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49. Jahrgang Freitag, den 29. Januar Woche. Jahresrückblick 2020

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Academic year: 2022

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Dannstadter Höhe

www.vgds.de | amtsblatt@vgds.de

Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau

Amtsblatt

49. Jahrgang Freitag, den 29. Januar 2021 4. Woche

Halbseitige Sperrung der Hauptstraße im Ortsteil Dannstadt

Im Bereich der Hauptstraße/

Friedensstraße (Westseite) beginnen am 1. Februar 2021 notwendige Straßen- und Kanalarbeiten.

Um den neuen Abwasser- kanal der Friedensstraße an den Abwasserkanal in der Hauptstraße anzubinden, muss die Hauptstraße in diesem Bereich halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über eine Ampelanlage geregelt. Je nach Witterung dauert die Sperrung bis zu drei Wochen. Schon jetzt bitten wir um Verständ- nis für die Beeinträchtigungen.

Infos zur Corona-Impfung

Impftermine können ab sofort ausgemacht werden für alle, die über 80 Jahre alt sind, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie

bestimmte Gruppen von medizinischem Personal und Pflegepersonal.

Info-Hotline und Terminvergabe 0800 5758100

Montag bis Samstag 08.00 bis 22.00 Uhr Sonntag 10.00 bis 16.00 Uhr

Weitere Infos:

www.corona.rlp.de www.impftermin.rlp.de

Weitere Info finden Sie auf den Seiten 19 und 20.

Jahresrückblick 2020

Unser Film zum Neujahrsemp fang

Unser beliebter Neujahrsempfang konnte in der gewohnten Form nicht stattfinden.

Und doch möchten wir das vergangene Jahr nicht einfach so gehen lassen, ohne mit Ihnen wenigstens nochmals zurückzublicken.

Was hat sich 2020 mit oder trotz der Corona-Pandemie alles in der Verbandsgemeinde getan?

An welche besonderen Momente erinnern wir uns? Was erwartet uns 2021 und worauf hoffen wir?

Der Jahresrückblick 2020 als Film – jetzt im Youtube-Kanal der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim und auf www.vgds.de.

Der offene Kanal RheinLokal plant, den Jahresrückblick 2020

am Dienstag, 2. Februar 2021, 18.00 Uhr, zu zeigen.

(2)

Impressum:

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Verbandsgemeindeverwaltung 67125 Dannstadt-Schauernheim; verantwortlich für Nachrichten und Hinweise:

Michaela Eichner, Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, E-Mail: amtsblatt@vgds.de

Verlag und Vertrieb: Printart GmbH, Kirchenstraße 8, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Telefon 06231-9185-0, Fax 06231-7696, E-Mail: dannstadt@printart.de; verantwortlich für den Anzeigenteil: Gunter Berg und Hans Bischof, geschäftsführende Gesellschafter.

Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt/Betrieb im Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung durch den Verlag. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich, in der Regel freitags. Redaktionsschluss ist immer freitags in der Vorwoche, 11.00 Uhr, auch in Kalenderwochen mit Feiertagen. Anzeigen-Annahmeschluss ist montags, 16.00 Uhr.

Anzeigenannahme unter E-Mail: dannstadt@printart.de oder Tel. 06231-9185-85.

SERVICE Notrufe

Polizei (Unfall – Überfall) 110

Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt 112

DRK-Rettungsleitstelle Tel. 19222 oder 0621-5703210 (Krankentransport und Rettungshubschrauber)

Die Notrufe 110 und 112 sind entsprechend umgeschaltet.

Giftnotrufzentrale, Universität Mainz Tel. 06131-19240

Polizei Schifferstadt Tel. 06235-4950

Bereitschaftsdienste Ärzte

Standort: Bereitschaftsdienstzentrale Ludwigshafen St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus Steiermarkstraße 12 A

67067 Ludwigshafen Tel. 116 117 Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do. 19.00 bis nächsten Morgen 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis nächsten Morgen 07.00 Uhr Freitag 16.00 bis Montagmorgen 07.00 Uhr An Samstagen/Sonntagen und Feiertagen ist ein Kinderarzt von 09.00 bis 21.00 Uhr vor Ort.

Bei Schlaganfall und Herzinfarkt: Tel. 19222

Zahnärzte

Samstag, 30.01., 09.00 – 12.00 Uhr Sonntag, 31.01., 11.00 – 12.00 Uhr Herr ZA Stephan Wächter,

Neustadter Str. 73, Mutterstadt Tel. 06234-929903

Augenärzte

Augenärztlicher Notdienst zu erfragen unter Tel. 0180-5011230

Bereitschaftsdienste Apotheken

Ansage des Apotheken-Notdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:

deutsches Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Notdienst jeweils von 08.30 Uhr bis zum darauf- folgenden Tag um 08.30 Uhr.

Auf Anordnung der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, Neu- stadt, werden nachfolgende Apotheken den NOTDIENST gemein- sam durchführen:

Freitag, 29.01.

Rathaus-Apotheke, Bahnhofstr. 36, Schifferstadt, Tel. 06235-3884

Samstag, 30.01.

Kurpfalz-Apotheke, Weinbietstr. 16, Dannstadt, Tel. 06231-7900

Sonntag, 31.01.

Apotheke am Schillerplatz, Schillerplatz 4, Schifferstadt, Tel. 06235-3030

Montag, 01.02.

Easy-Apotheke, An der Fohlenweide 21, Mutterstadt, Tel. 06234-9388350

Dienstag, 02.02.

Sebastian-Apotheke, Walter-v.-Vilbell-Str. 2, Rödersheim, Tel. 06231-2713

Mittwoch, 03.02.

Sonnen-Apotheke, Speyerer Str. 97, Limburgerhof, Tel. 06236-465053 Donnerstag, 04.02.

Kronen-Apotheke, Ludwigshafener Straße 10, Mutterstadt, Tel. 06234-7565

Freitag, 05.02.

Rhein-Apotheke, Rüdigerstr. 9, Otterstadt, Tel. 06232-35888

Tierärztlicher Notdienst

Tel. 0800-7254008

Störmeldungen

Störungen in der Wasserversorgung in den Ortsgemeinden Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau

Zweckverband für Wasserversorgung

„Friedelsheimer Gruppe“, Industriestr. 32, 67136 Fußgönheim (Industriegebiet)

Mo. bis Do., 07.00 – 16.00 Uhr: Tel. 06237-9270-0 Fr., 07.00 – 12.30 Uhr: Tel. 06237-9270-0 außerhalb dieser Zeiten –

nur in dringenden Notfällen: Tel. 0174-3470242 Störungen in der Wasserversorgung

in der OG Dannstadt-Schauernheim Tel. 06235-957031 Zweckverband für Wasserversorgung

„Pfälzische Mittelrheingruppe“ Am Wasserturm 2, Schifferstadt Störungen Erdgasversorgung

Thüga Energienetze GmbH (gebührenfrei) 0800-0837111 Störungen Stromversorgung und Straßenbeleuchtung Thüga Energienetze GmbH (gebührenfrei) 0800-0837111 E-Mail: leitstelle@thuega-netze.de

Straßenbeleuchtung auch: www.stoerung24.de Störungen Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung Tel. 06231-5257

außerhalb der Dienstzeit Tel. 0176-60482602

Öffnungszeiten

Verbandsgemeindeverwaltung Allgemeine Verwaltung

Mo. bis Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. auch 14.00 – 18.00 Uhr

Telefon-Zentrale Tel. 06231-401-0

E-Mail: info@vgds.de, Internet: www.vgds.de Bürgerservice:

Mo. | Di. | Do. | Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. auch 14.00 – 18.00 Uhr

Mi. 08.00 – 14.00 Uhr

Meldewesen, Ausweise, Führungszeugnisse,

Fischereischeine Tel. 401-180/-181/-182/-183 Standesamt, Friedhofswesen Tel. 401-184

