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41. Jahrgang Mittwoch, den 3. Februar 2021 Nr. 5/2021. pixabay, lizenzfrei

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Auf einen Blick

Amtsblatt Südpfalz Kurier

Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 10. Februar 2021.

Redaktionsschluss ist spätestens Montag, 8. Februar 2021, 9:00 Uhr.

Redaktion: Karina Huonker, i. V. Susanne Lunkenheimer Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de

Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de

„Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!

Notfallrufnummern

Polizei ...110

Feuerwehr, Rettungsdienst ...112

Krankentransport ...19222

Ärztlicher Bereitschaftsdienst ...116117 Gift-Notruf ...06131 19240

Ärztliche

Bereitschaftspraxen

❙Prakt. Arzt - Tel. 116117

(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle geleitet!)

❙Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau

Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, Telefon 116117

Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr

❙Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel

Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Telefon 116117

Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr ❙Zahnarzt

6./7. Februar 2021

Herr Dr. Günter Hehn, Westliche Gleisbergstraße 8, 76831 Billigheim-Ingenheim, Tel. 06349 7561

Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feierta- gen sowie mittwoch- und freitagnachmittags: www.zahnnotfall-pfalz.

de

❙Apothekenbereitschaft 01805 258825 + PLZ des Standorts

(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) www.lak-rlp.de

Mittwoch, 03.02.2021

Trifels-Apotheke im Wasgau-Center, Annweiler, Landauer Str. 37, Tel. 06346 308830

Donnerstag, 04.02.2021

Engel-Apotheke, Landau, Marktstr. 90, Tel. 06341 86661 Freitag, 05.02.2021

Bahnhof-Apotheke, Annweiler, Bahnhofstr. 15, Tel. 06346 1516 Samstag, 06.02.2021

Steinbühl-Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2, Tel. 06342 7040

Sonntag, 07.02.2021

Pelikan-Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstr. 20, Tel. 06349 8166

Montag, 08.02.2021

Apotheke Hornbach Zentrum, Bornheim, Hornbachstr. 17, Tel. 06348 610810

Dienstag, 09.02.2021

Viehstrich-Apotheke, Steinfeld, Obere Hauptstr. 79, Tel. 06340 1088

Mittwoch, 10.02.2021

Löwen-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 4, Tel. 06343 4798

❙Krankenhäuser

Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Standort Bad Bergzabern

Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie

Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0

Technische

Bereitschaftsdienste

❙Verbandsgemeindewerke

(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603

(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797

❙Stadtwerke Bad Bergzabern

(nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502

❙Störungsdienst Pfalzwerke

Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777

❙Störungsdienst Pfalzgas

Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmüns- ter, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448

❙Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH

Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld Tel. 0800 0837111

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

❙Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern ❙Verwaltungsgebäude Schloss

Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern

Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705

- Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr

❙Öffnungszeiten Bürgerbüro Tel.: 06343 701-250.

Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 beachten.

❙Rentenstelle und Archiv nach telefonischer Vereinbarung

❙Bauhof der Verbandsgemeinde

Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 ❙Konten der Verbandsgemeindekasse

Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG,

BLZ 548 913 00, Kontonr. 27308

IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA ❙Tourist-Information Bad Bergzaberner Land

Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 98966-0, E-Mail: info@bad-bergzaberner-land.de November bis März: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr April bis Oktober: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr und Samstag, 10:00-13:00 Uhr

❙Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern

Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun- ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Schichtplan erstellt:

Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr ... Taxi Drieß, (06343 9395951 und 0175 9160804)

Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr ... Taxi Drieß, (06343 9395951 und 0175 9160804)

Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr ... Taxi Pfalzgraf, (06343 6100148)

Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr ... Taxi Pfalzgraf, (06343 6100148)

Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr... Taxi Leischner, (06343 4763)

Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.

Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs- pflicht.

(3)

OP-Masken schützen vor allem andere Menschen in der nahen Umgebung des Trägers.

Sie bieten für den Träger auch einen gewissen Eigenschutz.

OP-Masken sind zum

Einmalgebrauch vorgesehen, können bei kurzer Tragedauer aber auch mehrfach genutzt werden.

CE-Zeichen auf der Packung gibt an, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität erfüllt sind.

Regelmäßiger Austausch ist ratsam.

Kurz erklärt: OP- und FFP2-Masken

FFP2-Masken oder auch Atemschutzmasken schützen Träger:innen vor Aerosolen und Tröpfchen, wenn die Ränder dicht am Gesicht anliegen.

Europaweite Norm (EN149) regelt die Qualität der Masken.

Verkauft werden dürfen nur noch Masken mit CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer.

Masken mit Ventilen filtern nur die eingeatmete Luft, bieten keinen Schutz für das Umfeld des Trägers.

Richtige Wiederverwendung von FFP2-Masken

Im privaten Bereich können FFP2-Masken mehrfach wiederverwendet werden.

Nachdem eine FFP2-Maske z.B. beim Einkaufen verwendet wurde, kann sie zum Trockenen aufgehängt werden. Nach 7 Tagen hat sich die Menge infektiöser Viren auf ein akzeptables Maß verringert und kann erneut getragen werden.

Insgesamt beläuft sich die Gesamttragedauer auf ca.8 Stunden

OP- und FFP2-Masken dürfen im Hausmüll entsorgt werden.

© pixabay, lizenzfrei

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Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Photovoltaik-Anlage

Die solare Energie kann sowohl als thermische als auch elektrische Energiequelle genutzt werden.

Während bei der Solarthermie die Energie der Sonnenstrahlen in Form von Wärme verwendet wer- den, wird bei der PV (Photovoltaik)-Technik die Sonnenstrahlen zu elektrischer Energie umgewan- delt. Die durchschnittliche Globalstrahlung der Sonne beträgt in Deutschland ca. 1.000 kWh/m

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a. Dies würde bedeuten, dass eine 5 kWp PV-Anlage vereinfacht im Jahr ca. 5.000 kWh bereitstellt.

