR zur Verfügung.
Vertragsdauer wäre bis 31.07.2022.
Einstellungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Schulabschluss in Form der Berufsreife oder Sekundarabschluss I.
Der Einsatz erfolgt in der Grundschule Hochdorf-Assenheim mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Betätigungsfelder wären:
• Unterstützung des Personals der Betreuenden Grundschule (Mitarbeit in der Nachmittagsbetreuung, Unterstützung bei der Hausaufgaben- und Mittagstischbetreuung, Mithilfe in der Küche)
• Unterstützung des Lehrpersonals im Unterricht
• Bibliotheksarbeit
• Schulbuchausleihe
• Mithilfe bei Kooperationsprojekten
(Aufbau von Trainingsgeräten, Musikinstrumenten usw.)
• Mithilfe bei Hausmeistertätigkeiten
• Mithilfe im Bereich der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
• Mithilfe im Bereich der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Die Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Lichtbild und aktuel- lem Zeugnis übersenden Sie bitte bis spätestens
15.03.2021
an Verbandsgemeindeverwaltung Am Rathausplatz 1 67125 Dannstadt-Schauernheim
oder per Mail an info@vgds.de.
Auf Bewerbungsmappen und Originalausfertigungen sollte ver- zichtet werden, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.
GEMEINSAM stark für unsere Region!
So funktioniert die Briefwahl in Pandemie-Zeiten
Landtagswahl 14. März 2021 - Infos zur Briefwahl
In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichti- gungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
1. schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Ver- bandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, -Wahlamt-, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim, 2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten
QR-Code,
3. online, über www.vgds.de,
4. per Fax unter der Nummer 06231/401-115, 5. durch einfache Email an briefwahl@vgds.de.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahl- unterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit – während den Öffnungszeiten des Bürgerservice der Verbandsgemeindeverwaltung Dann- stadt-Schauernheim – die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!
Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus/das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmbe- rechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und längeren Warte- zeiten kommen. Schnell und unkompliziert können Sie dage- gen die Briefwahlunterlagen digital beantragen.
Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönli- chen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglich- keiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsge- meindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dann- stadt-Schauernheim eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Immer aktuelle Informationen rund um Ihre Verbandsgemeinde
Dannstadt-Schauernheim!
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbe- zirke der Ortsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Hoch- dorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau wird
in der Zeit vom 22. bis 26. Februar 2021
während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung (montags, donnerstags und freitags 08.00 bis 12.00 Uhr, dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, mittwochs 08.00 bis 14.00 Uhr), Am Rathausplatz 1, Ortsteil Dannstadt, Erdgeschoss Zimmer 03, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberech- tigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Ein- spruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Aus- kunftssperre eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, dem 26. Februar 2021, bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rat- hausplatz 1, Ortsteil Dannstadt, 1. OG, Zimmer 107 oder 108 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 26. Februar 2021 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 37 Mutterstadt durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
5.1. in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte.
5.2. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmbe- rechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 21.02.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landeswahl- ordnung (bis zum 26.02.2021) versäumt haben, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsge- meindeverwaltung gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge- tragenen Stimmberechtigten bis zum 12. März 2021, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.vgds.
de zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an fol- gende E-Mailadresse gerichtet werden:
briefwahl@vgds.de
Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Stimmbezirks- nummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterla- gen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberech- tigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c ange- gebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei- nes noch bis zum Tage der Wahl, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein werden zugleich
a. ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, b. ein amtlicher Stimmzettelumschlag,
c. ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeinde- verwaltung an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener hellroter Wahlbriefumschlag und
d. ein Merkblatt für die Briefwahl
übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlun- terlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berech- tigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr voll- endet haben und sich auf Verlangen ausweisen.