Gewerbeamt Tel. 401-185

Wertstoffhof, Bauhof, Am Rathausplatz, OT Dannstadt Öffnungszeiten:

Mi. 16.30 – 18.30 Uhr, Sa. 09.00 – 12.00 Uhr

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POST-Agenturen/-Partner-Filialen

Dannstadt-Schauernheim OT Dannstadt:

Getränkemarkt Christa Frank, Hauptstr. 120, Dannstadt Öffnungszeiten:

Mo. – Fr. 09.00 – 12.30 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr

Mi. 09.00 – 12.30 Uhr

Sa. 09.00 – 12.30 Uhr

OT Schauernheim:

In der Tegut-Filiale, mit DHL-Paketshop Neustadter Str. 2 – 4, Schauernheim Öffnungszeiten:

Mo. – Sa. 07.00 – 18.00 Uhr Hochdorf-Assenheim:

Im Weichlingsgarten 10, OT Assenheim Öffnungszeiten:

Mo. – Fr. 14.00 – 17.00 Uhr und

Sa. 10.00 – 12.00 Uhr

Rödersheim-Gronau:

Raumausstattung Rutz, Ludwigstr. 10, OT Rödersheim Öffnungszeiten:

Mo. – Sa. 10.00 – 11.00 Uhr

Soziales Kleiderlädchen der Verbands- gemeinde Dannstadt-Schauernheim

Schul- und Gemeindehaus im OT Gronau, Hauptstraße 12 Das Soziale Kleiderlädchen bleibt coronabedingt bis auf Weiteres geschlossen.

Eine Spendenannahme ist jeden Samstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr, kontaktlos, ab 16.01.2021, möglich.

Gerne können Sie sich für Spenden vorab mit Frau Becker, Tel.

06231-5691 oder Frau Heim, Tel. 06231-699045, in Verbindung setzen oder einfach samstags vorbeikommen.

Bitte bringen Sie nur saubere wieder verwertbare Kleidung und Haushaltswaren.

ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr

Wichtige Rufnummern rund um den ÖPNV

VRN Auskunft und Service Tel. 0621-1077077 Fahrplanauskunft Tel. 0621-107700 Palatina Bus GmbH

Kundencenter Ludwigshafen Tel. 0621-68566261 Das Kundencenter ist von Mo. – Fr. 07.30 – 16.00 Uhr errreichbar.

Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium hat sich mit den Aufgabenträgern und Akteuren des Nahverkehrs darauf verstän- digt, dass das Angebot im öffentlichen Nahverkehr mit weiteren Einschränkungen bestehen bleibt.

Die Einschränkungen im Verkehrsangebot werden der aktuellen Situation angepasst. Dennoch soll es weiterhin einen stabilen, berechenbaren Betrieb geben.

Wir bitten alle Reisenden, sich vor Reiseantritt auf den einschlä- gigen Informationskanälen der Verkehrsunternehmen, der Ver- kehrsverbünde oder unter rolph.de über den aktuell gültigen Fahrplan und vorgenommene Fahrplaneinschränkungen zu infor- mieren.

Unterstützen Sie bitte die Vereine der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim durch Ihre Mitgliedschaft!

Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Fahnen der Verbands- und der Ortsgemeinden zum Verkauf an die Bürgerinnen und Bürger anschaffen.

Bei der Anschaffung wird in so genannte Hänge- und Bannerfahnen unterschieden.

Um die Bestellung vorbereiten zu können, bitten wir darum, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bis zum 29.01.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung melden.

· Die Bannerfahne

hat eine Größe von 120 x 300 cm und kostet 58,– Euro.

· Die Hängefahne

hat eine Größe von 100 x 150 cm

und kostet 31,– Euro. (Kostenstand Nov. 2020)

Ansprechpartnerin ist:

Frau Anita Imbschweiler Telefon: 06231-401-146

E-Mail: info@vgds.de Bannerfahne

Hängefahne

Fahnen der Verbands- und der Ortsgemeinden zum Erwerben!

Redaktionsschluss vorverlegt!

Wegen Faschingsdienstag wird der Redaktions- schluss für das Amtsblatt der KW 07/2021

auf Donnerstag, 11.02.2021, 08.00 Uhr, vorverlegt.

Um ein ordnungsgemäßes Erscheinen zu gewährleisten, bitten wir um Einreichung von kurz

gefassten, termingebundenen Mitteilungen.

Nach Redaktionsschluss eingereichte Manuskripte können nicht mehr

berücksichtigt werden.

Wir bitten um Beachtung!

Immer aktuelle Informationen rund um Ihre

Verbandsgemeinde

Dannstadt-Schauernheim!

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Gemeindebücherei

Dannstadt

Tel. 06231-2769

Kirchenstraße 17 | 67125 Dannstadt-Schauernheim E-Mail: buecherei-dannstadt-service@kabelmail.de Web-Opac: https://bücherei-dannstadt.myschmööker.de

Kostenlose Ausleihe für Jung und Alt

Verkürzte Öffnungszeiten: Di 09.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Do + Fr 15.00 – 17.00 Uhr | Sa 10.00 – 12.00 Uhr

Ein weiteres Angebot unserer Gemeindebücherei:

Downloden Sie Ihr Buch bequem von Zuhause aus einem großen Angebot an E-Medien:

Romanen und Sachliteratur, Hörbüchern, Videos, Zeitungen, Zeitschriften oder einem der zahlreichen eLe- arning-Kurse.

Seit 01.01.2021 gibt es ein neues digitales Angebot für Kinder zwischen 5 und 10 Jahren:

Schule zuhause leichtgemacht - Lesen lernen mit der Lese-Lern-App „eKidz“.

Spielerisch und intuitiv unterstützt die App beim Spracherwerb und verbessert die Lese- und Sprachfähigkeit Wo immer Ihnen Internet zur Verfügung steht, haben Sie auch Zugriff auf Ihrer virtuelle Bibliothek.

Unser Beitritt zur Onleihe wurde gefördert durch das Soforthilfeprogramm „Vor Ort für Alle“ des Deutschen Bibliotheks- verband (dbv) und der Unterstützung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Programmes „Kultur in Ländlichen Räumen“.

Aktuelles aus der Gemeindebücherei

Liebe Leserinnen und Leser!

Da die Gemeindebücherei Dannstadt bis auf weiteres ge- schlossen bleiben muss, bieten wir Ihnen wie bereits im Frühjahr 2020 seit Dienstag, 12.01.2021, unseren Bestell- und Abholservice an:

1. Melden Sie sich in unserem WebOPAC:

www.myschmööker.de an und recherchieren Ihr ge- wünschtes Medium aus dem Angebot der Gemeindebü- cherei Dannstadt.

2. Beantragen Sie eine Vorbestellung (max. 10 Medien) 3. Telefonische Bestellungen oder per E-Mail während

den Öffnungszeiten sind ebenfalls möglich.

4. Rückgabe/Abholung der bestellten Medien nur nach telefonischer Termin-Absprache

5. Verlängerungen der ausgeliehenen Medien nur telefonisch oder per E-Mail möglich.

Bitte beachten Sie:

Die Bücherei ist zu den Öffnungszeiten telefonisch erreich- bar. Wir bitten um pünktliche Abholung/Rückgabe nur durch eine erwachsene Person.

Die Rückgabe von Medien bei Abholung ist möglich.

Möchten Sie Medien nur zurückgeben, d.h. es erfolgt keine Abholung neuer Medien, ist dies ebenfalls nur nach Terminvergabe möglich.

Wir hoffen, Ihnen auf diesem Wege die schwierige Zeit mit etwas Lesestoff etwas zu erleichtern.

Bleiben Sie gesund. Ihr Bücherei-Team

Liebe Leser!

In der Zeit vom 14.01.2021 bis 31.01.2021 kann es aufgrund von Elektroarbeiten in der Bücherei zu Störungen des Telefons

und des Internets kommen.