Abb. 1:Spezifische PV-Energieerträge nach Eig- nung im Postleitzahlenbereich 76xxx in Rheinland- Pfalz (te Heesen et al, 2018; Studie zum Ertrag von Photovoltaikdachanlagen 2018).

Dadurch, dass der solare Strom nicht immer zur Verfügung steht, wenn er gebraucht wird, kann nun von einem Eigenverbrauchs- wert von 20 % ausgegangen werden. Dies würde bedeuten, dass von den 5.000 kWh etwa 1.000 kWh ohne größere Umstellung

genutzt werden können. Bei einem Strompreis von 0,3 €/kWh würde dies eine Ersparnis von 300 € pro Jahr bedeuten. Hinzu käme noch die Einspeisevergütung von 0,0816 €/kWh bei Inbetriebnahme zum 01.01.2021 (Bundesnetzagentur). Dies würde bei 4.000 kWh einen Erlös von ca. 326 € pro Jahr bedeuten. Zusammengefasst ergibt dies ein Plus von 626 € pro Jahr. Dem stehen Kosten für Installa- tion und Anlage von 1.100 bis 1.500 €/kWp gegenüber (Kosten können je nach Anbieter und Gege- benheiten vor Ort stark variieren). Bei 5 kWp betragen die Anschaffungskosten für eine schlüsselfer- tige Anlage zwischen 5.500 und 7.500 €. Eine Amortisation der Anlage würde vereinfacht bestimmt bei 9-12 Jahren liegen. Ab diesem Zeitpunkt hat die Anlage sich selbst “abbezahlt“ und bringt für die weiteren 11-16 Jahre einen jährlichen Gewinn (längere Laufzeiten sind dabei durchaus realistisch).

Die Amortisation kann noch gesteigert werden, indem im Eigenheim Verbraucher, die zeitlich frei

sind, über Mittag genutzt werden, wie bspw. Waschmaschine, Trockner und Geschirrspülmaschine. In

dieser Zeit erzielt die PV-Anlage den größten Ertrag. Außerdem ist nach dem neuen EEG 2021 eine

Befreiung von Abgaben auf den selbst verbrauchten Strom für Anlagen bis 30 kWp und 30.000 kWh/a

umgewandelter Energie, beschlossen. Die 40-prozentige EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten

Strom entfällt somit komplett.

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Abb. 1: Bei der Ausrichtung des Daches ist zu erkennen, dass zwar der Ertrag der Ost- West-Anlage (80) niedriger als von der Südanlage ist (100), aber dafür wird über einen längeren Zeitraum am Tag die Sonnenenergie ge- nutzt (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersach- sen).

Süddachanlagen haben einen höheren Ertrag, aber eine Ost-West-Ausrichtung der PV-Anlage kann länger und früher den Solarstrom nutzen, was wiederum einen Vorteil gegenüber Süddachanlagen darstellt. Im Haushalt wird viel Strom abends und morgens verbraucht. Die Ausbringung bei Ost- West-Anlagen ist zu diesen Zeiten höher, da die Sonne im Osten aufgeht und im Westen untergeht.

Damit wird teurer Netzstrom nicht genutzt und es kann auf günstigen selbst umgewandelten Solar- strom zurückgegriffen werden.

Bei dem Vorhaben der Installation einer PV-Anlage sind bestimmte Punkte zu beachten:

Eigentümerverhältnis Wer ist Eigentümer von Haus und Dach?

Stromverbrauch Wie hoch ist der Stromverbrauch?

Dachfläche Wieviel Dachfläche mit welcher Ausrichtung ist vorhanden und welche Ziegel sind verbaut?

Verschattung Gibt es Objekte, die eine Verschattung verursachen könnten?

Elektroinstallation Was für ein Sicherungsschrank ist installiert?

Weiter ist die Preisspanne der Anbieter relativ groß. Darum sollten Vergleichsangebote angefragt und eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch genommen werden.

Für das Land Rheinland-Pfalz ist ein Solarkataster über solarkataster.rlp.de erreichbar. Interessierte

können dort eine erste Einschätzung über die Eignung ihres Daches vornehmen.

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Auf einen Blick

Soziale Einrichtungen / Beratungsdienste

❙AIDS-Beratung

Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech- zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940- 604

❙Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/SÜW

Tel. 06341 942946

❙Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811

❙Arbeiterwohlfahrt Tel. 07275 5691

❙Berufsbegleitender Dienst (BBD)

Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel. 06341 9273-10 und -14

❙Christlicher Krankenpflegeverein e.V

- Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schweigen-Rechtenbach und Schweighofen

Tel. 06343 4794

❙Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Tel. 0173/665218 und 06345 7457

❙Diakonisches Werk Bad Bergzabern Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern

Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskon- fliktberatung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern

Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr

Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06343 7060070.

❙DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V.

Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB), info@drk-bza.de, www.drk-bza.de

www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozial- zentrum LD, Tel. 06341 92910.

❙Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel 06341-7039935

❙Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst Tel. 06343 7811

❙Fachdienst für Hörgeschädigte Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827

❙Frauenbüro Südliche Weinstraße

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel. 06341 940-120

(Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)

❙Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250

❙Gesundheitsamt

Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 ❙Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 ❙Kleiderkammer „Klamotte“

Königstraße 38

Die Ausgabe erfolgt ab 2021, donnerstags und freitags jeweils von 13-16 Uhr.

Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä- sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen.

Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite ❙Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen

Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063

❙Ökumenische Aktion Essen auf Rädern (für den Stadtbereich)

Tel. 06343 2266 und 9512615

❙Ökumenische Nachbarschaftshilfe

Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster Tel. 06349 9630966

❙Ökumenische Sozialstation

Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 ❙Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-Essstoerung@pfalzklinikum.de

Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. 06349 900-2555

Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr

Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120.

Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180

❙Pflegestützpunkt

Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851

❙Rheuma-Liga Bad Bergzabern

Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735

❙SAPV LD/SÜW,

Spezialisierte ambulante palliative Versorgung Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz

Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel.

06341 3807-40.

