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Heimatbrief AmtsblA tt der Verbandsgemeinde Rülzheim. 47 Jahrgang Donnerstag, den 25. Juni 2020 Nr. 26/2020

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Academic year: 2022

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A m t s b l A t t d e r Ve r b a n d s g e m e i n d e R ü l z h e i m

Heimatbrief

mit den gemeinden rülzHeim leimersHeim HÖrdt KuHardt

47 Jahrgang Donnerstag, den 25. Juni 2020 Nr. 26/2020

(2)

‹ Verbandsgemeindeverwaltung

Homepage: www.ruelzheim.de

Zentrale ...07272/7002-0 Verbandsbürgermeister Schardt...07272/7002-1021 Ortsbürgermeister Hör, Rülzheim ...07272/7002-1601 Ortsbürgermeister Frey, Hördt ...07272/74817 Ortsbürgermeister Schwab, Kuhardt ...0173/5433469 Energiecenter ...07272/7002-1612 Badesee ...07272/92840

‹ Schulen in der Verbandsgemeinde Rülz- heim

IGS Rülzheim ...07272/92974-0 Grundschule Rülzheim ...07272/8909 Grundschule Leimersheim ...07272/2687 Grundschule Hördt ...07272/71001 Grundschule Kuhardt ...07272/2717

‹ Notrufe - Überfall - Verkehrsunfall

Polizei-Notruf ... 110 Polizei-Inspektion Germersheim ...07274/958-0 Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen ...0621/9631/440 Polizei-Inspektion Wörth ...07271/9221-0 Krankenhaus Kandel ...07275/710 Krankenhaus Germersheim ...07274/5040

‹ Feuerwehr-Rettungsdienst-Notarzt

Notruf ... 112

‹ Soziale Dienste

Nachbarschaftshilfe Hördt

Günther Becht, Seniorenbeauftragter, Tel. 07272/2990

Thorsten Stephan Verlohner, 2. Beigeordneter, Tel. 07272/750836 Nachbarschaftshilfe Rülzheim

Ingrid Mendel, Seniorenbeauftragte, Tel. 07272/3219 Braun´sche Stiftung

Am Deutschordensplatz 8, 76761 Rülzheim Tel.: 07272 / 928511, Fax.: 07272/928516 Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr und Freitag 08.00 - 14.00 Uhr

Sozialstation e.V. Rülzheim

Kuhardterstr. 37, Tel: 07272/91 91 77, Fax: 07272/91 91 78

Bürozeiten

Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.

Pflegestützpunkt Rülzheim

Neu: Kuhardterstraße 37, Tel.: 07272/750342 oder 07272/972968 Familienbüro / Haus der Familie Rülzheim

Eisenbahnstr. 32, Tel.: 07272/7778161

Offene Sprechstunde: Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr Netz der kleinen Hilfen - Leimersheim

Tel. Nr. 0151/25 80 50 77,

Mo.-Fr. 10.00 - 12.00 Uhr (außer an Feiertagen) Erweiterte Nachbar- schaftshilfe bei kleinen Problemen im täglichen Leben.

Netzwerk St. Anna Kuhardt

Tel. 0152 36369522 Rufen Sie an - wir helfen ehrenamtlich selbst oder vermitteln professionelle Hilfe. Mo. u Mi. 10.00 - 12.00 Uhr, Fr.

16.00 - 18.00 Uhr

‹ Kath. Pfarrei Hl. Theodard

Zentrales Pfarrbüro Rülzheim 07272-919527 Kontaktstellen

Hördt Mittwoch 17:00-18:00 Uhr 07272-71022 Kuhardt Mittwoch 08:00-10:00 Uhr 07272-933841 Leimersheim Donnerstag 16:00-18:00 Uhr 07272-2100 Seelsorglicher Notdienst

Pfarrei Bellheim-Germersheim-Rülzheim ...0176-66024810

‹ Prot. Pfarramt

Rülzheim ...07272/8443 Fax-Nr. ...07272/7403402 Evang.-Kath. Telefonseelsorge ...0800/1110111 und ...0800/1110222

‹ Rheinfähre Leimersheim

Johann Freiwald, ...Tel.-Nr.: 0176/21826198;

Fahrplan und Preise abrufbar unter www.rheinfaehre-leimersheim.

de

‹ Hilfsprojekt Gewalt gegen Frauen

Maria Kürten ...07272/7002-1620 Handy ... 0163 7774892

‹ Kinderschutzdienst Germersheim

J.-Probst-Str. 7, 76726 Germersheim ...Tel. 07274/3509

Wichtiges auf einen Blick

‹ Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag: 08.30 - 12.00 Uhr

Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr

ab 07.30 Uhr Einwohnermeldeamt

Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

(3)

HERZLICHE EINLADUNG ZUM 2. FREILUFTGOTTESDIENST IN RÜLZHEIM AM 28. JUNI

WIR FEIERN UNSEREN LETZTEN GOTTESDIENST VOR DEN SOMMERFERIEN.

WIEDER MIT TOLLER MUSIK VON DER „XANXGRUBB“

WO:

PFARRWIESE, ZWISCHEN FRIEDHOF UND KIGA SONNENSCHEIN (BEI REGEN IM FESTWIESENHAUS AM STREICHELZOO)

WANN:

SONNTAG, 28. JUNI UM 10 UHR WIE:

WENN SIE WOLLEN, BRINGEN SIE GERNE IHRE PICKNICKDECKE MIT!

DARAUF DÜRFEN SIE UND IHRE HAUSSTANDSGEMEINSCHAFT PLATZ NEHMEN.

STÜHLE GIBT ES ABER AUCH!

ZUSAMMEN UND MIT FREUDE!

ZUSAMMEN UND MIT FRE UND NATÜRLICH UNTER EINHALTUNG DER WICHT

ZUSAMMEN UND MIT FREUDE!

ZUSAMMEN UND MIT FRE

UND NATÜRLICH UNTER EINHALTUNG DER WICHTIGEN HYGIENEREGELN, IGEN HYGIENEREGELN, IGEN HYGIENEREGELN, U. A. ANWESEN- UND NATÜRLICH UNTER EINHALTUNG DER WICHT

HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND.

UND NATÜRLICH UNTER EINHALTUNG DER WICHT HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND.

IGEN HYGIENEREGELN, IGEN HYGIENEREGELN, IGEN HYGIENEREGELN, UND NATÜRLICH UNTER EINHALTUNG DER WICHTIGEN HYGIENEREGELN, UND NATÜRLICH UNTER EINHALTUNG DER WICHT

UND NATÜRLICH UNTER EINHALTUNG DER WICHT

HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND. ZUR NACHVOLLZIEHBARK

U. A. ANWESEN- U. A. ANWESEN- IGEN HYGIENEREGELN,

IGEN HYGIENEREGELN, U. A. ANWESEN- U. A. ANWESEN- ZUR NACHVOLLZIEHBARK

ZUR NACHVOLLZIEHBARKEIT VON MÖGLI- HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND.

HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND.

HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND.

HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND.

HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND.