Wir bitten um Verständnis.

eKidz.eu

die APP zum Lesenlernen für Kinder

Ab dem 01.01.2021 steht Ihren Kindern eine Leselern-App zur Verfügung.

So funktioniert es:

• kostenlose eKidz App im Apple oder bei Google Play herunterladen

• „Anmelden mit Konto einer Bibliothek“ anklicken

• Gemeindebücherei Dannstadt auswählen.

Und los geht es.

Die App bietet Unterstützung beim Spracherwerb in vier Kernkompetenzen Lesen – Schreiben – Hören – Sprechen

12 verschiedene Lesestufen; Vorlesefunktion; Quiz- fragen zur Überprüfung drei verschiedene Sprachen:

Deutsch, Englisch und Spanisch Eltern-Adminkonto und bis zu zwei Kinderkonten

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DER BÜRGERBUS der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

Ausgenommen sind: Feiertage.

Weitere Infos: www.vgds.de.

Pausiert wegen Corona!

Ruftaxiverkehre

Für die Ruftaxi-Linie Maxdorf-Schifferstadt gilt der reguläre Fahrplan, allerdings endet das Ruftaxi während der Aus- gangsbeschränkungen um 21.00 Uhr.

Eine Personenbeschränkung gibt es nicht mehr.

Ruftaxi Maxdorf-Schifferstadt:

Über diesen Verkehr wird die Ortsgemeinde Dannstadt-Schau- ernheim an den Hauptbahnhof Schifferstadt (Nordseite) ange- bunden.

Erreichbar ist das beauftrage Unternehmen Taxi Hügelschäfer unter Telefon 06231-91191.

Für den Ruftaxiverkehr Maxdorf-Schifferstadt gilt aktuell:

• Alle bisher schon gültigen Verbundfahrkarten (Halbjahreskarte, Jahreskarte) werden akzeptiert.

• Eine Barzahlung ist möglich.

• Es gilt der reguläre Fahrplan, allerdings endet das Ruftaxi wäh- rend der Ausgangsbeschränkungen um 21.00 Uhr, das heißt, das letzte Ruftaxi fährt um 20.37 ab Schifferstadt Bahnhof.

Eine Personenbeschränkung gibt es nicht.

• Mund- und Nasenschutz muss getragen werden.

Ruftaxi Hochdorf-Assenheim/Rödersheim-Gronau/Gönn- heim:

Über diesen Verkehr haben auch die beiden westlichen Ortsge- meinden Anschluss an die Schiene (Rhein-Haardt-Bahn).

Erreichbar ist das beauftragte Unternehmen Taxi Deidesheim unter Tel. 06326-980144.

Es gilt aktuell:

Bis zu 2 Personen werden als Gäste mitgenommen.

Ein Mund- und Nasenschutz muss getragen werden.

Abfallbeseitigung

www.ebalu.de

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Informationen rund um die Abfallentsorgung Mo. – Do. 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Fr. 08.00 – 13.00 Uhr

(allg. Auskünfte, Reklamationen, Auftragsannahme)

Kundenservice-Center Tel. 0621-5909-5555 erreichbar Mo. – Fr. von 07.30 – 16.00 Uhr

Ausgabestellen Wertstoffsäcke (gelb-grün-weiß) und Restabfallsäcke (rot) in der Verbandsgemeinde:

Ortsteil Dannstadt

Verbandsgemeindeverwaltung (gelb-grün-weiß) Am Rathausplatz 1

Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr Bitte beachten Sie:

Ab sofort gibt es KEINE WERTSTOFFSÄCKE mehr bei Schreibwaren Geetz.

Ortsteil Schauernheim

Bäckerei-Filiale Werner Schneider (gelb-grün-weiß) Hintergasse 15

Mo. – Sa. 05.30 – 12.30 Uhr So. 08.00 – 11.00 Uhr Heidi‘s Hoflädel (gelb-grün-weiß-rot) Obergasse 25

Mo. 08.30 – 13.00 Uhr Di. – Fr. 08.30 – 13.00 Uhr und

14.00 – 18.00 Uhr Sa. 08.00 – 13.00 Uhr Rödersheim-Gronau

Mangelstube Sonja Jörns (gelb-grün-weiß) Hauptstraße 113

Di. – Fr. 15.00 – 17.30 Uhr Sa. 09.00 – 12.00 Uhr Wertstoffhof

Bauhof, Am Rathausplatz, OT Dannstadt Öffnungszeiten: Mi., 16.30 – 18.30 Uhr Sa., 09.00 – 12.00 Uhr Bitte beachten Sie:

Oberstes Ziel ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu bekämp- fen, andere sowie sich selbst zu schützen. Um entsprechende Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten, weisen wir darauf hin:

• Es gibt eine Einlasskontrolle, damit sich immer nur wenige Fahrzeuge bzw. Nutzer gleichzeitig auf dem Gelände befinden.

• Mit Wartezeiten ist zu rechnen.

• Bei zu großem Andrang kann es sein, dass man zu einem anderen Termin wiederkommen muss.

• Wer zu Fuß kommt, muss 2 Meter Abstand zu anderen Per- sonen halten.

• Pro Fahrzeug sollte es nur 1 Person sein. Beim Warten außer- halb des Wertstoffhofgeländes müssen sich die Personen in ihren Fahrzeugen aufhalten.

• Auch beim Aus- und Einladen muss der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.

Bitte kommen Sie nur zum Wertstoffhof, wenn es sich nicht ver- meiden lässt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere und halten Sie sich an die Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort.

Mehr Infos zu den Öffnungszeiten finden Sie unter:

www.vgds.de

sowie im Amtsblatt. Ab sofort Mund-Nasenschutz erforderlich!

SPRECHSTUNDEN UND KONTAKTE

Nach telefonischer Vereinbarung

Bürgermeister Stefan Veth 06231-401-142 Erster Beigeordneter Marc Hauck 06231-652310 Beigeordneter Robin Weller 06231-9582139 Beigeordneter Gotthard Hehn 0171-7868357 Ortsbürgermeisterin Manuela Winkelmann 0173-9243248 Erste Ortsbeigeordnete Barbara Härtel-Overbeck 0172-9540220 Ortsbeigeordneter Robin Weller 06231-9582139 Ortsbeigeordnete Sara Schön 0151-54810141 Ortsbürgermeister Walter Schmitt 0172-6306116 Erster Ortsbeigeordneter Stefan Frombold 0157-70230280 Ortsbeigeordnete Martina Hoffmann 0172-7168286 Ortsbürgermeister Thomas Angel 0163-6903022 Erster Ortsbeigeordneter Reiner Kesselring 0172-7463800 Ortsbeigeordneter Michael Schulz 0170-6351839

Immer aktuelle Informationen

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Schiedsamt

Schiedsperson Frau Gabriela Hilf

Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde im Schiedsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schau- ernheim statt.

Frau Gabriela Hilf ist unter der Handy-Nr. 0160-91989999 oder per E-Mail schiedsamt-vbg-dannstadt@t-online.de erreichbar.

Stellv. Schiedsperson Herr Uwe Schölles

Sie können Herrn Schölles unter der E-Mail:

schiedsamt@generalagent.de sowie der Tel. 06231-5566 oder 0171-4524224 erreichen.

Gleichstellungsbeauftragte Frau Brigitte Sassenberg

Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Brigitte Sassenberg, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim statt.

Frau Sassenberg erreichen Sie telefonisch unter Tel. 06231-6329315 oder E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@vgds.de.

Bezirksbeamtin der Schutzpolizei Frau Dietz Donnerstags von 10.00 – 11.00 Uhr.

Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde der Bezirksbeamtin, Frau Dietz, bei der Verbandsgemeindeverwal- tung Dannstadt-Schauernheim statt.

In dringenden Fällen bitten wir vorab um Terminvereinba- rung unter: Tel. 06235-495 oder -365.

Deutsche Rentenversicherung

Auskunft u. Beratung bietet täglich die Auskunfts- und Bera- tungsstelle in Speyer, Eichendorffstr. 4 – 6.

Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter Tel. 06232-172881 vereinbart werden. Versicherte können sich in Rentenangelegenheiten (Rentenantrag, Kontenklärung, Ren- tenfragen) an Herrn Gebhard Weitzel, Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher BfA), wenden.

Tel. 06231-2789, ab 17.00 Uhr.

Kreisverwaltung, Rhein-Pfalz-Kreis Europaplatz 5

67063 Ludwigshafen am Rhein

Betreuungsbehörde des Sozialamtes für die Vormundschaftsgerichtshilfe

Frau Körner, E-Mail: elke.koerner@kv-rpk.de, Tel. 0621-5909-2190

Jugendamt und Sozialdienst

Herr Spindler, E-Mail: dirk.spindler@kv-rpk.de, Tel. 0621-5909-1260

Seniorenbüro Rhein-Pfalz-Kreis Tel. 0621-5909-5480,

Sprechzeiten: Di. von 10.00 – 13.00 Uhr

Ansprechpartner: Elfriede Benedix und Elke Becker (auch außerhalb der Sprechzeiten)

Referentin für Frauenfragen Tel. 0621-5909-3440

Kindertagespflege Tel. 0621-5909-1341 Frau Graber, E-Mail: kerstin.graber@kv-rpk.de

Fragen zur Finanzierung durch das Jugendamt

Frau Schmidt Tel. 0621-5909-1321

E-Mail: andrea.schmidt@kv-rpk.de

Projekt Familienpaten in der Verbandsgemeinde E-Mail: familienpaten.rpk.west@gmx.de

Telefon: 0160-93387117

Homepage: www.familienpaten-rhein-pfalz-kreis.de

Finanzamt Speyer-Germersheim

Johannesstraße 9 – 12, 67346 Speyer, Tel. 06232-6017-0 Internet: www.finanzamt-speyer-germersheim.de E-Mail: Poststelle@fa-sp.fin-rlp.de

Info-Hotline der Finanzämter: 0180-3757400

Gesamtübersicht der Öffnungszeiten der Service-Center:

Mo. und Di. 08.00 – 16.00 Uhr | Mi. 08.00 – 12.00 Uhr Do. 08.00 – 18.00 Uhr | Fr. 08.00 – 12.00 Uhr

Vertragsärzte der Dannstadter Höhe Gemeinschaftspraxis

P. Leibig, W. Leibig, Dr. B. Margara, J. Damian, C. Özkaya Am Rathausplatz 20, Dannstadt-Schauernheim, Tel. 06231-91730 Dr. B. Lelling und Dr. P. Lelling,

Berliner Str. 4, Dannstadt-Schauernheim Tel. 06231-2540 Praxis Dr. T. Zilkens,

W.-v.-Vilbell-Str. 4, Rödersheim-Gronau Tel. 06231-915016

Nachbarschaftshilfe in der Verbandsgemeinde Auskunft und Vermittlung

Frau Seyfried Tel. 06231-401-126

Herr Schaa Tel. 06231-401-128

Ökumenische Sozialstation Böhl-Iggelheim e.V.

Ambulante-Hilfe-Zentrum Tel. 06231-40758-0

Verbandsgemeinde Fax 06231-40758-20

Dannstadt-Schauernheim, Böhler Straße 7, Hochdorf-Assenheim

Die Betreuungsgruppe „Café Sonnenschein“

der Ökumenischen Sozialstation Böhl-Iggelheim e.V.

zur Entlastung pflegender Angehöriger findet

Mo., Mi. und Fr. nachmittags von 14.00 – 17.00 Uhr statt.

Information und Anmeldung bei unserer Pflegedienstleitung:

Frau Eunice Schäfer Tel. 06231-40758-0

Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim –

Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege.

Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle für ältere, pflege- bedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Ange- hörigen. Gerne beraten wir Sie persönlich nach Absprache. Bitte rufen Sie uns an, lassen Sie sich telefonisch beraten und verein- baren Sie einen Termin. Nutzen Sie auch unseren Anrufbeant- worter; wir rufen zeitnah zurück. Bei eingeschränkter Mobilität führen wir auch unter Einhaltung der Hygienevorschriften Haus- besuche durch.

Frau Elke Pohlmann 06231-9394741 (Di.,Mi.,Do.) elke.pohlmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de Herr Manfred Krüger 06231-9394742 (Mo – Fr.) manfred.krueger@pflegestuetzpunkte-rlp.de Böhler Straße 7, 67126 Hochdorf-Assenheim

GEMEINSAM – Stark für unsere Region!

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Selbsthilfegruppe der Alzheimergesellschaft Informationen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt

Frau Pohlmann Tel. 06231-9394741

oder Sozialstation, Frau Schäfer Tel. 06231-40758-0

Alltagshilfe für Senioren und hilfsbedürftige Menschen Hilfedienst Rhein-Pfalz

Bahnhofstraße 37, 67105 Schifferstadt.

Unsere Bürozeiten:

Mo. – Do. 08.30 – 17.00 Uhr | Fr. 08.30 – 17.00 Uhr Tel. 06235-4462850, Fax: 06235-4659993

E-Mail: kontakt@hilfedienst.com, Web: www.hilfedienst.com Corona-Einkaufshilfe:

Einkaufsliste telefonisch mitteilen unter: Tel. 06235-4462855

Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Südlicher Rhein-Pfalz-Kreis

Tel. 06235-457823,

E-Mail: hospiz@sozialstation-schifferstadt.de

Tagespflege im Maximilianstift Maxdorf

Information täglich 08.30 – 12.00 Uhr Tel. 06237-4060 Auskunft bei der Verwaltung Tel. 06231-401-125, 401-128

Bezirksschornsteinfegermeister für Dannstadt-Schauernheim:

Ralf Prohaska, Tel. 06233-490853

Handy 0171-8559058 Samuel-Heinicke-Straße 47, Frankenthal

Christian Löwenmuth, Tel. 06231-9520982 Handy 0176-63119740 Lorscherstraße 7, 67126 Hochdorf-Assenheim

für Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau:

Jürgen Knoll, Tel. 06325-2219

Gartenstraße 41, Lambrecht

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim (Rhein-Pfalz-Kreis) mit rd. 14.000 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

im Rahmen einer Elternzeitvertretung, zunächst befristet bis 31.03.2023, für den Fachbereich 2 „Bauen und Infrastruktur“ einen Diplomingenieur/in bzw. Bachelor bzw.

Master (m/w(d) der Fachrichtungen Städtebau, Raum- und Umweltplanung bzw. Stadtplanung, Urbanistik, Architektur mit der Vertiefung Stadtplanung in Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

• Wahrnehmen von Aufgaben der Bauleitplanung und anderer Aufgaben nach dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung,

• Abwicklung der verbindlichen Bauleitplanung vom städtebau- lichen Entwurf bis zur kommunalen Satzung,

• Einholen, Auswerten von Angeboten für Planungsleistungen, Fachgutachten sowie Fertigen von Abwägungsvorschlägen,

• Begleitung von informellen Planungen (z.B. Einzelhandelskon- zept, integriertes ländliches Entwicklungskonzept),

• Stellungnahme zu übergeordneten Planungen (Landesent- wicklungsprogramm, Regionalplan),

• Begleitung von Baulandumlegungen,

• Fertigen von Sitzungsvorlagen für Rats- und Ausschusssitzun- gen und Präsentation in den gemeindlichen Beschlussgremien.

Wir erwarten:

• ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Diplomingenieur/

in (TU) bzw. ein entsprechender Abschluss als Bachelor / Master in den Fachrichtungen Städtebau, Raum- und Umwelt- planung bzw. Stadtplanung, Urbanistik, Architektur mit der Vertiefung Stadtplanung,

• umfassende Fachkenntnisse im Bauplanungs- und Bauord- nungsrecht ,

• Zuverlässigkeit und Sorgfalt in Ausübung der Tätigkeit,

• Bereitschaft zur Weiterbildung im Tätigkeitsbereich,

• gute Kenntnisse der Standardsoftware von Microsoft, Geoba- sischer Informationssysteme (GIS),

• freundliches und bürgerorientiertes Verhalten, Teamorientie- rung sowie kollegiale Zusammenarbeit.