❙Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz Tel. 06340 8697

❙Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern Tel. 06343 9516050

❙Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau Tel. 06349 990215

❙Seniorenbüro im Haus der Familie

Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 ❙Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer

Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 ❙Sozialpsychiatrischer Dienst

Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621

❙Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern

jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 ❙Tafel Bad Bergzabern e.V.

Tel. 06343 610696 ❙Telefonseelsorge

Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 ❙VdK Kreisverband Landau

Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 ❙Weißer Ring

Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006

❙ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie

Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00- 12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682

(7)

Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Rich- tigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsa- chen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegeset- zes eine Auskunftssperre eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätes- tens am 26. Februar 2021 bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemein- deverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208, 76887 Bad Bergzabern Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Februar 2021 eine Wahlbenach- richtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 26.

Februar 2021 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 49 - Südliche Weinstraße - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag

5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte.

5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs.

9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs.

1 der Landeswahlordnung (bis zum 26. Februar 2021) versäumt haben,

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung ent- standen ist,

c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeich- nisses zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 12. Februar 2021, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern mündlich oder schriftlich beantragt wer- den. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.vg-bad- bergzabern.de zur Verfügung.

Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse ge- richtet werden: Wahlen@vgbza.de

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechti- gung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei- sen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein werden zugleich

• ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises,

• ein amtlicher Stimmzettelumschlag,

• ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindever- waltung, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehe- ner hellroter Wahlbriefumschlag und

• ein Merkblatt für die Briefwahl übersandt.

Öffnungszeiten

❙Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120

Das Rebmeerbad ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen.

❙Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10

Die Südpfalz Therme ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Wei- teres geschlossen. Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhältlich.

❙Stadtmuseum

Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.

❙Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.

Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!

Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Personen möglich. Mehr Informationen unter

www.otterbachabschnitt.de<http://www.otterbachabschnitt.de>.

❙Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am Marktplatz

Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.

Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 ❙Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund der aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres geschlossen, ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt.

❙Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691

Die Stadtbücherei ist aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich bis zum 14. Februar geschlossen. Die Leihfristen verlängern sich auto- matisch, Mahngebühren werden für die Zeit des Lockdowns ausgesetzt.

Bücherei Kapsweyer Mittwoch 16:00-18:00 Uhr Nur Abholung nach Vorbestellung, Tel. 06340 9194150

Klingenmünster Zurzeit nicht geöffnet. Ausleihe ist möglich, Kontakt: Tel. 06349 8904

Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr ❙Kath. öffentliche Bücherei

im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772

Montag 16.00 - 18.00 Uhr

Amtlicher Teil

Verbandsgemeinde

Ratsinformationssystem

Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen unter www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/ratsinformation:

• Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla- gen hinterlegt sind.

• Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der vergangenen Sitzungen.

• Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel- nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021

1. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Ortsgemein- den der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und die Stadt Bad Bergzabern werden in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis zum 26.

Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208, 76887 Bad Bergzabern für Stimmbe- rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, wäh- rend der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Wegen der aktuellen Corona-Krise besteht die Möglichkeit nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343 701-113 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz- abern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 204 Einsicht zu nehmen.

Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des

§ 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.

Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unter- liegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.

Bad Bergzabern, 01.02.2021 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag

Kummler

Dörrenbach

Einladung zur

Jagdgenossenschaftsversammlung

Hiermit ergeht Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Dörrenbach am 22. Februar 2021, um 19:00 Uhr, im Saal des Rathausuntergeschosses des Rathauses, Hauptstraße 87 in 76889 Dörrenbach.

Tagesordnung 1. Begrüßung

2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Ersatzwahl des Zweiten Beisitzers

4. Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Dörrenbach, Jagdbogen Ost und Jagdbogen West 5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

(Torsten Rapp, Jagdvorsteher)

Bekanntmachung

Allen Grundstückseigentümern, die im gemeinschaftlichen Jagdbe- zirk Dörrenbach begütert sind, wird zur Kenntnis gegeben, dass Sie gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Dörrenbach zur Beginn der Jagdgenossenschaftsversammlung die von Ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen haben. Zusätzlich liegt das Jagdgenossenschaftskataster (Grundflächenverzeichnis) des gemein- schaftlichen Jagdbezirks auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar von Donnerstag, 04. Februar 2021 bis einschließlich Donnerstag, 18.

Februar 2021, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz- abern, Königstr. 61, Zimmer Nr. 220 zur Einsicht aller Jagdgenossen öffentlich aus.

Eventuelle Unstimmigkeiten im Jagdkataster können auf Antrag der Jagdgenossen gegen Vorlage eines Grundbuchauszuges berichtigt werden.

Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um vorherige Terminverein- barung unter der Telefonnummer: 06343-701420.

(Verbandsgemeindeverwaltung)

Klingenmünster

2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserbacher Mühle“

der Ortsgemeinde Klingenmünster

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster hat in seinen Sitzungen am 17.10.2019 dem Antrag des Vorhabenträgers zur 2.

Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kaiserbacher Mühle“ zugestimmt und den Eintritt ins Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Änderung soll zwei Mängel der 2018 abgeschlossenen 1. Ände- rung beheben, bei der die Übertragung eines Baufensters sowie die Einzeichnung des Treppenhauses des neu zu errichtenden Naturer- fahrungszentrums vergessen wurde. Der Planbereich selbst bleibt unverändert, siehe auch nachfolgenden Übersichtsplan.

II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In seiner Sitzung am 17.10.2019 hat der Gemeinderat der Ortsge- meinde Klingenmünster weiterhin die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang- nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsge- meindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebens- jahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Wähle- rinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stim- men abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleis- tung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebens- jahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines ande- ren erhält.