HEITSFESTSTELLUNG, MUNDSCHUTZ, ABSTAND. ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN

ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN

EIT VON MÖGLI- EIT VON MÖGLI- EIT VON MÖGLI- EIT VON MÖGLI- EIT VON MÖGLI- EIT VON MÖGLI- ZUR NACHVOLLZIEHBARK

ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK ZUR NACHVOLLZIEHBARK

CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN DER BESUCHER ZU CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN

CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN ERFASSEN. DIES KÖNNEN SIE VORAB

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CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN

ÜBER UNSERE ONLINE-

CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN

CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN DER BESUCHER ZU DER BESUCHER ZU DER BESUCHER ZU DER BESUCHER ZU DER BESUCHER ZU DER BESUCHER ZU DER BESUCHER ZU CHEN INFEKTIONSKETTEN BESTEHT DIE PFLICHT, DIE KONTAKTDATEN

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ÜBER UNSERE ONLINE-ANMELDUNG AUF UNSERER DER BESUCHER ZU DER BESUCHER ZU ANMELDUNG AUF UNSERER ERFASSEN. DIES KÖNNEN SIE VORAB

ERFASSEN. DIES KÖNNEN SIE VORAB HOMEPAGE ERLEDIGEN O

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HOMEPAGE ERLEDIGEN ODER

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ERFASSEN. DIES KÖNNEN SIE VORAB ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE ÜBER UNSERE ONLINE-ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ANMELDUNG AUF UNSERER ERFASSEN. DIES KÖNNEN SIE VORAB

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DER DER DER

DER ÜBER EINE SCHRIFTLICHE ANGABE, DIE SIE BEIM GOTTES- HOMEPAGE ERLEDIGEN O

HOMEPAGE ERLEDIGEN O DIENST ABGEBEN.

HOMEPAGE ERLEDIGEN O HOMEPAGE ERLEDIGEN O HOMEPAGE ERLEDIGEN O HOMEPAGE ERLEDIGEN O DIENST ABGEBEN.

DIENST ABGEBEN.

DIE ONLINE-ANMELDUNG UND WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE AUF PROTKIRCHERUELZHEIM.DE

NAME ADRESSE TELEFONNUMMER

1

2

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(4)

Virus hin, Krise her: Brände und ƐŽŶƐƟŐĞ'ĞĨĂŚƌĞŶƐŝƚƵĂƟŽŶĞŶŶĞŚ- ŵĞŶ ŬĞŝŶĞ ZƺĐŬƐŝĐŚƚ ĂƵĨ <ŽŶƚĂŬƚ- ďĞƐĐŚƌćŶŬƵŶŐĞŶ͘ ŝĞ &ƌĞŝǁŝůůŝŐĞ

&ĞƵĞƌǁĞŚƌǁŝƌĚŝŵŵĞƌŐĞďƌĂƵĐŚƚ͘

ŶƚƐƉƌĞĐŚĞŶĚ ŚĂďĞŶ ƐŝĐŚ ĚŝĞ &ĞƵ- ĞƌǁĞŚƌůĞƵƚĞƐĐŚŽŶǁĞŝƚǀŽƌĚĞƌĞ- ŬĂŶŶƚŐĂďĞ ĚĞƐ >ŽĐŬĚŽǁŶƐ Ăŵ ϭϯ͘

DćƌnjĂƵĨĚŝĞǀĞƌćŶĚĞƌƚĞ^ŝƚƵĂƟŽŶ

ǀŽƌďĞƌĞŝƚĞƚ ʹ ƵŶĚ ŚĂďĞŶ ĚŝĞ sĞƌ- ǁĂůƚƵŶŐ ƐĞŝƚ ĚĞƌ ŝŶƌŝĐŚƚƵŶŐ ĚĞƐ

<ƌŝƐĞŶƐƚĂďĞƐĂŵϭϮ͘DćƌnjŵŝƚŝŚƌĞŵ

&ĂĐŚǁŝƐƐĞŶ ƚĂƚŬƌćŌŝŐ ƵŶƚĞƌƐƚƺƚnjƚ͘

Die Feuerwehr war schon lange vor der 3. Corona-Bekämpfungs- verordnung mit den ersten Aus- ǁŝƌŬƵŶŐĞŶ ĚĞƌ <ƌŝƐĞ ďĞƐĐŚćŌŝŐƚ͗

Der stellvertretende Wehrleiter der Verbandsgemeinde, Wolfgang Sinn, betreute Anfang Februar für eine Woche das Infotelefon des Landkreises Germersheim für die ŝŶ YƵĂƌĂŶƚćŶĞ ďĞĮŶĚůŝĐŚĞŶ ZƺĐŬ- kehrer aus Wuhan, dem chinesi- schen Epizentrum des Virus. Ent- sprechend war die Feuerwehr nicht völlig unvorbereitet – aber

„mit dem Ausmaß konnte niemand rechnen“, betont Wolfgang Sinn.

പŝĞ &ĞƵĞƌǁĞŚƌ ŚĂƩĞ ƐŝĐŚ ƐĐŚŽŶ

vor Schulschließungen und Kon- taktbeschränkungen bereits auf die

<ƌŝƐĞ ĞŝŶŐĞƐƚĞůůƚ͗ ͣŵ &ƌĞŝƚĂŐ͕ ϲ͘

März, haben wir zwar noch unsere :ĂŚƌĞƐŚĂƵƉƚǀĞƌƐĂŵŵůƵŶŐ ŝŶ Zƺůnj- heim gemacht, am Wochenende darauf kam dann das von uns er- wartete Schreiben, dass wir als sys- temrelevant gelten und so wenige Übungen wie möglich machen und so gut es geht Kontakte vermeiden sollen“, erklärt Wehrleiter Andreas Leingang. Deshalb habe man schon ab Sonntag für jede Einheit Ein- ƐĂƚnjŵĂŶŶƐĐŚĂŌĞŶŐĞďŝůĚĞƚƵŶĚĚŝĞ

ηŝŵŵĞƌĚĂ

tŝĞĚŝĞ&ĞƵĞƌǁĞŚƌŵŝƚĚĞƌŽƌŽŶĂͲ<ƌŝƐĞƵŵŐĞŚƚ

Andreas Leingang (Wehrleiter der Verbandsgemeinde), Jonas Bart

;WƌĞƐƐĞƐƉƌĞĐŚĞƌĚĞƌ&ĞƵĞƌǁĞŚƌĞŶĚĞƌsĞƌďĂŶĚƐŐĞŵĞŝŶĚĞͿ͕DĂƩŚŝ- as Serr (Wehrführer Leimersheim), Wolfgang Sinn (stellvertretender Wehrleiter der Verbandsgemeinde) (von links)

Fahrzeugstärke reduziert sowie Ta- ŐĞƐͲ;ϲďŝƐϭϴhŚƌͿƵŶĚEĂĐŚƚƐĐŚŝĐŚ- ƚĞŶ ;ϭϴ ďŝƐ ϲ hŚƌͿ ĞŝŶŐĞƚĞŝůƚ͘ ͣtŝƌ

wollten mit unseren Planungen der Pandemie und den daraus fol- genden Maßnahmen immer einen

^ĐŚƌŝƩ ǀŽƌĂƵƐ ƐĞŝŶ͕ ǁĂƐ ƵŶƐ ĂƵĐŚ

gelungen ist“, so Andreas Leingang.

&ĞƵĞƌǁĞŚƌƵŶƚĞƌƐƚƺƚnjƚ<ƌŝƐĞŶƐƚĂď Wer eingeteilt war, konnte wäh- rend seiner Schicht seinen Heimat- ort nicht verlassen, denn aufgrund ĚĞƌ ŝŶƐĐŚƌćŶŬƵŶŐĞŶ ĚƵƌŌĞŶ ŶƵƌ

die tatsächlich eingeteilten Feuer- wehrleute der jeweiligen Ortsge- meinde ausrücken – also musste sichergestellt werden, dass die Feuerwehr schnellstmöglich re- agieren kann. Alle anderen Wehr- leute mussten zuhause bleiben und fuhren das Gerätehaus nur ďĞŝ ĞŝŶĞŵ EĂĐŚĂůĂƌŵ ĂŶ͘ ͣĂƐ ŝƐƚ

für einen Feuerwehrler wirklich hart – wenn der Alarm losgeht und ŵĂŶŶŝĐŚƚŚĞůĨĞŶĚĂƌĨ͕͞ƐĂŐƚDĂƩŚŝ- as Serr, Wehrführer Leimersheim.