Von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung, wäre:

• praktische Erfahrungen in den genannten Tätigkeitsbereichen,

• Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit CAD, CIP und More (Software für den Sitzungsdienst).

Wir bieten:

• gleitende Arbeitszeit,

• Vergütung (entsprechend den Voraussetzungen der Bewer- berin/des Bewerbers) nach dem Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst (TVöD) bis Entgeltgruppe E 11 möglich,

• Homeoffice in Absprache mit der Fachbereichs- bzw. Behör- denleitung

Entsprechende schriftliche Bewerbungen werden mit den übli- chen Unterlagen bis spätestens

19. Februar 2021

möglichst unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins, erbeten an die

Verbandsgemeindeverwaltung Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim, oder per E-Mail an info@vgds.de.

Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungs- unterlagen. Bitte benutzen Sie daher keine Bewerbungsmappe und reichen Sie keine Originale ein.

Sitzungskalender

Februar 2021 Mi., 10.02., 19.00 Uhr

6. Sitzung des Bau-Ausschusses Dannstadt-Schauernheim, öffentlich/nichtöffentlich, Zentrum Alte Schule

Straßenarbeiten in der Friedensstraße

Erneuerung der Verkehrsanlagen (Fahrbahn und Gehwege) und der Straßenkanalisation, sowie der Straßenbeleuchtung in der "Friedenstraße (Teilstück Kantstraße bis Haupt- straße)" in Dannstadt-Schauernheim

Der Ortsgemeinderat Dannstadt-Schauernheim hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 die Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der Friedenstraße (Teilstück Kantstraße bis Hauptstraße) beschlossen.

Außerdem hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 10.12.2020 die Erneuerung der öffentlichen Kanalisation (Teilstück Kantstraße bis Hauptstraße) beschlossen.

Von der Pfälzischen Mittelrheingruppe (Wasserversorgung) wird die Hauptleitung und vereinzelt die Hausanschlussleitungen erneuert.

Die Arbeiten in der Friedenstraße sollen am 1. Februar beginnen.

Die Bauarbeiten werden in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Der 1. Bauabschnitt beginnt bei der Hauptstraße und endet an der Bruckner Straße. Der 2. Bauabschnitt erstreckt sich von der Bruckner- bis zur Kantstraße. Der genaue Beginn der Arbeiten wird mittels Handzettel durch die bauausführende Firma den

(8)

Anliegern bekanntgeben. Begonnen werden die Arbeiten jeweils mit dem Kanalbau. Zunächst wird der Abwasserkanal im Bereich Friedensstraße/Hauptstraße ausgetauscht. Dazu muss die Hauptstraße in diesem Bereich zeitweise halbseitig gesperrt werden.

Größere Transporte oder Bauarbeiten sollten in dieser Zeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 abgestimmt werden.

Vor Beginn der Straßen- und Kanalbauarbeiten wird eine Erst- beweissicherung an den Grundstückseinfriedungen, und ganz- heitlich am und im Gebäude bei Grenzbebauung durchgeführt.

Die Eigentümer werden rechtzeitig im Vorfeld schriftlich über den Termin informiert.

Geplante Arbeiten:

a) für die Ortsgemeinde

In der Friedenstraße (Westteil) wird die vorhandene Verkehrsan- lage, d. h. Fahrbahn, Gehwege und Rinnen, komplett erneuert.

Im ausgebauten Zustand wird die Verkehrsfläche der jetzigen Einteilung Gehweg-Fahrbahn-Gehweg entsprechen. Die Planung kann nach telefonischer Absprache bei der Verbandsgemeinde- verwaltung eingesehen werden. Bei eventuell auftretenden Höhenunterschieden an den Grundstückszufahrten werden diese angepasst. Geplant ist, dass die Grundstücke zum Abstellen von Fahrzeugen, wann immer möglich, angefahren werden können.

Bei den Tiefbau-, Asphalt- und Pflasterarbeiten ist das nicht möglich. Ein fußläufiger Zugang zu den Grundstücken ist über die gesamte Bauzeit gewährleistet.

Des Weiteren wird die Straßenbeleuchtungsanlage (Mast, Lampe, Erdkabel) erneuert. Hierbei ergeben sich unter Berücksichtigung der aktuellen DIN-Vorschriften zwangsläufig an der einen oder anderen Stelle neue Maststandorte. Die neuen Standorte werden noch vor Ort angezeichnet/markiert. In diesem Zuge wird die Beleuchtung von Quecksilberdampflampen auf LED-Leuchten umgestellt. Die Beleuchtungsplanung kann nach telefonischer Absprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Ausbau der Verkehrsanlagen wird über die wiederkehrenden Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz

(Ausbaubeiträge) und den Gemeindeanteil finanziert.

Mülltonnen und Wertstoffsäcke werden innerhalb der Bauab- schnitte am Vortag des Müllabholtages von der bauausführenden Firma abgeholt und zu einer Sammelstelle gebracht. Wir bitten darum, die Mülltonnen zu kennzeichnen (z. B. Aufkleben der Haus-Nr.).

b) für den Eigenbetrieb Abwasser der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

In der Friedenstraße (Westteil) werden der Straßenkanal sowie die einzelnen Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze erneuert.

Hierbei ergibt sich jeweils eine eingeschränkte Befahrbarkeit der Grundstücke.

Die Kosten dieser Kanalsanierungsmaßnahme sind über die Schmutzwassergebühr und den wiederkehrenden Beitrag Ober- flächenwasser gedeckt. Hierfür entstehen somit für die Anlieger keine zusätzlichen Entgeltsforderungen.

c) für Strom

Von der Thüga Energienetze GmbH werden keine Arbeiten durch- geführt.

d) für die Pfälzische Mittelrheingruppe, Zweckverband für Wasserversorgung

Die Pfälzische Mittelrheingruppe wird in der Friedenstraße (West- teil) die Hauptleitung und vereinzelt Hausanschlussleitungen mit Beginn der Straßenbaumaßnahme erneuern. Die betroffenen Grundstücke werden direkt von der Pfälzischen Mittelrheingruppe informiert. Weitere Arbeiten sind nicht geplant.

e) für die THÜGA Energienetze, Gas

Die Arbeiten, Erneuerung des Leitungsnetzes, erfolgten bereits im Vorfeld der Ausbaumaßnahme.

Bei Fragen stehen Ihnen die nachfolgend genannten Ansprechpartner zur Verfügung und selbstverständlich auch der Bürgermeister und die Ortsbürgermeisterin.

Planung und technische Ausführung Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 (Bauen und Infrastruktur)

Herr Bönicke, Tel. 06231/401-134, Zimmer Nr. 114 Herr Jellinek, Tel. 06231/401-173, Zimmer Nr. 114

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u.v.m.

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Verkehrsangelegenheiten

Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 3 (Bürgerdienste)

Herr Schaa, Tel. 06231/401-128, Zimmer Nr. 107 Ausbaubeiträge

Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 4 A Frau Kruse, Tel. 06231/401-124, Zimmer Nr. 102 Straßenbeleuchtung

Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 (Bauen und Infrastruktur)

Herr Kuntz, Tel. 06231/401-137, Zimmer Nr. 115 Abwasserbeseitigung

Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 4 A (Eigenbetrieb Abwasser)

Herr Helbig, Tel. 06231/401-135, Zimmer Nr. 103 Wasserversorgung

Pfälzische Mittelrheingruppe, Schifferstadt Herr Becker, 06235/9570-30

Stromversorgung

Thüga Energienetze GmbH Herr Kratzmeier, 06235/3471-2165 Gasversorgung

Thüga Energienetze GmbH Herr Nowak, Tel. 06235/3471-0

Wir bitten Sie um Verständnis und Ihr Entgegenkommen.