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwal- tung abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut- schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindever- waltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Bad Bergzabern, 1. Februar 2021

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Hermann Bohrer, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern schreiben nach VOB/A öffentlich aus:

Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern Gemeinden Steinfeld - Niederotterbach

- Neubau Wasserversorgung - - Wasserverbundleitung Wasserwerk Steinfeld

nach Niederotterbach -

Anforderung des vollständigen Ausschreibungstextes bei:

- Submissionsanzeiger Postfach 201665, 20259 Hamburg - Subreport Verlag Schawe GmbH, Köln - bi bauwirtschaftliche

Informationen Regionalausgabe West Norddeutscher Wirtschaftsverlag GmbH

24033 Kiel

Fax: 0431 - 5359225 - Homepage VG

Bad Bergzabern: www.vg-bad-bergzabern.de - TeamBau Auf dem Viertel 9,

76887 Bad Bergzabern Fax: 06343-6100410 info@teambau.de

Bei der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise vorzulegen:

• DVGW-Zertifikat W3 nach GW 301, oder gleichwertiger Nachweis

• Schweißernachweis DIN EN ISO 9606

Die Verdingungsunterlagen können unter der Adresse: www.

auftragsboerse.de ab Dienstag, 09.02.2021 heruntergeladen werden.

Ausführungszeitraum: April 2021 bis Dezember 2021 Engelhard, 1. Beigeordneter und Werkleiter

Dierbach

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des

Jahresabschlusses 2016 und Entlastung des Haushaltsjahres 2016

der Ortsgemeinde Dierbach

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach hat in seiner öffentli- chen Sitzung am 12.12.2019 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde Dierbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver- bandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2016 die Ent- lastung erteilt.

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 04.02.2021 bis 11.02.2021, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,

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Pleisweiler-Oberhofen

Bebauungsplan „In der Schäfergasse“

2. Änderung der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses II. Durchführung der öffentlichen Auslegung

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen hat in sei- ner Sitzung am 18.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „in der Schäfergasse“ 2. Änderung beschlossen.

Die Änderung dient der Ausweisung eines zweiten, nördlichen Bau- fensters auf dem Grundstück Schäfergasse 14, Fl.Nr. 2486.

Bei der Planaufstellung handelt es sich um eine Maßnahme der Innen- entwicklung (Nachverdichtung). Außerdem wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver- träglichkeitsprüfung unterliegen vorbereitet oder begründet. Für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutz- güter i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes bestehen keine Anhalts- punkte. Daher wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt und von einer Umweltprüfung sowie der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen. Das Plangebiet der 2.

Änderung bildet nur das Grundstück Fl.Nr. 2486 mit 1.2378 m². Das übrige Bebauungsplangebiet bleibt von der Änderung unberührt.

II. Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB

In selbiger Sitzung am 18.11.2020 hat der Gemeinderat der Ortsge- meinde Pleisweiler-Oberhofen den vorgelegten Bebauungsplanent- wurf anerkannt und die Durchführung seiner öffentlichen Auslegung beschlossen. Da die Änderung des Bebauungsplans im beschleunig- ten Verfahren erfolgt, wird von der Durchführung einer frühzeitigen Bürger- bzw. einer frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung sowie zeich- nerischen sowie textlichen Festsetzungen in der Zeit vom 11. Februar 2021 bis einschl. 15. März 2021 bei der Bauabteilung der Verbands- gemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Her- unterladen zur Verfügung gestellt.

Hierzu wird der Entwurf des Bebauungsplans auf die Dauer von mehr als zwei Wochen bei der Bauabteilung der Verbandsgemein- deverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden zur Einsicht und Erörterung mit der Öffentlichkeit dargelegt.

Der erste Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt mit Begründung sowie zeichnerischen sowie textlichen Festsetzun- gen und Artenschutzgutachten in der Zeit vom 11. bis einschl. 26.

Februar 2021 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwal- tung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, wäh- rend der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet ausdrücklich um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme.

Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglich- keit, nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen und zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- (Nor- menkontrollverfahren) kann unzulässig sein, soweit mit ihm Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel an der Offenlage beteiligt.

Für die Ortsgemeinde Klingenmünster Bad Bergzabern, 29.01.2021

Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag (Forstner)

Lageplan:

Lageplan:

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LAG-Vorstand erfolgt bis zum 6.4.2021. Danach kann die Projektum- setzung beginnen, sofern das Projekt eine Bewilligung erhalten hat.

Insgesamt stehen 20.000 € an Landesmitteln (unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Landeshaushaltes) zur Verfügung, die eine Förde- rung der Projekte in Höhe von 1.500 € (Grundförderung) oder 2.000 € (Premiumförderung) ermöglichen.

Die Projekte sollten möglichst bis zum 31. Oktober 2021 durchgeführt und abgerechnet werden. Vorlagen zur Einreichung Ihrer Projektidee mit den geschätzten Kosten und die Auswahlgrundlage finden Sie ebenso wie weitere Informationen auf der LAG-Webseite www.pfael- zerwaldplus.de

2021 werden bereits zum fünften Mal ehrenamtliche Bürgerprojekte gefördert. Sicherlich erwartet uns auch dann wieder eine große Band- breite kreativer Ideen zur Förderung der Dorfgemeinschaft, des Ver- einslebens oder auch der Biodiversität - dem Einfallsreichtum der ehrenamtlich Engagierten sind kaum Grenzen gesetzt! Dieses Jahr wurden 10 Bürgerprojekte gefördert: so konnte z.B. der Obst- und Gartenbauverein Vinningen einen Dorfgarten einrichten, die Freie Ret- tungshundestaffel Elmstein Materialien zur Verbesserung ihrer Ein- satzfähigkeit anschaffen oder der Kreisjungendring Südwestpfalz sein Spielmobil aufrüsten.

Inspiriert? - die LAG Pfälzerwald plus freut sich auf Ihre Ideen und Vorschläge! Für Rückfragen und Beratungswünsche können Sie sich gerne mit Ute Weisbrod-Mohr und Monika Satory von der LAG- Geschäftsstelle unter 06331/809-309 oder -343 bzw. kontakt@pfael- zerwaldplus.de in Verbindung setzen.