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmab- gabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfs- person hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein so recht- zeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von
der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Bekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag
Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 207 Ludwigshafen/Frankenthal für die Wahl zum 20. Deut- schen Bundestag am 26. September 2021
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Sonntag, 26. Sep- tember 2021
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Parteien und nach Maßgabe des § 20 Bundeswahlgesetz (BWG) auch Wahlberechtigte (andere Kreiswahlvorschläge), die einen Kreiswahlvorschlag einreichen wollen, werden gemäß § 32 Abs.
1 der Bundeswahlordnung (BWO) hiermit aufgefordert, der Kreis- wahlleiterin des Wahlkreises 207 Ludwigshafen/Frankenthal, Frau Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, in 67059 Ludwigshafen, Rathausplatz 20, möglichst frühzeitig,
spätestens am Montag, dem 19. Juli 2021, bis 18.00 Uhr, die Kreiswahlvorschläge schriftlich einzureichen (§ 19 BWG). Die Kreiswahlvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen Anla- gen sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Stellt die Kreiswahlleiterin Mängel fest, so benachrichtigt sie sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel noch vor Ablauf der Einreichungsfrist zu beseitigen (§ 25 Abs. 1 BWG).
Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden (§ 25 Abs. 2 BWG).
Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Bundestagswahl mit Wahlvorschlägen und für das Wahlvorschlagsverfahren sind insbesondere die §§ 18 bis 29 BWG und die §§ 32 bis 44 BWO.
Im Einzelnen ist bei der Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Folgendes zu beachten:
1. Wahlvorschlagsrecht
Nach § 18 Abs. 1 BWG können Kreiswahlvorschläge von Parteien und nach Maßgabe des § 20 Abs. 3 BWG von Wahlberechtigten („andere Kreiswahlvorschläge“) eingereicht werden.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahl- vorschlag nur einreichen, wenn sie
spätestens am Montag, dem 21. Juni 2021, 18.00 Uhr dem
Bundeswahlleiter Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Die Anzeige muss den Namen der Partei enthalten. Die schrift- liche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstan- des sind der Anzeige beizufügen. Zudem sollen der Anzeige Nachweise über die Parteieneigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes beigefügt werden. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bun- desvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteior- ganisation an die Stelle des Bundesvorstandes.
Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen (§ 18 Abs. 5 BWG). Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 BWG).
In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BWG), die berechtigt sind, verbindliche Erklärungen
zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen (§ 22 Abs. 2 BWG). Der Wahlvorschlag soll dazu Namen und Anschrif- ten der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauens- person enthalten (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BWO).
Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unter- zeichnet hat, als Vertrauensperson, und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BWG).
2. Anforderungen an die Bewerber
Als Bewerber kann in einem Kreiswahlvorschlag nur vorgeschla- gen werden, wer
– nach § 15 BWG wählbar ist,
– nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitglieder- versammlung oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 Abs. 1 und 3 BWG in gehei- mer Abstimmung hierzu gewählt worden ist,
– seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich (§ 20 Abs. 1 Satz 3 BWG).
Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden (§ 20 Abs. 1 Satz 2 BWG).
3. Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BWO.
Er muss nach § 34 BWO
– Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, – den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreis- wahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 BWG) deren Kennwort enthalten.
Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und hand- schriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisa- tion, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, gemäß dem vorstehenden Satz unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen betei- ligten Vorstände vorliegt (§ 34 Abs. 2 BWO).
Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst (Anlage 13 zu § 34 Abs. 1 BWO) zu leisten (§ 34 Abs. 3 BWO).
4. Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren sowie andere Kreiswahlvor- schläge (Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten) müssen von mindestens
200 Wahlberechtigten des Wahlkreises
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlbe- rechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Kreiswahlvorschläge nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BWG).
Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
Muss ein Kreiswahlvorschlag gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 BWG von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 zur BWO zu erbringen; die Formblätter werden von der Kreis- wahlleiterin auf Anforderung kostenfrei geliefert; sie können auch als Druckvorlage oder elektronisch bereitgestellt werden (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BWO). Bei der Anforderung sind Familienname,
Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung nachgewiesen, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß des § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, wird eine Erreichbarkeitsanschrift - eine Postfachangabe genügt nicht - verwendet. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags sind außerdem bei Parteien deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben.
Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreter- versammlung nach § 21 BWG zu bestätigen (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BWO).
Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und hand- schriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familien- name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzuge- ben (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BWO). Auf die besonderen Nachweise für wahlberechtigte Personen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG wird verwiesen.
Für jeden Unterzeichner ist gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BWO auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemein- debehörde, bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeich- nung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Geson- derte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahl- vorschlages bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen ande- ren eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nach- weisen, dass der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt.
Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht werden (§ 25 Abs. 2, Satz 2 Nr. 2 BWG). Ein Wahl- berechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen;
hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Kreiswahlvorschlägen ungül- tig (§ 34 Abs. 4 Nr. 4 BWO).
Den Wahlvorschlagsträgern wird empfohlen, über die gesetzlich geforderte Mindestzahl hinaus vorsorglich weitere Unterschriften für den Fall vorzulegen, dass nicht alle Unterschriften als gültig anerkannt werden können.
5. Anlagen zum Kreiswahlvorschlag
Dem Kreiswahlvorschlag sind gemäß § 34 Abs. 5 BWO beizufü- gen
– die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 zur BWO, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat,
– eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach dem Muster der Anlage 16 zur BWO, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist,
– bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, im Falle eines Einspruchs nach § 21 Abs. 4 BWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstim- mung, mit den nach § 21 Abs. 6 Satz 2 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17 zur BWO gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 zur BWO abge- geben werden.
– eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewer- bers gegenüber der Kreiswahlleiterin nach dem Muster der Anlage 15, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist.
Bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien, die im Deutschen Bun- destag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, und Kreiswahlvorschlägen
von Wahlberechtigten (andere Kreiswahlvorschläge) ist außer- dem beizufügen
– die erforderliche Mindestzahl an Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner.
6. Vordrucke zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Die zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke können bei der Kreiswahlleiterin angefordert werden.
7. Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Wahl zum 20.
Deutschen Bundestag sind derzeit:
– Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288,1594), zuletzt geän- dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.11.2020 (BGBl. I S.
2395)
– Bundeswahlordnung (BWO) vom 28. August 1985 (BGBl I S.
1769, 1986 S. 258) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)
Änderungen der rechtlichen Grundlagen zu der vorstehenden Bekanntmachung werden nach ihrem Inkrafttreten unverzüglich bekannt gemacht.
8. Dienststelle der Kreiswahlleiterin, des Landeswahlleiters und des Bundeswahlleiters
Die Anschrift der Dienststelle der Kreiswahlleiterin lautet:
Kreiswahlleiterin des Wahlkreises Telefon-Nr.: 0621/504-3838 207 Ludwigshafen/Frankenthal Telefax-Nr.: 0621/504-3822 Rathausplatz 20 E-Mail: wahlen@ludwigshafen.de 67059 Ludwigshafen Internet: www.ludwigshafen.de Die Anschrift der Dienststelle des Landeswahlleiters lautet:
Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz Telefon-Nr. 02603/71-23 80 o. 71-45 60
Mainzer Straße 14 - 16 Telefax-Nr.: 02603/71-4130 56130 Bad Ems E-Mail: wahlen@statistik.rlp.de Internet: www.statistik.rlp.de
Die Anschrift des Bundeswahlleiters lautet:
Bundeswahlleiter Telefon-Nr.: 0611/75-1 Statistisches Bundesamt Telefax-Nr.: 0611/72-4000 Gustav-Stresemann-Ring 11 E-Mail: post@bundeswahlleiter.de 65189 Wiesbaden Internetadresse: www.bundeswahlleiter.de Die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 207 Ludwigshafen/Frankenthal
Der Eigenbetrieb Abwasser -eaw- der Ver- bandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim informiert:
Ausbau der Kläranlage sorgt auch künftig für sauberes Wasser
Der Eigenbetrieb Abwasser -eaw- hat in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Abwasser zu transportieren und zu reinigen. Hierfür leistet er in diesem gesamten Gebiet kontinu- ierlich Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen an der öffentlichen Kanalisation sowie an der zentralen Kläranlage. Die jährlichen Kosten für die Unterhaltung der Kläranlage und die Sanierung der Kanalisation liegen regelmäßig bei ca. 2,5 Mio €.