Wir werden uns bemühen, auch als Mittler zwischen Anlie- gern und den bauausführenden Firmen dazu beizutragen, dass sich die Einschränkungen auf das unvermeidbare Maß beschränken werden.

Für die Verbandsgemeinde Für die Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Dannstadt-Schauernheim

Stefan Veth Manuela Winkelmann

Bürgermeister Ortsbürgermeisterin

- Körperschaft des öffentichen Rechts - Fußgönheim

Jahresabschluss 2019

Die Verbandsversammlung hat am 25.11.2020 den Jahresab- schluss für das Wirtschaftsjahr 2019 festgestellt:

Die Bilanz schließt demnach in Aktiva und Passiva mit der Bilanz- summe von je € 16.068.108,86 ab.

Der Gewinn für das Wirtschaftsjahr 2019 beträgt € 140.163,60 und wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung der all- gemeinen Rücklage zugeführt. Von der Konzessionsabgabe in Höhe von € 242.374,00 werden 150.000,00 € entsprechend dem Verhältnis der verkauften Wassermenge an die Mitgliedsgemein- den ausgezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 92.374,00 € wird der Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

Der Jahresabschluss 2019 wurde von dem Wirtschaftsprüfer, Dipl. Volkswirt Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen/Rh., gem. § 86 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss liegt mit dem Lagebericht, dem Bestäti- gungsbericht und dem Bestätigungsvermerk im Betriebsgebäude des Zweckverbandes in Fußgönheim, Industriestraße 32, vom 01. Februar 2021 bis einschließlich 09. Februar 2021, zur Ein- sichtnahme aus.

gez. Stefan Veth Verbandsvorsteher

GEMEINSAM – Stark für unsere Region!

Bekanntmachung der STRUKTUR-

UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD

Planfeststellungsverfahren zur Netzverstärkungsmaßnahme Bürstadt - Kühmoos, Abschnitt Landesgrenze Hessen/Rhein- land-Pfalz (bei Worms) - Umspannanlage Maximiliansau: Ände- rung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungen mit den Bauleitnummern (Bl.) 4542, Bl. 4532, Bl. 4557 und Bl.

4567 Aktenzeichen 21a-7.110-022-2018.

Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Plan- feststellungsverfahrens beantragt.

Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewer- beaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form eines Planfeststellungs- beschlusses entschieden.

Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Auslegung der Planun- terlagen bei den zuständigen Kommunalverwaltungen durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet ersetzt (§ 1 Nr.

9 und § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (Plan- SiG)). Der Zugang zu den Planunterlagen ist in der Zeit vom 11.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 unter folgenden Inter- netadressen möglich: https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bau- en-natur-energie/energie/netzausbau/ (siehe Link zur Netz- verstärkungsmaßnahme unter der Rubrik "Laufende Verfahren") oder www.uvp-verbund.de/freitextsuche (siehe Kategorie

„Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“)

Neben der Internetveröffentlichung soll in der Zeit vom 11.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 eine Auslegung der Planunterla- gen bei den unten genannten Kommunalverwaltungen erfolgen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG). Die Einsichtnahme in die Planun- terlagen soll dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter Beachtung der geltenden Corona-Abstands- und Hygieneregeln ermöglicht werden. Sollten die zuständigen Kommunalverwaltungen nach pflichtgemäßem Ermessen ent- scheiden, dass eine Auslegung des Plans aufgrund der Coro- na-Infektionslage nicht möglich ist, sind diese verpflichtet, andere leicht zugängliche Wege zur Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Entspre- chende Informationen erhalten Sie bei der telefonischen Anmel- dung zur Einsichtnahme.

Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim Öffnungszeiten: Di., Mi. und Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr, Mo. und Do. 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06239/939-1205 ist erforderlich.

Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim

Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl-Iggelheim, Raum-Nr. 20 Öffnungszeiten: Mo. 08.00 bis 18.00 Uhr sowie Di. bis Fr. 08.30 bis 12.00 Uhr

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06324/963-123 ist erforderlich.

Gemeindeverwaltung Haßloch

Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Raum-Nr. 208

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06324/935-268 oder 06324/935-227 ist erforderlich.

Gemeindeverwaltung Mutterstadt Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06234/946-441 ist erforderlich.

Stadtverwaltung Frankenthal

Rathausplatz 2 – 7, 67227 Frankenthal, Informationsbüro im Erdgeschoss

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06233/89-101 ist erforderlich.

Stadtverwaltung Ludwigshafen

Jaegerstraße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein, Raum-Nr. 219 Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0621/504-2060 ist erforderlich.

(10)

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06321/855-1295 ist erforderlich.

Stadtverwaltung Schifferstadt

Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt, Raum-Nr. 230 Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Do. 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06235/442-30 ist erforderlich.

Stadtverwaltung Wörth am Rhein

Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein, Raum-Nr. 618

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07271/131-608 oder 07271/131-617 oder 07271/131-618 ist erforderlich.

Stadtverwaltung Worms Adenauerring 1, 67547 Worms

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06241/853-6001 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Bauabteilung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07272/7008-401 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim

Auslegung im Foyer im Erdgeschoss

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06231/401-132 oder 06231/401-130 oder 06231/401-131 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Raum-Nr. 211

Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr. 08.30 bis 12.00 Uhr, Di. 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Do. 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06323/959-116 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07273/9410-40 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Raum-Nr. 214

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07271/599-150 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim Hauptstraße 14, 67258 Heßheim, Raum-Nr. 307

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06233/3791-200 oder 06233/3791-203 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, Raum-Nr. 301

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06344/509-245 oder 06344/509-247 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf Hauptstraße 79, 67133 Maxdorf, Raum-Nr. 101

Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Do. 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06237/401-163 ist erforderlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim Raum-Nr. 11 (Deutschordenshaus)

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07272/7002-1072 ist erforderlich.

Einwendungen, Äußerungen und Fragen von Betroffenen sowie Stellungnahmen und Einwendungen von anerkann- ten Vereinigungen:

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis einschließlich 21.04.2021 – schriftlich oder zur Nie- derschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zum Vorhaben und dessen Umweltauswirkungen äußern, und

zwar bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stre- semannstraße 3 – 5, 56068 Koblenz, oder bei den oben genann- ten Gemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeinde verwaltungen.

Vereinigungen, die aufgrund einer gesetzlich begründeten Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungs- gerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzu- legen (z.B. anerkannte Vereinigungen gemäß § 3 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltan- gelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003 / 35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.08.2017 (BGBl. I S. 3290), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2018 (BGBl.

I S. 2549)) wird bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Ausle- gungsfrist – also bis einschließlich 21.04.2021 – Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Erhebung von Einwendungen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder den oben genannten Gemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwal- tungen gegeben.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsver- fahren Äußerungen und Stellungnahmen sowie alle Einwendun- gen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (formelle Präklusion). Äußerungsfrist und for- melle Präklusion gelten auch für Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.

Einwendungen sollen neben dem leserlichen Vor- und Famili- ennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders/

der Einwenderin enthalten. Eine Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erken- nen lassen. Um Angabe des Aktenzeichens 21a-7.110-022-2018 wird gebeten. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältig- ter, gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter/in der übrigen Unterzeichner/innen zu bezeichnen. Vertreter/in kann nur eine natürliche Person sein.

Sofern eine gleichförmige Eingabe den vorgenannten Anforde- rungen nicht entspricht, kann sie unberücksichtigt bleiben. Will die Behörde so verfahren, ist dies öffentlich bekanntzumachen (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 2 VwVfG). Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemein- samen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als 50 Personen auf- zufordern, so kann die Behörde die Aufforderung öffentlich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß ent- sprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemein- samen Vertreter bestellen (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 4 VwVfG).