(LAG Pfälzerwald plus)

Woche der Qualifizierung

vom 8. bis 12. Februar: Neue Perspektiven für die berufliche Zukunft

- Agentur für Arbeit Landau lädt ein zu digitalen Vorträgen und telefonischer Beratung mit umfassenden Informationen für Beschäftigte, Arbeitsuchende und Arbeitgeber rund um die The- men Qualifizierung und Weiterbildung

- Bildungsträger der Region bieten individuelle Aktionen und stellen ihre Qualifizierungsangebote vor

Ausbildung, Qualifizierung, Weiterbildung - und das am besten ein Leben lang. Die Lern- und Arbeitswelten verändern sich und damit auch die Anforderungen an die Arbeitskräfte. Immer mehr Wissen ist verfügbar und gleichzeitig schrumpft die Zeitspanne, in der es aktuell bleibt. Weiterbildung und Qualifizierung werden immer wichtiger, um sich für den Arbeitsmarkt attraktiv zu halten.

Das gilt trotz und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie. Dabei ist es nicht einfach, bei der Vielzahl von Bildungsangebote das Richtige für sich zu finden und für das eigene Weiterkommen zu nutzen. Um Inter- essierten einen Überblick zu bieten, veranstaltet die Agentur für Arbeit Landau gemeinsam mit den Jobcentern vom 8. bis 12. Februar die

„Woche der Qualifizierung“ mit vielen digitalen Vorträgen und Aktio- nen. Zahlreiche Bildungsträger aus der Region, der Technologieregion Karlsruhe und der Metropolregion Rhein-Neckar stellen sich und ihre Bildungsangebote vor.

Von kleineren Schulungsmaßnahmen, um die berufliche Qualifikation zu erweitern, bis hin zu einer Umschulung oder Ausbildung erhalten Interessierte Antworten auf Ihre Fragen.

Wer beruflich vorankommen möchte, für den zahlt sich Weiterbildung aus. Mit jeder Qualifizierung verbessern sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Zudem werden auch nach der Corona-Krise Fachkräf- temangel und Strukturwandel die Herausforderungen am Arbeits- markt bleiben. Die beste Vorbereitung auf diese Zukunftsthemen ist Qualifizierung“, ist Christine Groß-Herick überzeugt. Die Agenturche- fin freut sich über die Teilnahme der 19 Bildungsträger an der Woche der Qualifizierung und will vor allem Arbeitssuchende zur Weiterbil- dung ermutigen.

Angesprochen sind nicht nur arbeitsuchende Menschen, sondern auch Beschäftigte, die sich weiterbilden wollen oder Interessierte, die nach einer Familienpause den Widereinstieg ins Berufsleben planen.

Auch für Arbeitgeber, die sich über Qualifizierungsmöglichkeiten für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise auch während dem Bezug von Kurzarbeitergeld informieren wollen, gibt es digitale Vorträge und telefonische Beratung.

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen sowohl Arbeits- suchende als auch Menschen in Beschäftigung und Unternehmen mit umfassenden Förderangeboten. Während der Woche der Qualifizie- rung können sich Interessierte schnell und unkompliziert über Telefon informierenm und beraten lassen.

Alle Aktionen und das gesamte Informationsangebot während der

„Woche der Qualifizierung“ gibt es unter www.arbeitsagentur.de/

vor-ort/landau/wochederqualifizierung Anmeldungen zu den digitalen Vorträgen der Agentur für Arbeit erfolgen per E-Mail an landau.Qua- lifizierung@arbeitsagentur.de Die Teilnehmenden erhalten rechtzeitig vor der jeweiligen Veranstaltung eine Mail mit dem entsprechenden Skype-Link.

(Agentur für Arbeit LD) Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglich-

keit, nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen und zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- (Nor- menkontrollverfahren) kann unzulässig sein, soweit mit ihm Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel an der Offenlage beteiligt.

Für die Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen Bad Bergzabern, 26.01.2021

Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag

(Forstner)

Bekanntmachungen anderer Behörden

Einsatz der DFEE (Deutsch-französische Einsatzeinheit Daniel Nivell) in Frankreich

Am 23. und 24. Januar unterstützten Binome der DFEE die Kollegen der Gendarmerie National auf französischer Seite im Departement Bas-Rhin (Grand Est).

Am 23.01.21 wurde zudem am Grenzübergang Bienwald die Kontroll- örtlichkeit durch Kräfte der leichten technischen Einsatzeinheit (LTEE) aus Bad Bergzabern ausgeleuchtet, sowie mittels Verkehrs-siche- rungsgerät abgesichert.

Seit einiger Zeit gilt in Frankreich ab 18 Uhr, dass Bewegungen außer- halb des Wohnraums nur mit triftigen Grund erlaubt sind. Dies muss durch die jeweilige Person mittels einer Deklaration nachgewiesen werden.

Für die Binome galt es bei der Überprüfung der Einhaltung der Covid- 19-Verordnung in Frankreich zu unterstützen.

Die sprachliche Komponente konnte bei sämtlichen Kontrollmaßnah- men rege genutzt werden.

Am 24.01.21 waren die Kräfte auf der französischen A4 Höhe der Mautstation Schwindratzheim in Zusammenarbeit mit dem franz. Zoll (Douane) eingesetzt. Der Zoll hat bei einem Schweizer Kraftfahrzeug 5kg Heroin im Ersatzrad festgestellt. Auch mehrere kleinere Verstöße gegen das franz. Betäubungsmittelgesetz wurden geahndet. Des Wei- teren wurde eine Person festgenommen, welche zur Vollstreckung eines Haftbefehls ausgeschrieben war. Außerdem konnten mehrere Verstöße gegen die Covid-19-Verordnung festgestellt werden.

(Bundespolizei Bad Bergzabern)

Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des

Eigenbetriebes WertstoffWirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße

für das Jahr 2019

- Bekanntmachung vom 28.01.2021 -

Der vom Kreistag am Montag, dem 14. Dezember 2020 nach § 27 Abs.

2 EigAnVO festgestellte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wert- stoffWirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße vom 31.12.2019 ist mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen.

Gemäß § 27 Abs. 3 EigAnVO für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 liegt der Jahresabschluss 2019 in der Zeit vom 03.02.2021 bis zum 12.02.2021 während der Geschäftszeiten bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz, Raum 320, zur Einsichtnahme aus.