പEĞďĞŶĚĞƌƌĂŶĚďĞŬćŵƉĨƵŶŐŚĂůĨ

die Feuerwehr auch im Krisenstab ĚĞƌ sĞƌďĂŶĚƐŐĞŵĞŝŶĚĞ ŵŝƚ͗ tĞŚƌ- leiter Andreas Leingang war von

Anfang an dabei, wirkte gar bei der Einrichtung des Gremiums entschei- dend mit. Er informierte dort über die aktuelle Entwicklung im Kreis, ŬƺŵŵĞƌƚĞƐŝĐŚƵŵĚŝĞĞƐĐŚĂīƵŶŐ

von FFP2-Masken für Braun’sches

^ƟŌƵŶĚĂŶĚĞƌĞďĞƐŽŶĚĞƌƐŬƌŝƟƐĐŚĞ

Bereiche und gab seine Einschät- njƵŶŐĞŶ njƵ ŬƺŶŌŝŐĞŶ DĂƘŶĂŚŵĞŶ͘

hŶĚĂƉƌŽƉŽƐDĂƐŬĞŶ͗>ĂŶŐĞǀŽƌĚĞƌ

ĂůůŐĞŵĞŝŶĞŶ DĂƐŬĞŶƉŇŝĐŚƚ Ĩƺƌ ĚŝĞ

Bevölkerung war die Feuerwehr nur noch mit FFP2-Masken im Einsatz.

പƵƐǁŝƌŬƵŶŐĞŶĂƵĨĚŝĞ,ćƵĮŐŬĞŝƚ

ĚĞƌŝŶƐćƚnjĞŚĂƩĞŶĚŝĞ<ŽŶƚĂŬƚďĞ- schränkungen interessanterweise ŶŝĐŚƚ͗ ŝĞ &ĞƵĞƌǁĞŚƌ ŵƵƐƐƚĞ ŝŵ

^ĐŚŶŝƩ ŐĞŶĂƵƐŽ ŚćƵĮŐ ĂƵƐƌƺĐŬĞŶ

wie im Vergleichszeitraum des Vor- jahres – nur die Art der Einsätze habe sich geändert. „Brände wegen an- gebranntem Essen kamen wesent- lich weniger vor“, so Wolfgang Sinn.

ďŐĞƐĂŐƚĞ

>ĞŚƌŐćŶŐĞƐŽƌŐĞŶĨƺƌ&ƌƵƐƚ Trotz der hervorragenden Vorbe- ƌĞŝƚƵŶŐ͗ŝĞŽƌŽŶĂͲ<ƌŝƐĞƚƌĂĨĂƵĐŚ

ĚŝĞ &ĞƵĞƌǁĞŚƌ ŵŝƚ ǀŽůůĞƌ tƵĐŚƚ͗

Die Atemschutzübungsstrecke des

Landkreises Germersheim, die sich

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ŝŶ ZƺůnjŚĞŝŵ ďĞĮŶĚĞƚ͕ ŵƵƐƐƚĞ ƐƟůů- gelegt werden, sämtliche Übungen,

>ĞŚƌŐćŶŐĞ͕ <ĂŵĞƌĂĚƐĐŚĂŌƐǀĞƌĂŶ- staltungen und Jugendfeuerwehr- übungen wurden abgesagt. „Das ŚĂƚ ďĞƐŽŶĚĞƌƐ ĚŝĞ EĂĐŚǁƵĐŚƐŬƌćĨ- ƚĞ ŐĞƚƌŽīĞŶ͕ ĚŝĞ ŝŶ ĚĞƌ 'ƌƵŶĚĂƵƐ- ďŝůĚƵŶŐ ƐŝŶĚ͘ ^ŝĞ ŚćƩĞŶ ŶĂĐŚ ĚĞŵ

Abschluss des Truppmann-Lehr- ŐĂŶŐƐĂŵĂŬƟǀĞŶŝĞŶƐƚƵŶĚƐŽŵŝƚ

an Einsätzen teilnehmen können und müssen jetzt ein Jahr warten.

Da mussten wir die Kameradinnen und Kameraden wirklich trösten, das ist natürlich sehr frustrierend“, ƐŽ DĂƩŚŝĂƐ ^Ğƌƌ͘ EĂƚƺƌůŝĐŚ ƐĞŝ ĞƐ

auch für die anderen Teilnehmer der Lehrgänge, die grundsätzlich ŶƵƌĞŝŶŵĂůŝŵ:ĂŚƌƐƚĂƪŝŶĚĞŶƵŶĚ

ŝŶ ĞŝŶĞŶ ZĂŚŵĞŶƚĞƌŵŝŶŬĂůĞŶĚĞƌ

ĞŝŶŐĞďĞƩĞƚƐŝŶĚ͕ĚĞƌĞŝŶĞsĞƌƐĐŚŝĞ- ďƵŶŐ ƵŶŵƂŐůŝĐŚ ŵĂĐŚƚ͕ ďŝƩĞƌ ŐĞ- ǁĞƐĞŶͣ͘ďĞƌǁĞƌƐĐŚŽŶŝŵĂŬƟǀĞŶ

Dienst ist, steckt das eher weg.“

പhŶĚ ŶĂƚƺƌůŝĐŚ ƐŽƌŐƚĞ ĂƵĐŚ ĚŝĞ

fehlende Möglichkeit zum gemüt- lichen Beisammensein für lange 'ĞƐŝĐŚƚĞƌ͗ͣĂŐĞŚƚĞƐƵŶƐǁŝĞĚĞŶ

sĞƌĞŝŶĞŶ ĂƵĐŚ͘ <ĂŵĞƌĂĚƐĐŚĂŌ ŝƐƚ

ǁŝĐŚƟŐ͘ ĞƐŚĂůď ŚĂďĞŶ ǁŝƌ Ăŵ ϭ͘

DĂŝĞŝŶĞŶKŶůŝŶĞͲ^ƚĂŵŵƟƐĐŚĂďŐĞ- ŚĂůƚĞŶ͕ĚĂŚĂďĞŶǁŝƌƵŶƐƵŵϭϵhŚƌ

alle zugeschaltet mit unserem Grill- teller“, berichtet Andreas Leingang.

പtćŚƌĞŶĚ ĚŝĞ mďƵŶŐĞŶ ĂƵƐŐĞ- setzt waren, habe man sich auf Landkreisebene unter den Wehr- leitern zweimal die Woche in Tele- fonkonferenzen vernetzt und Infor- ŵĂƟŽŶĞŶ ĂƵƐŐĞƚĂƵƐĐŚƚ ƐŽǁŝĞ ĂŶ

Lösungsmöglichkeiten gearbeitet.

ƵĐŚĚŝĞ&ƺŚƌƵŶŐƐŬƌćŌĞĚĞƌ&ĞƵĞƌ- ǁĞŚƌ ĚĞƌ sĞƌďĂŶĚƐŐĞŵĞŝŶĚĞ Zƺůnj- heim „trafen“ sich wöchentlich in einer Online-Konferenz, um die ak- tuellen Entwicklungen zu bespre- chen, Maßnahmen anzupassen und ŶĞƵĞ ŶƚƐĐŚĞŝĚƵŶŐĞŶ njƵ ƚƌĞīĞŶ͘

EĂĐŚ KƐƚĞƌŶ ŐŝŶŐ ĞƐ ĚĂŶŶ njƵ ĚĞŶ

üblichen Übungszeiten mit virtuel- lem Training los. „Angefangen ha- ben wir mit Fahrzeugkunde, auch

&ƵŶŬƵŶĚ'ĞĨĂŚƌƐƚŽīĞƐƚĂŶĚĞŶĂƵĨ

ĚĞŵWůĂŶ͘EĂƚƺƌůŝĐŚŚĂďĞŶǁŝƌŶƵƌ

die Theorie behandelt, alles andere ging ja nicht“, fasst Jonas Bart, Pres- sesprecher der Feuerwehren der Verbandsgemeinde, zusammen.