Die Einwendungen werden der Antragstellerin zur Stellung- nahme übersandt. Auf Verlangen der Einwenderin/des Einwen- ders werden deren/dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungs behörde entschieden. Die Zustellung der Ent- scheidung (Planfeststellungsbeschluss) an Einwender und anerkannte Vereinigungen kann durch öffentliche Bekanntma- chung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen an Ein- wender und anerkannte Vereinigungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 VwVfG).

Bei der Anhörungsbehörde oder den oben genannten Gemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen können innerhalb der Äußerungsfrist Fragen zum Vorhaben eingereicht werden.

Beschreibung des Vorhabens:

Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

1. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfrei- leitung Bürstadt - BASF W 210 (Bl. 4542), Abschnitt Landes- grenze Hessen/Rheinland-Pfalz - Punkt (Pkt.) Roxheim (Anfangspunkt ist die Landesgrenze (Rhein) auf Flurstück Nr.

85, Flur 31, Gemarkung Worms; Endpunkt ist der geplante

(11)

Mast Nr. 1022 auf Flurstück 1062, Gemarkung Mörsch; Länge des Abschnitts: 4,8 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:

a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,

b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile,

c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebstempe- ratur bis 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I und II, d. Umbeseilung eines 220-kV-Stromkreises auf Traverse III

von 2er-Bündelleitern auf 4er-Bündelleiter im Abschnitt von Mast Nr. 12 bis Mast Nr. 21A (Länge 3,5 km),

e. Neubau der Masten Nr. 21A (Flurstück Nr. 1025, Gemarkung Mörsch) und Nr. 1022 (Flurstück Nr. 1062, Gemarkung Mörsch) und

f. Demontage des Mastes Nr. 22 als notwendige Folgemaß- nahme.

2. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfrei- leitung Pkt. Roxheim - Otterbach (Bl. 4532), Abschnitt Pkt.

Roxheim - Umspannanlage (UA) Lambsheim (Anfangspunkte sind Mast Nr. 21A [Bl. 4542] und Mast Nr. 1022 [Bl. 4542] auf den Flurstücken Nr. 1025 und Nr. 1062, Gemarkung Mörsch;

Endpunkte sind die Portale P001 und P002 der UA Lambsheim auf Flurstück Nr. 1904, Lambsheim; Länge des Abschnitts:

9,5 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:

a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,

b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile und

c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebstem- peratur 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I und II.

3. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfrei- leitung Pkt. Lambsheim - Abzweig Mutterstadt (Bl. 4557), Abschnitt UA Lambsheim - Abzweig Mutterstadt (Anfangs- punkte sind die Portale P002 und P003 der UA Lambsheim auf den Flurstücken Nr. 1901 und Nr. 1899/1, Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 1 der Bl. 4567 auf Flurstück Nr. 2837/2, Gemarkung Dannstadt; Länge des Abschnitts:

13,5 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:

a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,

b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile und

c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebstem- peratur 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I und II.

4. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfrei- leitung Mutterstadt - Maximiliansau (Bl. 4567), Abschnitt Abzweig Mutterstadt - UA Maximiliansau (Anfangspunkt ist Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 2837/2, Gemarkung Dannstadt;

Endpunkte sind die Portale P005 und P006 auf Flurstück Nr.

3221/1, Gemarkung Maximiliansau; Länge des Abschnitts:

45,6 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:

a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,

b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile,

c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebstem- peratur 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I und II,

d. Umbeseilung eines 220-kV-Stromkreises auf Traverse III von 2er-Bündelleitern auf 4er-Bündelleiter im Abschnitt von Mast Nr. 16 bis Mast Nr. 21 (Länge: 2,1 km) sowie im

Abschnitt von Mast Nr. 171 bis Mast Nr. 176 (Länge: 2,0 km),

e. Umbeseilung von 2er-Bündelleitern für den konventionellen Betrieb auf Hochtemperaturleiterseile (2er-Bündelleiter;

max. Betriebstemperatur 150° C) und Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb für einen 220-kV-Stromkreise auf Traverse III im Abschnitt von Mast Nr. 136 bis Mast Nr. 141 (Länge: 1,6 km),

f. Neubau der Masten Nr. 1177 (Flurstücke Nr. 3058/3 und 3059, Gemarkung Maximiliansau), Nr. 178 (Flurstücke Nr.

3082 und Nr. 3083, Gemarkung Maximiliansau) und Nr. 179 (Flurstücke Nr. 3198 und Nr. 3199, Gemarkung Maximili- ansau),

g. Zubeseilung und Betrieb eines 220-kV-Stromkreises im Abschnitt von Mast Nr. 1177 bis Mast Nr. 1 der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Maximiliansau - Daxlanden (Bl. 4568); Länge: 0,3 km und

h. Demontage der Masten Nr. 176A und Nr. 177 als notwendige Folgemaßnahme.

5. Demontage des Mastes Nr. 1A der 220-/380-kV-Höchstspan- nungsfreileitung Maximiliansau - Daxlanden (Bl. 4568) als notwendige Folgemaßnahme.

Neben den unter den Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Planungen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnah- men, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Auswei- sung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen (insbeson- dere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rück- bau von Freileitungsprovisorien, Herstellung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln)).

Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommu- nen:

• Kreisfreie Stadt Frankenthal

• Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

• Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße

• Kreisfreie Stadt Worms

• Landkreis Bad-Dürkheim:

• Verbandsfreie Gemeinde Haßloch

• Landkreis Germersheim

• Stadt Wörth am Rhein

• Verbandsgemeinde Bellheim: Ortsgemeinde Bellheim

• Verbandsgemeinde Hagenbach: Stadt Hagenbach

• Verbandsgemeinde Jockgrim: Ortsgemeinden Jockgrim und Rheinzabern

• Verbandsgemeinde Lingenfeld: Ortsgemeinden Freisbach, Lustadt, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz)

• Verbandsgemeinde Rülzheim: Ortsgemeinden Hördt, Kuhardt, Leimersheim und Rülzheim

• Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis:

• Stadt Schifferstadt

• Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim

• Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim

• Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt

• Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim: Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

• Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim: Ortsgemeinden Beindersheim, Heßheim und Lambsdorf

• Verbandsgemeinde Maxdorf: Ortsgemeinden Fußgönnheim und Maxdorf

• Landkreis Südliche Weinstraße:

• Verbandsgemeinde Edenkoben: Ortsgemeinde Gommersheim Erörterungstermin / Online-Konsultation:

Nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebe- nen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Absatz

(12)

4 Satz 5 VwVfG sowie die zum Plan abgegebenen Stellungnah- men von Behörden mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, mündlich zu erörtern. Der Erörterungstermin wird ortsüblich bekanntgemacht. Personen und Vereinigungen, die Einwendungen erhoben oder Stellung- nahmen abgegeben haben, können vom Termin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG). Beim Erörterungstermin ist die Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungster- min ist nicht öffentlich.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit unklar, ob ein Erörte- rungstermin mit einer Vielzahl von Teilnehmern umsetzbar sein wird. Sofern der Bundesgesetzgeber die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes über den 31.03.2021 hinaus verlängert, wird die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation ersetzt wird (§

1 Nr. 9 und § 5 Abs. 2 bis 4 PlanSiG). Die ersatzweise Durchfüh- rung einer Online-Konsultation würde ortsüblich bekannt gemacht.

Die zur Teilnahme Berechtigten werden in diesem Fall über die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation benachrich- tigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzu- nehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 4 VwVfG).

Kosten:

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Ein- wendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertretungs- bestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:

Mit Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungs- sperre des § 44a EnWG in Kraft. Auf den vom Plan betroffenen Flächen, wie sie in den Anlagen 7, 8, 7 FBV und 8 FBV der Pla- nunterlagen bezeichnet sind, dürfen bis zu ihrer Inanspruch- nahme keine wesentlich wertsteigernden oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerenden Veränderungen vor- genommen werden. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an diesen Flächen zu (§

44a Abs. 3 EnWG).