Landau i. d. Pf., den 28.01.2021 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gez. Dietmar Seefeldt

Landrat

Aufruf zur Einreichung von ehrenamtlichen Bürgerprojekten

Ab sofort können wieder Projektideen für ehrenamtliche Bürgerpro- jekte im Gebiet der LAG Pfälzerwald plus eingereicht werden!

Auch im Jahr 2021 werden Projekte von gemeinnützigen Organisa- tionen oder Initiativen wieder gefördert. Anträge können bis zum 5.

März 2021 eingereicht werden; die Auswahl der Projekte durch den

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gen bezüglich der Corona-Pandemie) etwa Beiträge in Form von The- aterstücken, Poetry Slams oder Songs, Erklärvideos, Comics, Bildern, Postern, Dioramen oder Plastiken. Die Frist für die Abgabe der Bei- träge ist der 11. Juni - genug Zeit, um kreativ zu werden und am Ende Preise zu ergattern. Verglichen werden die Beiträge untereinander in drei unterschiedlichen Altersabstufungen (Grundschule, Unter- und Mittelstufe, Oberstufe). Jede Altersgruppe kann drei Preise gewinnen.

Hierbei locken beispielsweise eine Übernachtung auf dem Baumwip- felpfad am Biosphärenhaus in Fischbach mit Infos zum Thema Nacht und Lichtverschmutzung, eine Führung mit einem Biosphären-Guide auf dem Informationsweg zum Thema Lichtverschmutzung oder auch eine Sternkarte und ein Astronomiebuch.

Neben den Preisen für die ersten drei Plätze werden alle Teilnehmerin- nen und Teilnehmer mit Urkunden ausgezeichnet. Um die Gewinne- rinnen und Gewinner zu ermitteln, wird ein fünf- bis sechsköpfiges Jury-Team, bestehend aus den Veranstaltern des Wettbewerbs und zwei Junior-Rangern des Biosphärenreservats, die eingereichten Arbeiten bewerten. Die Auszeichnung findet unter Berücksichtigung der aktuellen, durch die Corona-Pandemie vorgegebenen Bedingun- gen bei einer offiziellen Siegerehrung im Biosphärenhaus in Fischbach statt. Der genaue Termin wird den Schülerinnen und Schülern bei Bei- tragseinreichung mitgeteilt. Das Projekt Sternenpark Pfälzerwald wird als LEADER-Projekt im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Rheinland- Pfalz (vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Land- wirtschaft und Weinbau) gefördert.

Weitere Infos zum Thema erhalten Interessentinnen und Interessen- ten bei Anna Katharina Prim unter der Telefonnummer 06325 9552-87 oder per E-Mail an a.prim@pfaelzerwald.bv-pfalz.de. Informationen auch unter www.pfaelzerwald.de/sternenpark.

(UNESCO Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen)

Bewerbungen für Meisterschule für Handwerker bis 1. März - Qualifizierte Aus- und Weiterbildung

Eine profunde Ausbildung und qualifizierte Weiterbildung bietet die Meisterschule für Handwerker in Kaiserslautern, deren Anmeldefrist fürs neue Schuljahr noch bis 1. März läuft. In der Schule des Bezirks- verbands Pfalz kann man nicht nur sieben handwerkliche Berufe erlernen, sondern sich auch zum Staatlich geprüften Techniker weiter- bilden oder auf die Meisterprüfung vorbereiten lassen. Die Bildungs- inhalte sind flexibel auf die Erfordernisse der Technik, des Handwerks und der Industrie zugeschnitten.

Die dreijährige Berufsfachschule schließt mit einem Abschluss ab, der dem handwerklichen Gesellenbrief gleichgestellt ist. Wer einen Noten- durchschnitt besser als drei erreicht, erhält zugleich den Sekundarab- schluss I (Mittlere Reife); diejenigen, die diesen schon haben, können in einem Ergänzungsunterricht die Fachhochschulreife erwerben. Zum künstlerisch-gestaltenden Bereich gehören die Berufe Goldschmied, Maler und Lackierer, Steinmetz und Steinbildhauer sowie Tischler, zum technischen Bereich Feinwerkmechaniker, Metallbauer mit der Fachrichtung Metallgestaltung sowie Systemelektroniker.

In der Fachschule für Technik können sich Gesellen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Laufe von zwei Jahren in den Fach- richtungen Automatisierungstechnik (Schwerpunkte Prozess- und Produktionsautomatisierung), Bautechnik (Schwerpunkte Hoch- und Tiefbau), Elektrotechnik (Schwerpunkte Energieelektronik oder Infor- mationstechnik), Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Maschinentechnik (Schwerpunkt Maschinenbau) sowie Technische Betriebswirtschaft weiterqualifizieren. Der Abschluss beinhaltet die Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz. In einem Wahlpflichtmodul können die Techni- kerschüler den REFA-Grundschein erwerben und sich auf die Aus- bildereignungsprüfung vorbereiten. Wer bereits die Techniker- oder Meisterprüfung bestanden hat, kann sich in einem zweijährigen Teil- zeitunterricht zum technischen Betriebswirt ausbilden lassen.

In der Fachschule zur Vorbereitung auf die handwerkliche Meisterprü- fung werden Gesellen in 13 Handwerksberufen in Voll- oder Teilzeitun- terricht auf die Meisterprüfung vorbereitet. Auch nach der Novellierung der Handwerksordnung ist für alle an der Meisterschule für Handwer- ker angebotenen Berufe der Meisterbrief weiterhin zur Betriebsgrün- dung oder Führung eines Handwerksbetriebes Voraussetzung. Mit Beginn des Schulbesuchs ist keine Berufstätigkeit nachzuweisen.

Das Handwerk ist schon längst keine reine Männerdomäne mehr.