Wie bereits in den Vorjahren informiert, hat der Auslastungsgrad der Kläranlage seine Grenzen erreicht. Somit ist eine bauliche Erneuerung sowie eine energetische Sanierung unumgänglich, um die Kläranlage weiterhin auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und die erforderliche Reinigungsleistung des Abwassers auch für die Zukunft gewährleisten zu können. Die entsprechen- den Vorplanungen konnten in den Jahren 2019 und 2020 zum Abschluss gebracht werden. Die Durchführung des Genehmi- gungsverfahrens bei der Aufsichtsbehörde wurde noch im Jahr 2020 beantragt, sodass voraussichtlich im letzten Quartal des Jahres 2021 mit dem Baubeginn zu rechnen ist.
Die bauliche Erneuerung soll auf der Erweiterungsfläche östlich des Riedgrabens erfolgen und wird somit der bestehenden Wohn-
bebauung nicht entgegenrücken. Die Zufahrt zur zukünftigen Baustelle wird über die bestehende Kläranlagenzuwegung zu erfolgen haben. Der Ausbau wird sich wahrscheinlich über einige Jahre erstrecken und entsprechend des Baufortschritts Anpas- sungen der jährlich zu erhebenden Abwasserentgelte erfordern.
Eine Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Finanzierung des Kläranlagenausbaus, wie dies zuletzt in den 1980er Jahren durchgeführt wurde, kann somit vermieden werden.
Um die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähig- keit des -eaw- zu gewährleisten, hat der Verbandsgemeinderat am 10.12.2020 nach Abstimmung mit der Werkleitung die Ent- geltsätze für das Jahr 2021 beschlossen. Demnach ist die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2021 von 2,14 €/m³ auf 2,30
€/m³ sowie der wiederkehrende Beitrag Oberflächenwasser von 0,49 €/m² auf 0,58 €/m² zur Kostendeckung anzupassen. Dies bedeutet bei einem Grundstück von 500 m² mit einem 4-Perso- nen-Haushalt eine monatliche Steigerung der Gesamtabwasse- rentgelte von durchschnittlich 3,66 €.
Unsere Abwasserentgelte sind trotz der Entgeltsanpassung nach wie vor auf einem landesweit günstigen Niveau.
Weitere Informationen (z.B. auch zum Baubeginn) werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt veröffentlicht.
Eigenbetrieb Abwasser der
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Dreck-Weg-Tag der Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
am 27.02.2021
Gesucht werden Helfer, die unsere Gemeinde vom Dreck befreien.
Foto: vgds
Mit dem Kultur- und Heimatkreis sowie allen Fraktionen des Gemeinderates werden wir in unserer Gemeinde wieder Müll aufsammeln, aber aufgrund der Corona-Einschränkungen eben etwas anders als im vergangenen Jahr.
Situationsbedingt entfallen ein gemeinsamer morgendlicher Treffpunkt und ein gemeinsames Mittagessen. Ich bitte Sie, nach den aktuell geltenden Corona-Regeln auf die Suche nach Müll zu gehen. An folgende Verantwortliche können Sie sich wenden, die Ihnen vorab Ihre Strecke mitteilen, Müllbeutel übergeben und den Sammelplatz mitteilen, auf den Sie Ihren gesammelten Müll ablegen können.