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Auf der Grundlage der §§ 5, 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 sowie 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), besteht für das Vorhaben die Pflicht zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da die Vorhaben- trägerin die Durchführung einer solchen beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde dieses Vorgehen als zweckmäßig erachtet. Die Größen- und Leistungswerte des Vorhabens über- schreiten erneut die Werte aus Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.

Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen ist gleichzeitig die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 18 Abs. 1 UVPG.

In den Planunterlagen ist ein UVP-Bericht (§ 16 UVPG) enthalten.

Die Planunterlagen beinhalten insbesondere folgende Unterla- gen: einen Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Übersichtspläne, Schemazeichnungen der Masten, Masttabellen, Prinzipzeich- nungen der Fundamente, Fundamenttabellen, Lagepläne (meist im Maßstab 1:2.000 (inkl. Lagepläne zum Flurbereinigungsver-

fahren)), Leitungsrechtsregister (= Verzeichnisse der betroffenen Grundstücke mit Flächenangaben zum Umfang der geplanten Inanspruchnahme (inkl. Leitungsrechtsregister zum Flurbereini- gungsverfahren)), Kreuzungsverzeichnisse, Nachweise über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gemäß 26. BImSchV, eine Geräuschprognose zu Schallemissi- onen und -immissionen, einen Messbericht zur Vorbelastung durch Geräuschimmissionen, eine Erklärung der Antragstellerin zur Einhaltung der technischen Anforderungen an die Anlage, einen UVP-Bericht (enthalten sind unter anderem: eine Bewer- tung des Kollisionsrisikos für anfluggefährdete Vogelarten, Natu- ra-2000-Vorstudien und Verträglichkeitsstudien (FFH- und Vogel- schutzgebiete)), ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (Fachbeitrag Naturschutz), Antragsunterlagen nach Naturschutzrecht, Antragsunterlagen nach Wasserrecht.

Der Plan enthält außerdem die folgenden entscheidungserheb- lichen Berichte und Empfehlungen im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG:

Raumordnerische Voreinschätzung der Ingenieur- und Pla- nungsbüro Lange GbR vom 28.08.2018 nebst Übersichtsplan, Stellungnahme der oberen Landesplanungsbehörde der Struk- tur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 13.09.2018, Scopin- gunterlage zum Planfeststellungsverfahren der Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR vom 28.09.2019 nebst Übersichtsplan zum Trassenverlauf, Protokoll zum Scopingtermin (Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG) vom 12.12.2018, Gebietskulisse Naturschutz (Kartenmaterial), Kartierkonzept zum Planfeststel- lungsverfahren nebst Blattschnitt-Übersichtsplan und Über- sichtsplänen, Entscheidung gemäß § 15 Abs. 1 UVPG der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 07.03.2019 (Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen zur Umweltver- träglichkeitsprüfung), Stellungnahme der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz- Kreises vom 11.12.2018, Stellungnahme der Bauabteilung (Tief- bau) der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim vom 29.11.2018, Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz und Landwirtschaft der Stadtverwaltung Worms vom 05.12.2018, Stellungnahme der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland vom 30.11.2018, Stellung- nahme der Direktion Landesarchäologie (Erdgeschichte) der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 19.11.2018, Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 06.12.2018, Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirt- schaft, Bodenschutz Mainz der Struktur- und Genehmigungs- direktion Süd vom 12.12.2018, Stellungnahme der Direktion Landesarchäologie (Außenstelle Speyer) der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 28.11.2018.

Rechtsgrundlagen:

Das Planfeststellungsverfahren wird aufgrund folgender Rechts- vorschriften durchgeführt: § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs.

4 und 5 EnWG in Verbindung mit den §§ 43a ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschafts- gesetz - EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl.

I S. 2682), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 4 Landesverwal- tungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 487), in Verbindung mit den

§§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 25 des Gesetzes vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846), in Verbindung mit den §§ 1 bis 6 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmi- gungsver fahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungs gesetz (PlanSiG)) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041).

STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD 56068 Koblenz

(13)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 38 Mutterstadt hat in öffentlicher Sitzung am 6. Januar 2021 die nachstehenden Wahl- kreisvorschläge für die Wahl zum 18. Landtag in Rheinland-Pfalz zugelassen:

1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD Bewerberin: Staßen, Bianca

geb. 1976 in Speyer Realschullehrerin

Ringstr. 35, 67166 Otterstadt Ersatzbewerber: Dristram, Christian

geb. 1988 in Hildesheim

Referent Change Management Soziologie Bellenweg 1a, 67117 Limburgerhof 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU Bewerber: Zehfuß, Johannes

geb. 1959 in Böhl Landwirt

Ludwigstr. 9, 67459 Böhl-Iggelheim Ersatzbewerber: Sertac, Bilgin

geb. 1981 in Ludwigshafen am Rhein Pflegedienstleister

Martinsring 5,

67125 Dannstadt-Schauernheim 3. Alternative für Deutschland - AfD

Bewerber: Räuchle, Klaus geb. 1961 in Mannheim Verwaltungsbeamter

Stuhlbruderhofstr. 15, 67112 Mutterstadt Ersatzbewerber: Mansky, Andreas

geb. 1967 in Kusel Logistikmeister

Theodor-Fontane-Str. 2, 67165 Waldsee 4. Freie Demokratische Partei - FDP

Bewerber: Reichert, Konrad geb. 1957 in Malsch Dipl. Betriebswirt (FH) Rheinstr. 6, 67133 Maxdorf Ersatzbewerber: Hauck, Marc

geb. 1978 in Ludwigshafen am Rhein Bankbetriebswirt

Limburgstr. 16,

67125 Dannstadt-Schauernheim 5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE

Bewerber: Weinacht, Kim Elisas

geb. 1984 in Kirchheimbolanden Referent

Oggersheimer Str. 61, 67112 Mutterstadt Ersatzbewerberin: Schaab-Hehn, Almut

geb. 1964 in Heidelberg Buchhalterin

Hauptstr. 148,

67125 Dannstadt-Schauernheim 6. DIE LINKE - DIE LINKE

Bewerber: Klamm, Andreas

geb. 1968 in Ludwigshafen am Rhein Journalist

Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen 7. Klimaliste RLP e.V. -

Bewerber: Hiemenz, Friedrich Wilhelm geb. 1997 in Mainz

Student

Kaninchenpfad 1, 55128 Mainz Ludwigshafen 11.01.2021

gez. Clemens Körner, Wahlleiter Wahlkreis 38 Mutterstadt

Immer aktuelle Informationen

Mitteilungen der Grundschulen

Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assen- heim und Rödersheim-Gronau

Grundschule Hochdorf-Assenheim

Alfons-Legner-Str. 5 – 7 • 67126 Hochdorf-Assenheim Tel. 06231-1390 • Fax 06231-4030900

E-Mail: info@gs-hochdorf.de

Homepage: www.grundschule-ho-as.de

Schulanmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2021/2022 Die Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2021/2022 findet am Montag, 01.02.2021, an der zuständigen Grundschule statt.

• Grundschule Dannstadt-Schauernheim in der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr (in Dannstadt)

• Grundschule Hochdorf-Assenheim von 09.00 – 12.00 Uhr

• Grundschule Rödersheim-Gronau von 13.00 – 15.00 Uhr Mitzubringen ist das Familienstammbuch oder die Geburtsur- kunde. Sollten Sie noch Beratungsbedarf haben, so setzen Sie sich bitte mit der/dem jeweiligen Schulleiter/in in Verbindung.

Die Schulleiter

Einwohnerstatistik 2020

14.249 Menschen (Stand 31.12.2020) leben derzeit in der Ver- bandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim.

Wie sich die Einwohnerzahlen entwickelt haben, wie sich die Bevölkerungsstruktur verändert und welche Altersgruppen besonders stark in den Ortsgemeinden Dannstadt-Schauern- heim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau vertreten sind, können Sie ab sofort auf der Homepage der Verbandsge- meinde unter www.vgds.de im Einwohnerbericht 2020 ansehen.

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