Von den insgesamt 900 Schülern der Meisterschule nutzen etwa 150 Frauen das Aus- und Weiterbildungsangebot. Es wird kein Schulgeld erhoben; für alle Bildungsgänge kann Schüler- und Meister-BAföG beantragt werden. Die Anmeldung für das Schuljahr 2021/2022, das am 30. August beginnt, sollte bis zum 1. März erfolgen; spätere Anmeldungen werden im Nachrückverfahren berücksichtigt. Informa- tionsmaterial und Anmeldeformulare sind bei der Meisterschule für Handwerker, Am Turnerheim 1, 67657 Kaiserslautern, Telefon 0631 3647-405 oder -406, Fax 0631 3647-404, info@mhk-kl.de, erhältlich und unter www.meisterschule-kaiserslautern.de abrufbar.

(Bezirksverband Pfalz)

Online-Seminar des DLR zur Weinbuchführung

Der Verein der Absolventen Weinbau Neustadt veranstaltet folgendes Seminar:

Donnerstag, 04. März 2021, 14:00 bis 17:00 Uhr Online-Seminar zur Weinbuchführung

Inhalt: Das Seminar dient der Vorbereitung zur Weinbuchführung.

In Kurzform werden anhand eines Fallbeispieles die im Verlauf des Winzerjahres typischen Buchungen durchgeführt und erläutert. Die Themen sind Herbstbuch, Eintragungsfristen, Behälterlisten, Merk- zeichen, Kellerhilfsbuch, Sammelbeleg, Wein-, Register-, Stoff- und Tresterbuch und der Jahresabschluss.

Der Zugangslink (Zoom) und die Seminarunterlagen werden vorab per Mail verschickt. Die Unterlagen (ca. 70 Seiten) sollten vor dem Semi- nar ausgedruckt werden.

Wie funktioniert dieses Online-Seminar?

Sie wählen sich zu Hause mit dem an sie verschickten Link via Zoom ein. Gemeinsam mit dem Referenten füllen sie die Seminarunterlagen aus. Über die Chatfunktion können sie jederzeit Fragen stellen.

Seminargebühr: 20,-- Euro, die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug Anmeldeschluss: 01.03.2021

Veranstalter ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Rheinpfalz -, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr. / via Zoom- Konferenz

Anmeldung bitte mit Angabe der Bankverbindung für den Einzug der Seminargebühr per email an: petra.jendrzejowski@dlr.rlp.de oder Fax 06321 671-375 (z. H. Frau Jendrzejowski)

Telefonnr. für Rückfragen: 06321 671-438 (Frau Jendrzejowski) (DLR)

Rentenberatung im Lockdown:

Individuell - telefonisch - unkompliziert

Den Lockdown für den Renten-Check nutzen? Das ist bei der Deut- schen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz kein Problem. Die Exper- ten der Auskunfts- und Beratungsstellen beraten ganz unkompliziert und individuell am Telefon. Für Versicherte und Rentner ist damit eine persönliche Beratung sicher und komfortabel von zu Hause aus möglich.

Individuelle Beratungen am Telefon

So funktioniert es: Zunächst vereinbart man bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Speyer unter der Telefonnummer 06232 172881 oder in Kaiserslautern unter der 0631 366730 einen Termin für eine Telefonberatung. Zur ausgemachten Uhrzeit ruft dann die Beraterin oder der Berater an und klärt alle Fragen. Das ist kein Problem, denn der Berater hat jederzeit Einblick in das Versicherungskonto.

Hilfe auch bei Anträgen

Wer einen Antrag stellen möchte, macht das zurzeit am besten online auf www.drv-rlp.de Gerne helfen die Berater auch bei Fragen zur Online-Antragstellung. Auch dazu sollte man vorher einen telefoni- schen Termin ausmachen. Übrigens: Wer einen Antrag nicht in einem Zug ausfüllen kann, weil zum Beispiel noch Unterlagen fehlen oder Fragen zu klären sind, kann seine Angaben jederzeit speichern und später weiter machen.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

(Dt. Rentenversicherung RLP)

Zweiter Schulwettbewerb im Projekt Sternenpark Pfälzerwald

Aktion will junge Generation für die Bedeutung der natürlichen Nacht sensibilisieren

Zum zweiten Mal widmet sich der Schulwettbewerb im Projekt Ster- nenpark Pfälzerwald - veranstaltet vom Biosphärenreservat Pfälzer- wald in Kooperation mit dem Biosphärenhaus in Fischbach und dem Klimaschutz-Projekt ZENAPA - dem Thema Lichtverschmutzung.

Teilnehmen können in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen in den Landkreisen der LAG Pfälzerwald Plus und des Biosphärenreservats Pfälzerwald - egal, ob im gesamten Klassenver- band, als Schülergruppe oder AG oder auch als einzelne Schülerin beziehungsweise Schüler -, indem sie einen Beitrag zum Thema Licht- verschmutzung produzieren und einreichen. Hierbei sind der Kreativi- tät keine Grenzen gesetzt. Durch die direkte Auseinandersetzung mit dem Verlust der natürlichen Dunkelheit sollen die jungen Leute so für das wichtige Thema und seine schwerwiegenden Folgen sensibilisiert werden.

Für den Wettbewerb gibt es lediglich einige inhaltliche Vorgaben;

so soll der Beitrag die Frage beantworten, was es mit der Lichtver- schmutzung auf sich hat und wie diese sich auf uns Menschen oder auch auf Tiere und Pflanzen auswirkt. Wie diese Themen verarbeitet werden, ist den Schülerinnen und Schülern vollkommen freigestellt.

Denkbar sind (je nach den Vorgaben beziehungsweise Beschränkun-

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Nachrichten aus der

Verbandsgemeinde

Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern: Fachoberschule (FOS)

Gesundheit und Gestaltung

Anmeldung im Februar

Nach der 10. Klasse endlich praktische Erfahrung sammeln und sich zugleich den Weg für ein Studium offenhalten - das bietet die Fach- oberschule (FOS).