Dannstadt-Schauernheim wird in folgende Sammel- und Verant- wortungsbezirke eingeteilt. Je nachdem, wo Sie sammeln wollen, können Sie sich an die Verantwortlichen wenden:
Dannstadt Ost –
CDU Fraktion – Elmar Burkhardt, Tel. 941750 Dannstadt West bis Kreisstraße Richtung Böhl – SPD Fraktion – Robin Weller, Tel. 9582139 Dannstadt West ab Kreisstraße –
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Ralf Klein, Tel. 916717 Schauernheim Ost –
FDP – Marc Hauck, Tel. 652310 Schauernheim West –
Kultur- und Heimatkreis – Dr. Thomas Keck, Tel. 929940
Eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit ist sehr gewünscht.
Die Verantwortlichen der genannten Bezirke teilen die Helfer für eine Strecke eigenverantwortlich ein.
Bilder vom Dreck-Weg-Tag und von gefundenen Kuriositäten von der Sammelaktion, die im Amtsblatt frei und mit Erlaubnis der abgebildeten Personen veröffentlicht werden können, dürfen Sie mir gerne bis 06.03.2021 an meine E-Mail-Adresse: ManuelaWi- nkelmann@og-daschau.vgds.de schicken.
Für die Veröffentlichung werde ich Bilder aussuchen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Ich freue mich über viele Helfer, die dafür sorgen, dass der Müll dorthin kommt, wo er hingehört!
Manuela Winkelmann
Ortsbürgermeisterin Dannstadt-Schauernheim Tel. 0173-9243248
Arbeitsauftakt in Rödersheim-Gronau
Insel der Artenvielfalt
Die Arbeiten für das Gemeindeprojekt „Insel der Artenvielfalt“ gehen weiter am Samstag, 20. Feb- ruar 2021, mit dem Bereinigen der Sträucher auf dem Gelände des zukünftigen Landschaftsparks.
Interessierte melden sich bitte bei Karl-Heinz Hetze, Tel. 06231- 942165, oder bei Robert Neufeld, Tel. 06231-98547, oder per E-Mail: kontakt@roe-gro-inselderartenvielfalt.de.
Die Projektleitung
Thüga Energienetze GmbH
Stromversorgung wiederhergestellt Heute Nacht kam es zu einer rund 120-minütigen Unterbrechung der Stromversorgung in der Verbands- gemeinde Dannstadt-Schauernheim.
Gegen 01:30 Uhr wurde die Störung von der Netzleitstelle der Thüga erfasst. Der Ausfall des Stromnetzes in den Gemeinden ist auf einen Kurzschluss an einem Mittelspannungskabel im Bereich der Gemeinde Hochdorf-Assenheim zurückzuführen. Im Falle eines solchen Kurzschlusses kommt es zu einer automati- schen Schutzabschaltung des Mittelspannungsnetzes. Das kann laut Andrey Luzhbin, dem Netzbetriebsleiter Pfalz der Thüga Energienetze, mit einer normalen Sicherung verglichen werden.
Der firmeneigene Bereitschaftsdienst war nach kurzer Zeit vor Ort und konnte das defekte Mittelspannungskabel lokalisieren, sodass schnellstmöglich mit dem schrittweisen Zuschalten des Netzes begonnen werden konnte. Gegen 03:30 Uhr waren alle Ortsteile wieder versorgt. Das Stromnetz der VG Dann- stadt-Schauernheim umfasst rund 37 Kilometer Mittelspan- nungs-Kabelleitungen. Bei ungefähr der Hälfte dieser Kabel handelt es sich um sogenanntes Nass- oder Papier-Masse-Kabel.
Die weiteren 19 Kilometer Kabel des Mittelspannungsnetzes bestehen aus modernen Kabeln mit Kunststoffisolierung. Davon wurden 8,4 Kilometer seit 2014 durch die THEN ausgetauscht oder neu verlegt.
Für die nächsten drei Jahre sind rund 2 Millionen Euro Inves- titionen in Leitungserneuerungen geplant.
In dem Mittelspannungsnetz in der Verbandsgemeinde befinden sich noch einige der oben beschriebenen Nasskabel.
Um Stromausfällen vorzubeugen, werden aktuell und auch in den kommenden Jahren vermehrt die alten Nasskabel durch neue Kunststoffkabel ausgetauscht. Dadurch wird das Störpotential minimiert.