ηŝŵŵĞƌĚĂʹĚĂŶŬ^ŽĐŝĂůDĞĚŝĂ

ŝĞ ŽƌŽŶĂͲ<ƌŝƐĞ ŚĂƩĞ ŶŽĐŚ ĞŝŶĞŶ

ǁĞŝƚĞƌĞŶ ƐƉĞŬƚ͗ ŝĞ &ĞƵĞƌǁĞŚ- ƌĞŶ ĚĞƌ sĞƌďĂŶĚƐŐĞŵĞŝŶĚĞ ŚĂƩĞŶ

währen der Faschingszeit mit ihrer Show-Darbietung „#immerda“ Auf- ŵĞƌŬƐĂŵŬĞŝƚ Ĩƺƌ ŝŚƌĞ dćƟŐŬĞŝƚ ŐĞ- ǁĞĐŬƚͣ͘ŝĞZĞƐŽŶĂŶnjǁĂƌĚĂ͕ĞƐŐĂď

Interessierte, die wir auch gerne ŵŝƚŐĞŶŽŵŵĞŶ ŚćƩĞŶ͘ Ă ŚĂƚ ƵŶƐ

ŽƌŽŶĂĞŝŶĞŶ^ƚƌŝĐŚĚƵƌĐŚĚŝĞZĞĐŚ- ŶƵŶŐ ŐĞŵĂĐŚƚ͕͞ ƐŽ DĂƩŚŝĂƐ ^Ğƌƌ͘

Zumindest bei Instagram und Face- ŬďůŝĞďĚŝĞ&ĞƵĞƌǁĞŚƌĂŬƟǀ͕ƐƚĂƌ- tete unter anderem eine Ausmal- Challenge für Kinder und berichtete aus dem Corona-Alltag. Besonderer ,ƂŚĞƉƵŶŬƚnjƵKƐƚĞƌŶ͗ŝĞƵƐůŝĞĨĞ- ƌƵŶŐĚĞƌϭ͘ϳϬϬKƐƚĞƌͲ,ŽīŶƵŶŐƐͲdƺ- ten in der Verbandsgemeinde unter

ƚćƟŐĞƌ DŝƚŚŝůĨĞ ĚĞƌ &ĞƵĞƌǁĞŚƌůĞƵ- te – und des Fahrzeugs der Einheit Leimersheim, in das tatsächlich alle ϭ͘ϳϬϬdƺƚĞŶĂƵĨĞŝŶŵĂůƌĞŝŶƉĂƐƐƚĞŶ͘

പ/ŶnjǁŝƐĐŚĞŶƐŝŶĚmďƵŶŐĞŶǁŝĞĚĞƌ

ĞƌůĂƵďƚʹǁĞŶŶĂƵĐŚƵŶƚĞƌƵŇĂŐĞŶ

wie Mindestabstand und Masken- ƉŇŝĐŚƚ͘&ƺƌĚŝĞ&ĞƵĞƌǁĞŚƌůĞƵƚĞŬĞŝŶ

Problem, sind sie doch längst schon ĚĂƌĂŶ ŐĞǁƂŚŶƚ͘  hŶĂďĚŝŶŐďĂƌĞ

Wartungen und Prüfungen liefen ohnehin auch während des Lock- downs weiter, völlig außer Übung waren die Feuerwehren der Ver- bandsgemeinde also nie. Andreas Leingang hebt das große Engage- ment aller Feuerwehrleute während ĚĞƌ<ƌŝƐĞŚĞƌǀŽƌ͗ͣ/ĐŚŵƂĐŚƚĞŵŝĐŚ

ausdrücklich dafür bedanken, dass ĂůůĞ ĚŝĞ ŶƂƟŐĞŶ DĂƘŶĂŚŵĞŶ ƵŶĚ

Einschränkungen im Einsatz- und Übungsdienst klaglos mitmachen und somit dafür sorgen, dass die Feuerwehr der Verbandsgemeinde ZƺůnjŚĞŝŵ ǁĞŝƚĞƌŚŝŶ ĞŝŶƐĂƚnjďĞƌĞŝƚ

und der Schutz der Bevölkerung im Einsatzfall sichergestellt ist.“

dƌŽƚnjĚĞŵ ŚŽīĞŶ ĂůůĞ͕ ĚĂƐƐ ĞƐ ǁĞŝ- tere Lockerungen geben wird.

ŝƐ ĚĂŚŝŶ Őŝůƚ͗ ηdžƵŶĚďůĞŝǁĞ͊

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Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notdienst

Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt

Achtung!

Seit dem Osterwochenende hat die Bereitschaftsdienstzentrale in Kandel geschlossen, in Germersheim wurden die Öffnungszeiten ver- kürzt.

Die Bereitschaftsdienstzentrale in Germersheim hat nun wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag von 19 bis 23 Uhr, Mittwoch von 14 bis 23 Uhr, Freitag von 16 bis 23 Uhr, Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen von 9 bis 23 Uhr. Sie befindet sich in der Askle- pios Südpfalzklinik Germersheim, An Fronte Karl 2, 76726 Germers- heim, Telefon 116117 Ab 23 Uhr stehen Ihnen die nächstgelegenen ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in Landau oder Neustadt an der Weinstraße zur Verfügung.

Zahnärztlicher Notdienst

Der Bereitschaftsarzt kann unter der Telefon-Nummer: 07272 /91 96 53 erfragt werden. Sprechzeiten: samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr;

sonntags von 11.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Augenärztlicher Notdienst

Täglich 19:00-7:00 Uhr, mittwochs 14:00 Uhr bis donnerstags 7:00 Uhr, freitags 16:00 Uhr bis montags 7:00 Uhr sowie alle Feiertagen (ab 18:00 Uhr des Vortages) und Brückentagen.

Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kai- serslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030

Die Augenklinik in Karlsruhe kann ebenfalls in Anspruch genom- men werden.

Augenklinik Städtisches Klinikum, Moltkestraße 90, Haus L, 76133 Karlsruhe, Zentrale: Tel.: 0721-974-2010

Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbe- antworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren.

Tierärztlicher Notdienst

Der Bereitschaftsarzt ist bei dem jeweiligen Tierarzt telefonisch zu erfragen.