In der FOS absolvieren die Schülerinnen und Schüler während des gesamten 11. Schuljahres an drei Tagen in der Woche ein Prakti- kum ihrer Wahl - passend zur jeweiligen Fachrichtung. Dabei erlan- gen sie neben fachlicher Erfahrung viele weitere Kompetenzen, die ihnen später auch in der Ausbildung oder beim Studium zugutekom- men. „Meine Erfahrungen aus dem Praktikum kann ich sehr gut in den Unterricht einbringen, das macht den Unterricht viel interessan- ter.“, so eine Schülerin der Fachoberschule. Die Anschaulichkeit des Unterrichts und den Praxisbezug verdeutlichen auch viele Projekte und Aktivitäten in den Fächern Gesundheit und Gestaltung. In Klasse 12 der Fachoberschule findet ausschließlich Unterricht statt. In zwei Jahren führt die FOS so zur allgemeinen Fachhochschulreife, mit der bundesweit an allen (Fach-)Hochschulen in jedem Fach ein Studium aufgenommen werden kann. Die FOS ist der schnellste Weg zur Fach- hochschulreife.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule ist die Verset- zung in die gymnasiale Oberstufe oder der Abschluss der „Mittleren Reife“ mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0, wobei keines der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein darf.

Der Anmeldezeitraum für die FOS dauert vom 1. Februar bis 1. März.

Weitere Informationen:

1. www.schulebza.de/rsplus

3. FOS-Sprechstunde am 08. und 22.02.2021, jeweils 14.00-15.30 Uhr

4. Telefon: 06343 98900 oder 06343 989023

5. E-Mail: fos@schulebza.de oder drweber@schulebza.de (Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern)

Beherbergungsstatistik im Tourismus entfällt

Meldung zur Statistik für Betriebe unter 10 Betten entfällt ab 01.01.2021

Mit Schreiben vom 14.01.2021 informierte das Statistische Landes- amt in Bad Ems darüber, dass die Erhebung der Fremdenverkehrssta- tistik von Beherbergungsbetrieben mit jeweils weniger als zehn Betten ab dem Jahr 2021 nicht mehr fortgesetzt wird.

Ein wesentlicher Grund hierfür ist das Anfang 2016 geänderte Landes- gesetz über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten. Speziell

§ 9, welcher die Prädikatisierung von Fremdenverkehrsgemeinden regelte, wurde aufgehoben. Die bisherigen Fremdenverkehrsgemein- den konnten bis Ende 2020 die Bezeichnung noch weiterführen. Diese Bezeichnung und die Anerkennung entfallen somit ab 2021.

Eine monatliche Meldung von Übernachtungen und Gästeankünf- ten ist seit 01.01.2021 somit nicht mehr abzugeben.

Meldungen zum Tourismusbeitrag in den betreffenden Gemeinden sowie die Erfassung der Gästezahlen für die Erhebung der Kurtaxe in Bad Bergzabern bleiben davon unberührt.

(BfT)

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Verantwortlich

amtlicher Teil: Hermann Bohrer, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung

Bad Bergzabern

76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61 redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Erscheinung: wöchentlich

Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG

Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Redaktionelle

Bearbeitung: Karina Huonker

(Presseamt, VG Bad Bergzabern) Tel. 06343 701119, amtsblatt@vgbza.de Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- halte, Einzelbezug über den Verlag Reklam. Vertrieb: Tel. 06502 9147-800,

E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de

Impressum Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern sucht zum nächstmögli- chen Zeitpunkt einen weiteren

Bautechniker (m/w/d)

zur Besetzung des Aufgabenbereiches Tiefbau in einem unbefris- teten Beschäftigungsverhältnis. Die Anstellung ist bevorzugt als Vollzeitstelle beabsichtigt, unter Umständen aber auch als Teil- zeitbeschäftigung möglich.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die bauliche und funktionale Unterhaltung der Gemeindestraßen, Rad- und Wirt- schaftswege sowie der Wasserläufe und Gewässer 3. Ordnung im Verbandsgemeindebereich einschl. der Planung, Ausschrei- bung, Leitung und Abrechnung der notwendigen Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen.

Ferner beinhaltet das Aufgabengebiet die Durchführung und Begleitung des Neu- und Ausbaus von Straßen und Wegen sowie Gewässerumbau- und Renaturierungsmaßnahmen einschl.

Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben, die Projektsteuerung, das Kosten-, Leistungs-, und Termincontrolling sowie die Abrech- nung von Fördermitteln.

Hinzu kommt die Begleitung der Verlegung von Versorgungslei- tungen Dritter in den Straßen und Wegen der Gemeinden sowie die Ausschreibung, Begleitung und Abrechnung der Erstellung von Hochwasserschutz- und Starkregenkonzepten einschl. der Umsetzung daraus folgender Maßnahmen.

Die konkrete Aufgabenzuteilung und Abwicklung der Projekte ergibt sich entsprechend der Ressourcen und Fähigkeiten im Aufgabenbereich Tiefbau. Die Arbeitsleistung erfolgt sowohl in Präsenzzeiten innerhalb der Verwaltung und im Außendienst zur Begleitung der jeweiligen Bauprojekte als auch soweit möglich im mobilen Arbeiten (Homeoffice).

Teamfähigkeit und ein freundlicher und zuvorkommender Umgang sowohl in der Innen- als auch der Außendarstellung wird vorausgesetzt.

Neben einer einschlägigen Berufserfahrung bei der Durchführung und Abwicklung baulicher Maßnahmen sind gute Kenntnisse im Vertrags- und Vergaberecht von Vorteil.

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Stelle ist für Frauen und Männer in gleicher Weise geeignet.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).

Für Auskünfte stehen Ihnen der Leiter der Abteilung 3, Herr Heinz (06343 701-310), oder die Personalabteilung, Herr Kummler (06343 701-113), gerne zur Verfügung.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 23.02.2021 an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Personalabteilung, Postfach 1313, 76883 Bad Bergzabern oder per E-Mail, möglichst in einem PDF-Dokument zusammengefasst, an bewerbungen@vgbza.de.

Wir bitten Sie, die Bewerbungsunterlagen nur als Kopien einzu- reichen, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht und nicht zurückgesandt werden.

Mit Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie einer digital gestützten Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu.

References

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