Zusätzlich werden die Netze auf die Leitstelle visualisiert. Das führt zu kürzeren Ausfallzeiten durch schnelleres Feststellen der Schadstellen.
Das Projekt „Moderne Ortsnetzstationen“ hilft dabei, neue Sta- tionen mit modernster Technik auszustatten, sodass im Falle eines Fehlers direkt ein hohes Maß an Informationen bei der Netzleitstelle ankommen und dadurch eine schnellere Fehleror- tung und somit auch schnellere Fehlerbehebung möglich ist.
Was macht Corona mit Frauen?
Ein Blick auf die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Gestaltungspotentiale
Vortrag von und mit
Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger
und anschließende Podiumsdiskussion
Di, 9. März 2021, 18 bis 19:30 Uhr Hybridveranstaltung
Teilnahme im HPH oder online möglich
Ihre Gleichstellungsbeauftragte Brigitte Sassenberg informiert:
Was macht Corona mit Frauen?
Ein Blick auf die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Gestaltungspotentiale
Vortrag von und mitProf. Dr. h.c. Jutta Allmendinger und anschließende Podiumsdiskussion
Di, 9. März 2021, 18 bis 19:30 Uhr Hybridveranstaltung
Teilnahme im HPH oder online möglich
Was macht Corona mit Frauen?
Ein Blick auf die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Gestaltungspotentiale
Vortrag von und mitProf. Dr. h.c. Jutta Allmendinger und anschließende Podiumsdiskussion
Di, 9. März 2021, 18 bis 19:30 Uhr Hybridveranstaltung
Teilnahme im HPH oder online möglich
Was macht Corona mit Frauen?
Ein Blick auf die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Gestaltungspotentiale
Vortrag von und mit Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger
Dienstag, 9. März 2021, 18.00 bis 19.30 Uhr
und anschließender Podiumsdiskussion Hybridveranstaltung
Teilnahme im HPH oder online möglich
Das Corona-Virus stellt unser gesamtes Leben auf den Prüfstand: das Arbeitsleben, die Wirtschaft, das Gesundheitssystem, unsere persönlichen und sozialen Beziehungen – und legt auch bestehende Ungleichheiten
offen. Wie gehen wir mit dieser Situation um?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen wir?
Mit den Folgen des Corona-Alltags für Frauen setzt sich Prof. Dr.
h.c. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin auseinander.
Ihrem Vortrag folgt die Podiumsdiskussion im HPH oder virtuell je nach Lage der Pandemie, u.a. mit Dr. Hildegard Flach, Un- ternehmensberaterin, Mitglied des Frauennetzwerks Business and Professional Women Mannheim-Ludwigshafen, Sandra Helms, Leitung des Projekts zur „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung“, LZG Mainz, Barbara Kohlstruck, De- kanin des Protestantischen Kirchenbezirks Ludwigshafen sowie Bettina Stier, Projektleitung bei der Wirtschafts-Entwicklungs- Gesellschaft mbH (W.E.G.).
Moderation: Ulrike Gentner, Stellv. Direktorin HPH
Kooperationsveranstaltung des Heinrich Pesch Hauses mit den Gleichstel- lungsstellen der Stadt Ludwigshafen am Rhein und des Rhein-Pfalz-Kreises und des Projektes zur „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ in Rheinland-Pfalz im Auftrag des „GKV-Bünd- nis für Gesundheit“.
Wir erbitten Ihre Anmeldung aus organisatorischen Gründen bis 05.03.2021 unter Tel. 0621 5999-162 oder E-Mail: anmeldung@hph.kirche.org
Kostenbeitrag: frei
Für diese Veranstaltung wurden Mittel beim Land Rheinland-Pfalz beantragt.
Heinrich Pesch Haus Katholische Akademie Rhein-Neckar Frankenthaler Straße 229 · 67059 Ludwigshafen / Rhein