Apotheken-Bereitschaftsdienst

Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen

Samstag, 27. Juni

Neue Apotheke Germersheim Königstraße 23, Tel.: 07274/10 81 Sonntag, 28. Juni

Rats-Apotheke Rheinzabern Hauptstraße 28, Tel.: 07272/93 09 15

Montag, 29. Juni

Alte Apotheke von 1837 Herxheim Obere Hauptstraße 1, Tel.: 07276/85 78 Dienstag, 30. Juni

Bienwald-Apotheke Kandel Hauptstraße 59, Tel.: 07275/12 04 Mittwoch, 01. Juli

Andreas-Apotheke Lustadt Mozartstraße 5, Tel.: 06347/15 22 Donnerstag, 02. Juli

Rhein-Apotheke Germersheim August-Keiler-Str. 10, Tel.: 07274/80 01 Freitag, 03. Juli

Sonnen-Apotheke Bellheim Schulstraße 45, Tel.: 07272/74 488

‹ Techn. Bereitschaftsdienste

EVU Rülzheim/Hördt und FW Rülzheim Bereitschaftsdienst: Tel. 0176 210 38 666

Gemeindewerke-Elektrizitätsversorgungsunternehmen - EVU- Rülzheim

Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/70 02-10 11 nach Dienstschluss: 07272-7002-3001

Elektrizitätsversorgungsunternehmen - EVU Hördt - Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim,

Tel.: 07272/7002-1011

nach Dienstschluss: 07272/7002-3001

Gemeindewerke-Fernwärmeversorgung - FW- Rülzheim Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/7002-1011 nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3003

Verbandsgemeindewerke-Abwasserbeseitigung Rülzheim Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/7002-1011 nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3005

Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG:

für Kuhardt und Leimersheim: Netzteam Kandel, Landauer Str. 28, Tel.: 07275 / 95 54 10 Kundencenter@pfalzwerke-netz.de

https://www.pfalzwerke-netz.de/kontakt:php bei Störungen im Stromnetz: Tel.: 07272/7002-3002 Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe:

24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel.-Nr. 07271 - 9586 - 0

Bei Vermittlungsproblemen: Notfall-Handy-Nummer: 0157 - 80533665 Internet-Homepage: www.wgs-jockgrim.de

Gasversorgung Rülzheim

Thüga Energienetze GmbH: 07272 / 93 10-0

bei Störungen im Erdgasnetz: Tel.: 0800 / 08 37 111 (kostenlos) Störung Breitbandverkabelung Hördt,

Montag-Sonntag, 08:00 - 20:00 Uhr: 030 / 25 777 777.

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeich- nete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Verantwortlich

amtlicher Teil: Matthias Schardt, Bürgermeister nichtamtlicher Teil: Kulturgemeinde e.V. Rülzheim,

Kulturkreis Leimersheim e.V., Kulturgemeinde Hördt e.V., Kulturkreis Kuhardt;

Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin

Impressum

Herausgeber: Verbandsgemeinde Rülzheim

76761 Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1 Druck: Druckhaus WITTICH KG

Verlag: LINUS WITTICH Medien KG

Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

Erscheinungsweise: wöchentlich

Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- halte, Einzelbezug über den Verlag Reklamat. Vertrieb: Tel. 06502 9147-800

vertrieb@wittich-foehren.de Redaktion: heimatbrief@ruelzheim.de

(7)

Einladung zur 6. Sitzung des Verbandsgemeinderates Rülzheim

Am Dienstag, 29.6.2020, 19.00 Uhr, findet in der „Dampfnudel“

Rülzheim, Am See 2, eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Rülzheim statt. Hierzu ergeht Einladung.

Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eilentscheidungen

1.1 Bekanntgabe einer Eilentscheidung;

Modernisierung Dokumentenmanagement-/Archivsystem (DMS) 1.2 Bekanntgabe einer Eilentscheidung;

Auftragsvergabe; Unterstützung und Begleitung bei der Umset- zung der erweiterten Umsatzsteuerpflicht gem. § 2 b UStG 1.3 Bekanntgabe einer Eilentscheidung;

Auftragsvergabe von Leistungen zur Erstellung eines Klima- schutzkonzeptes

1.4 Bekanntgabe einer Eilentscheidung;

Feuerwehrgerätehaus in Hördt Beschluss zur Lage und Anbindung

2 Öffentliche Ausschreibung - Kanalreinigungsarbeiten 2020 - 2023

3 Auftragsvergaben

3.1 Auftragsvergabe; Metallbauarbeiten neue Eingangstüren Rat- haus

3.2 Auftragsvergabe - Vergabe von Planungsleistungen nach § 43 HOAI Planung der Ingenieurbauwerke St. Diethard Straße 3.3 Auftragsvergabe - Vergabe von Planungsleistungen nach § 43

HOAI; Planung der Ingenieurbauwerke Südhang (Entwässe- rungsplanung)

3.4 Auftragsvergabe; Elektroarbeiten Grundschule Rülzheim im Rahmen der Digitalisierung vom Bund und Land

4 Energetische Sanierung der Grundschulen – Hördt, Kuhardt und Leimersheim

Kommunales Investitionsprogramm 3.0 Freigabe zur Auftragsvergabe

5 Fortschreibung Flächennutzungspläne

5.1 6. Fortschreibung Flächennutzungsplan - „Nord IV“ im Parallel- verfahren

- Beschlussfassung über die erneute Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

- Feststellungsbeschluss und Freigabe des Genehmigungsver- fahrens nach § 6 BauGB

5.2 7. Fortschreibung Flächennutzungsplan - „Straußenfarm“ im Parallelverfahren

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

- Freigabe der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

- Freigabe der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Be-lange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

5.3 8. Fortschreibung Flächennutzungsplan - „Feuerwehrgerä- tehaus“ in Hördt im Parallelverfahren

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

- Freigabe der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

- Freigabe der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Be-lange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

6 Einwohner-Fragestunde 7 Kenntnisgaben

7.1 Vorstellung der Arbeit des Krisenstabes seit Beginn der Corona- Pandemie

II. Nichtöffentlicher Teil 8 Personalangelegenheiten 8.1 Personalangelegenheiten 9 Kenntnisgaben

III. Öffentlicher Teil

10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

gez. Schardt, Bürgermeister

Für alle Sitzungstermine gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst. Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden und beim Ver- lassen des Sitzplatzes muss sie wieder getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für Bürgerinnen und Bürger, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.

Alle Besucher der Sitzung müssen zur Kontakterfassung den am Eingang ausliegenden Vordruck ausfüllen.

Verbandsgemeinde rülzheim Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeindewerke Rülzheim suchen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, spätes- tens jedoch zum 01.10.2020, einen

Elektroniker (m/w/d)

Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung mit 39,00 Stunden wöchentlich. Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet.

Ihre Aufgaben umfassen im Wesentlichen:

- Service und Installation im Nieder- und Mittelspannungsnetz, in den Mess- und Steuernetzkabeln sowie im Messstellenbetrieb - selbstständige Fehlerdiagnose und Störungsbeseitigung

sowohl im Ortsnetz wie auch im Kraftwerk der Fernwärme - spartenübergreifender Einsatz in anderen Bereichen (z.B. Cam-

ping, Abwasser, Fernwärme)

- Bereitschaftsdienst (Turnus alle 5 Wochen) Wir erwarten von Ihnen:

- eine abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker für Betriebs- technik, als Energieelektroniker für Anlagentechnik oder als Elektroinstallateur bzw. vergleichbare Qualifikation

- Berufserfahrung im elektrotechnischen Bereich, idealerweise im Bereich der Energieversorgung

- Interesse an der digitalen Steuerungstechnik (SPS) und Netz- leittechnik

- Führerschein Klasse C1 wünschenswert, mindestens aber Klasse B

- sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise

- hohe Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit Wir bieten:

- einen modernen Arbeitsplatz mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen

- eine interessante, abwechslungsreiche und eigenverantwortli- che Tätigkeit

- eine Vergütung nach dem TVöD

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 10.07.2020 an:

Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Personalabteilung, Frau Myriam Serr, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim oder auch per E-Mail an: bewerbung@ruelzheim.de

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurück- gesandt werden; daher bitte keine Originale einreichen.

Die Verbandsgemeinde Rülzheim sucht für das Schuljahr 2020/2021

Bewerber (m/w/d) für ein Freiwilliges Soziales Jahr

Der Einsatz wird an verschiedenen Grundschulen im Verbandge- meindebereich erfolgen, der Führerschein Klasse B ist somit Vor- aussetzung.

Sie stehen vor der Entscheidung „Schule und dann“? Dies ist oft eine schwere und wohlüberlegte Entscheidung. Bevor es in einen Job oder zum Studium geht, bietet ein Freiwilliges Soziales Jahr viel Abwechslung, die Möglichkeit neue Fähigkeiten zu entdecken, Menschen zu stärken und die eigenen Kompetenzen zu erweitern.

Wenn Sie Spaß am Umgang mit Kindern haben und gerne eine Freiwilliges Soziales Jahr machen wollen, schicken Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 17.07.2020 an:

Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Personalabteilung, Frau Myriam Serr, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim oder auch per E-Mail an: bewerbung@ruelzheim.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurück- gesandt werden; daher bitte keine Originale einreichen.

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mitteilungen der Verwaltung

Schulbuchausleihe 2020/2021 - Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr

Wichtige Information zum Bestellzeitraum für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2020/2021!

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bil- dung den Bestellzeitraum für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2020/2021 verlängert.

Nachdem feststeht, wann die letzten Jahrgangs-/Klassenstufen die Schule wieder besuchen werden, hat das Ministerium für Bildung den dafür vorgesehenen Anmeldezeitraum verbindlich festgelegt.

Ihre Bestellung können Sie in diesem Jahr in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis 1. Juli 2020 im Elternportal tätigen.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie die Bestellung nicht im vorgenannten Zeitraum abschließen, müssen Sie alle Lernmittel, die Ihr Kind im Schuljahr 2020/2021 im Unterricht benötigt, selbst kaufen!

Veröffentlichungen im Amtsblatt „Heimatbrief“

Heute übermitteln wir ihnen eine erfreuliche Nachricht!

Ab der Ausgabe 27/2020, Erscheinungsdatum 02. Juli 2020 ist die Veröffentlichung unter den regulären Redaktionsrichtlinien der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Stand 14.12.2018 wie- der möglich. Textbeiträge mit wichtigem Informationsgehalt, z.B.

Termine, Terminverschiebungen- und Absagen und geänderte Vereinsaktivitäten in Verbindung mit der Corona-Situation haben generell Vorrang. Wir bitten Sie den Umfang Ihrer Textveröffentli- chungen im Rahmen zu halten. Sollten Texte nicht den Richtlinien entsprechen behält sich der Verlag auch weiterhin das Recht vor ohne Rücksprache Änderungen, Kürzungen und Löschungen der Inhalte vorzunehmen.

Ihr Redaktionsteam

Die Polizei bittet um Mithilfe

Hördt - Einbruch in Restaurant

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag kam es zu einem Einbruch in ein Restaurant in der Kirchstraße in Hördt.

Bislang unbekannte Täter hebelten mehrere Außentüren auf und entwendeten Leergut. Die Höhe des Sachscha- dens beziehungsweise des Diebesgutes kann derzeit noch nicht beziffert werden. Zeugenhinweise nimmt die Polizeiins- pektion Germersheim telefonisch unter 07274/9580 oder per Mail an pigermersheim@polizei.rlp.de entgegen.

Hördt - erneuter Einbruch in Vereinsheim

Im Zeitraum von Donnerstag bis Samstag verschafften sich unbe- kannte Täter gewaltsam Zutritt zu einem Vereinsheim in der Kirch- straße in Hördt. Dort entwendeten sie mehrere Gegenstände im Wert von ca. 750 Euro. Wie schon berichtet, wurde im gleichen Zeitraum in ein in der Nähe befindliches Restaurant eingebrochen. Zeugenhin- weise nimmt die Polizei Germersheim unter 07274/958-0 oder piger- mersheim.presse@polizei.rlp.de an.

nichtamtlicher teil amtliche mitteilungen

Telefonische Bürgersprechstunde Bürgermeister Matthias Schardt

Am Dienstag, 30.6.2020, 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr, findet eine telefonische Bürgersprechstunde von Herrn Bürger- meister Schardt statt

Sie erreichen Herrn Schardt in dieser Zeit unter Tel. 7002 – 1021.

Per Email ist der Bürgermeister erreich- bar unter m.schardt@ruelzheim.de.

Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten

Die telefonischen Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauf- tragten der Verbands- gemeinde Rülzheim, Frau Doris Völkel, finden dienstags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt, Tel.: 7 55 39 oder per Mail d.voelkel@ruelzheim.de.

der Behindertenbeauftragte

informiert

Sprechstunde Sprechstunde Fritz

Sprechstunde Sprechstunde Fritz

Fritz Knutas Sprechstunde

Knutas Knutas - Sprechstunde Sprechstunde

- Behindertenbeauftragter

Meine Aufmerksamkeit gilt Ihrem Anliegen.

Ich höre auch gerne nur zu.

Gerne können Sie im Büro für Senioren und Teilhabe einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren:

Tel.: 07272 / 7002-1062 Als Behindertenbeauftragter der Verbandsgemeinde Rülzheim

nehme ich folgende wichtige Aufgaben wahr:

Bei Benachteiligung von Menschen mit Behinde- rungen trete ich für sie ein. Mit Unterstützung der Behörden und anderen Stellen bemühe ich mich stets um eine Lösung ihrer Probleme.

Ich achte darauf, dass Gesetze für Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Denn diese dürfen

in der Gesellschaft nicht benachteiligt werden.

Geburtstage vom 27. Juni – 03. Juli 2020

Wir gratulieren:

Ortsgemeinde Rülzheim Herrn Ludwig Hoffmann am 03.07. zum 90. Geburtstag Ortsgemeinde Leimersheim Frau Marita Mattheck

am 28.06. zum 70. Geburtstag

(9)

Das Familienbüro im Haus der Familie ist weiterhin für Sie da!

Unter Einhaltung der Infektions- und Hygienebestimmungen können auch persönliche Einzelberatungen stattfi nden.

Telefonische Beratung ist weiterhin möglich.

Anfragen für Beratungstermine sind telefonisch oder per E-Mail möglich:

Janine Sabetz: 0163 7594337 Olfa Belfadhel: 0163 7594338

familienbuero-ruelzheim@lebenshilfe-ger.de

Haus der Familie

Ihr Familienbüro in der Verbandsgemeinde Rülzheim Eisenbahnstraße 32 • 76761 Rülzheim

Tel.: 0 72 72 777 81 61

Parteien - und Wählergruppen

CDU

Bürgersprechstunde in Rülzheim Im Gespräch mit Ihrem Landtags- abgeordneten - Martin Brandl (CDU) lädt ein zur Bürgersprechstunde. Bringen Sie Ihre Anliegen und Fragen mit. Martin Brandl freut sich auf das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die nächste Bürgersprechstunde findet am Montag, dem 29. Juni, 18.00 Uhr im Bürgerbüro Martin Brandl in der Mittlere Ortsstraße 99 in Rülzheim statt. Eine telefonische Voranmel- dung unter 07272 - 7000 611 ist erforderlich. Weitere Informationen, auch über weitere Sprechstunden, ebenfalls telefonisch oder unter www.brandl-martin.de.

SPD

Rülzheim, Kuhardt, Hördt, Leimersheim

SPD

Landtagsabgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche:

Telefonsprechstunde

Die Abgeordnete im Landtag von Rheinland-Pfalz, Dr. Katrin Rehak- Nitsche, schätzt den persönlichen Austausch, der derzeit wegen der Kontaktsperre nur begrenzt möglich ist. Daher bietet die Abgeordnete am 30. Juni wieder eine Telefon-Sprechstunde an, Uhrzeit: 16:30 - 17:30 Uhr. Wenn Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich gerne für die Sprechstunde an. Das Büro ist besetzt und steht per Email: buero@

rehak-nitsche.de, bzw. telefonisch (Tel. 07271/4982877) zur Verfü- gung.

FDP

Digitale Bürgersprechstunde Mario Brandenburg MdB

Der Rülzheimer Bundestagsabgeordnete und technologiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Mario Brandenburg, bietet am Donnerstag 02.07.2020 von 18-19 Uhr eine digitale Bürgersprech- stunde aus Berlin an. Der Abgeordnete freut sich über alle politischen Anliegen, Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Sprechstunde erfolgt telefonisch oder via Skype. Eine Voranmeldung ist erforderlich unter 06341 520 252 oder mario.brandenburg.ma03@

bundestag.de.

Weitere Informationen finden sie unter www.mario-brandenburg.de.

Sozialstation Rülzheim-Bellheim-

Jockgrim e.V.

Thüga spendet an Sozialstation

500 Euro zur Wiederaufnahme des Tagesbegegnungszentrums

„St. Elisabeth“

Rülzheim. Die Thüga Energie GmbH unterstützt die Sozialstation Rülzheim-Bellheim-Jockgrim mit einer Spende von 500 Euro. Das Geld wird voraussichtlich in die Aufrüstung des Tagesbegegnungs- zentrums mit Visieren und Schutzmitteln investiert. Das Betreuungs- angebot, in dem sich vor dem Corona-bedingten Lockdown zehn bis zwölf Personen täglich aufhielten und das überwiegend von ehren- amtlichen Helferinnen betreut wird, ist derzeit noch geschlossen. Um das Betreuungsangebot wieder aufnehmen zu können, sind deshalb konzeptionelle Änderungen und umfangreiche Hygienemaßnahmen nötig. „Wir bedanken uns bei der Thüga für die Spende, die wir in Schutzmittel und Visiere investieren“, erklärte Geschäftsführerin Gabi Xander-Decker. Ansonsten sei die Sozialstation bisher gut durch die Krise gekommen: „Wie wichtig Hygiene ist, lernen wir ja schon in der Ausbildung, daher waren wir sehr gut auf die Situation vorbereitet.“

Sebastian Körner, RegioCenter-Leiter der Thüga, betonte, dass man sich schnell auf die Sozialstation als Empfänger der Spende geeinigt habe: „Für uns war schon früh klar, dass die Sozialstation eine Spende erhalten wird. Mit dieser Spende wollen wir ein Zeichen setzen und gerade in dieser schwierigen Zeit das Ehrenamt vor Ort stärken.“

Matthias Schardt, Verbandsbürgermeister von Rülzheim und Vorsit- zender der Sozialstation, betonte das Engagement des Energieversor- gers für die Region: „Die Thüga ist fest in unserer Region verwurzelt und zeigt dies immer wieder durch Spendenaktionen wie diese. Wir sind sehr dankbar, dass wir uns in der Corona-Krise auf die Thüga als Partner verlassen können.“ Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, Verbandsbürgermeister Dieter Adam aus Bellheim und Verbandsbür- germeister Karl Dieter Wünstel aus Jockgrim betonten ebenfalls, die Spende helfe der Sozialstation, ihren Service in allen drei Verbands- gemeinden und mit über 600 Kundinnen und Kunden in ambulanter Pflege aufrechtzuerhalten.

Unsere Homepage mit allen aktuellen Themen

rund um die Verwaltung finden Sie unter:

www.ruelzheim.de

(10)

Hinweise zum Parkverhalten

Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass bestimmte Halte- und Parkverbote in der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthalten sind, welche sich bereits kraft Gesetzes ergeben und somit nicht durch Verkehrszeichen besonders kenntlich gemacht sind. Nach- folgend möchten wir Ihnen einige dieser gesetzlichen Regelungen näher erläutern:

1. Parken auf Gehwegen

Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich unzulässig, soweit es nicht durch Verkehrs- zeichen oder Parkflächenmarkierungen erlaubt wird. Das Verbot gilt unabhängig von der Breite des Gehweges und soll vorrangig dem Schutz des Fußgängerverkehrs dienen.

Beispiele für Verkehrszeichen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben:

2. Parken entgegen der Fahrtrichtung

Zum Parken ist grundsätzlich der rechte Fahrbahnrand zu benutzen, sofern nicht das Par- ken auf dem Gehweg, wie in unter Ziff. 1 beschrieben, durch besonderes Verkehrszeichen oder durch Markierung erlaubt wird. Die Abgrenzung des Fahrbahnrandes erfolgt durch bauliche Gestaltung (Bordstein, Regenrinne) oder durch die Markierung einer Fahrbahnbe- grenzung.

Im Umkehrschluss ergibt sich aus § 12 Abs. 4 StVO, dass das Parken entgegen der Fahrt- richtung verboten ist. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist unter Ziff. 7 erläutert!

3. Parken an engen Stellen

Das Parken und Halten ist an engen und unübersichtlichen Stellen verboten. Eine enge Straßenstelle liegt vor, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahr- zeug mit der allgemein höchstzulässigen Breite ( = 2,55 m) zzgl. eines Seitenabstandes von jeweils 0,25 m, somit 2,55 m plus 0,25 m = 3,05 m, bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreicht.

4. Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten

Der Begriff der Grundstücksein- und -ausfahrt ist gesetzlich nicht beschrieben, sondern ergibt sich aus den baulichen Umständen. Es muss sich jedoch um eine erkennbare und auch benutzbare Ein- oder Ausfahrt handeln. Hierbei ist unerheblich, ob jemand die Ein- oder Ausfahrt tatsächlich benutzen will. Maßgeblich ist nämlich nicht die Benutzung, son- dern die Benutzbarkeit. Benutzbar ist eine Ein- oder Ausfahrt auch dann noch, wenn sie der Berechtigte ohne besonderen Aufwand zugänglich machen kann/können, z. B. durch verschließbare Schranken, Absperrketten oder umlegbare Metallpfosten.

Das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist nicht verboten für den Berechtigte (Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter) sowie für Dritte, denen der Berechtigte das Parken gestattet hat (Besucher, Lieferanten). Das Verbot nach § 12 Abs. 3 StVO dient allein dem Schutz des Berechtigten zum ungehinderten Ein- und Ausfahren.

mitteilungen der Verwaltung

Hinweise zum Parkverhalten

Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass bestimmte Halte- und Parkverbote in der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthalten sind, welche sich bereits kraft Gesetzes ergeben und somit nicht durch Verkehrszeichen besonders kenntlich gemacht sind. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige dieser gesetzlichen Regelungen näher erläutern:

1. Parken auf Gehwegen

Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich unzulässig, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder Parkflächenmarkierungen erlaubt wird. Das Verbot gilt unabhängig von der Breite des Gehweges und soll vorrangig dem Schutz des Fußgängerverkehrs dienen.

Beispiele für Verkehrszeichen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben:

2. Parken entgegen der Fahrtrichtung

Zum Parken ist grundsätzlich der rechte Fahrbahnrand zu benutzen, sofern nicht das Parken auf dem Gehweg, wie in unter Ziff. 1 beschrieben, durch besonderes Verkehrszeichen oder durch Markierung erlaubt wird. Die Abgrenzung des Fahrbahnrandes erfolgt durch bauliche Gestaltung (Bordstein, Regenrinne) oder durch die Markierung einer Fahrbahnbegrenzung.

Im Umkehrschluss ergibt sich aus § 12 Abs. 4 StVO, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten ist. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist unter Ziff. 7 erläutert!

3. Parken an engen Stellen

Das Parken und Halten ist an engen und unübersichtlichen Stellen verboten. Eine enge Straßenstelle liegt vor, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug mit der allgemein höchstzulässigen Breite ( = 2,55 m) zzgl. eines Seitenabstandes von jeweils 0,25 m, somit 2,55 m plus 0,25 m = 3,05 m, bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreicht.

4. Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten

Der Begriff der Grundstücksein- und -ausfahrt ist gesetzlich nicht beschrieben, sondern ergibt sich aus den baulichen Umständen. Es muss sich jedoch um eine erkennbare und auch benutzbare Ein- oder Ausfahrt handeln. Hierbei ist unerheblich, ob jemand die Ein- oder Ausfahrt tatsächlich benutzen will.

Maßgeblich ist nämlich nicht die Benutzung, sondern die Benutzbarkeit. Benutzbar ist eine Ein- oder Ausfahrt auch dann noch, wenn sie der Berechtigte ohne besonderen Aufwand zugänglich machen kann/können, z. B. durch verschließbare Schranken, Absperrketten oder umlegbare Metallpfosten.

Das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist nicht verboten für den Berechtigte

(Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter) sowie für Dritte, denen der Berechtigte das Parken

gestattet hat (Besucher, Lieferanten). Das Verbot nach § 12 Abs. 3 StVO dient allein dem Schutz des

Berechtigten zum ungehinderten Ein- und Ausfahren.

(11)

Es gibt allerdings Konstellationen, in denen es zur fortdauernden Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch der/dem/den Berechtigten nicht erlaubt ist, vor der Grundstückseinbzw. -ausfahrt zu parken. So ist z. B. in Strassenzügen, in denen ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286) angeordnet ist, gleichzeitig aber das Parken in gekennzeichneten Flächen durch VZ 1053-30 erlaubt ist (sog. Parkboxenreg- lung ),

das Parken vor Grundstücksein- bzw. -ausfahrten verboten, sofern durch diese Parkvor- gänge die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs erheblich beeinträchtigt wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn durch die beschriebenen Parkvorgänge nicht mehr ausrei- chend Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr gegeben sind.

5. Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten

Auf schmalen Fahrbahnen (siehe oben Ziff. 3) ist auch das Parken gegenüber von Grund- stücksein- und -ausfahrten verboten. Eine Fahrbahn ist schmal, wenn ein Fahrzeug unter Ausnutzung der Breite der Einfahrt nicht ohne schwieriges Rangieren ein- oder aus- fahren kann. Ein mäßiges Rangieren ist einem durchschnittlichen Fahrer hier sehr wohl zumutbar. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass eine Fahrbahn dann als schmal zu bezeichnen ist, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Ein- oder Ausfahren nur aufgrund eines 2-3-maligen Rangierens gelingt.

6. Parken innerhalb von Parkflächenmarkierungen

Soweit Parkflächenmarkierungen vorhanden sind, ist das parkende (oder haltende) Fahr- zeug gemäß dieser Markierung aufzustellen. Dies kann z. B. wie bei der Konstellation, welche unter Ziff. 4 beschrieben ist, der Fall sein (Parkboxenregelung mit Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“). Ein Parken entgegen der Parkflächenmarkierung, z. B. durch Überschreiten der Linien, Querparken, Parken über mehrere Parkboxen hin- weg ist verboten.

Auch geringfügige Abweichungen/Überschreitungen können geahndet werden. Ist die Beachtung der Markierung wegen der Fahrzeuggröße nicht möglich, so darf nicht geparkt werden.

7. Parken in verkehrsberuhigten Bereichen

Innerhalb sog. verkehrsberuhigter Bereiche (Verkehrszeichen 325 ) ist das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt. Die Kennzeichnung kann durch Markierung oder besondere bauliche Abgrenzung erfolgen (andersartige, andersfarbige Pflasterung).

Außerhalb von so gekennzeichneten Flächen darf nicht geparkt werden.

Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung innerhalb o. g. Parkkennzeichnungen im verkehrsberuhigten Bereich nicht verboten ist!

Da es sich bei diesen nach

der Rechtsprechung nicht um Fahrbahnen i. S. v. § 12 Abs. 4 StVO, sondern um Sonder- flächen handelt, kann ein generelles Linksparkverbot nicht hergeleitet werden.

Gez. M. Wolff

Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde

das Parken vor Grundstücksein- bzw. -ausfahrten verboten, sofern durch diese Parkvorgänge die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs erheblich beeinträchtigt wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn durch die beschriebenen Parkvorgänge nicht mehr ausreichend Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr gegeben sind.

5. Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten

Auf schmalen Fahrbahnen (siehe oben Ziff. 3) ist auch das Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Eine Fahrbahn ist schmal, wenn ein Fahrzeug unter Ausnutzung der Breite der Einfahrt nicht ohne schwieriges Rangieren ein- oder ausfahren kann. Ein mäßiges Rangieren ist einem durchschnittlichen Fahrer hier sehr wohl zumutbar. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass eine Fahrbahn dann als schmal zu bezeichnen ist, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Ein- oder Ausfahren nur aufgrund eines 2-3-maligen Rangierens gelingt.

6. Parken innerhalb von Parkflächenmarkierungen

Soweit Parkflächenmarkierungen vorhanden sind, ist das parkende (oder haltende) Fahrzeug gemäß dieser Markierung aufzustellen. Dies kann z. B. wie bei der Konstellation, welche unter Ziff. 4 beschrieben ist, der Fall sein (Parkboxenregelung mit Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“). Ein Parken entgegen der Parkflächenmarkierung, z. B. durch Überschreiten der Linien, Querparken, Parken über mehrere Parkboxen hinweg ist verboten.

Auch geringfügige Abweichungen/Überschreitungen können geahndet werden. Ist die Beachtung der Markierung wegen der Fahrzeuggröße nicht möglich, so darf nicht geparkt werden.

7. Parken in verkehrsberuhigten Bereichen

Innerhalb sog. verkehrsberuhigter Bereiche (Verkehrszeichen 325 ) ist das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt. Die Kennzeichnung kann durch Markierung oder besondere bauliche Abgrenzung erfolgen (andersartige, andersfarbige Pflasterung).

Außerhalb von so gekennzeichneten Flächen darf nicht geparkt werden.

Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung innerhalb o. g.

das Parken vor Grundstücksein- bzw. -ausfahrten verboten, sofern durch diese Parkvorgänge die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs erheblich beeinträchtigt wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn durch die beschriebenen Parkvorgänge nicht mehr ausreichend Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr gegeben sind.

5. Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten

Auf schmalen Fahrbahnen (siehe oben Ziff. 3) ist auch das Parken gegenüber von Grundstücksein -ausfahrten verboten. Eine Fahrbahn ist schmal, wenn ein Fahrzeug unter Ausnutzung der Breite der Einfahrt nicht ohne schwieriges Rangieren ein- oder ausfahren kann. Ein mäßiges Rangieren ist einem durchschnittlichen Fahrer hier sehr wohl zumutbar. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass eine Fahrbahn dann als schmal zu bezeichnen ist, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Ein- oder Ausfahren nur aufgrund eines 2-3-maligen Rangierens gelingt.

6. Parken innerhalb von Parkflächenmarkierungen

Soweit Parkflächenmarkierungen vorhanden sind, ist das parkende (oder haltende) Fahrzeug gemäß dieser Markierung aufzustellen. Dies kann z. B. wie bei der Konstellation, welche unter Ziff. 4 beschrieben ist, der Fall sein (Parkboxenregelung mit Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“). Ein Parken entgegen der Parkflächenmarkierung, z. B. durch Überschreiten der Linien, Querparken, Parken über mehrere Parkboxen hinweg ist verboten.

Auch geringfügige Abweichungen/Überschreitungen können geahndet werden. Ist die Beachtung der Markierung wegen der Fahrzeuggröße nicht möglich, so darf nicht geparkt werden.

7. Parken in verkehrsberuhigten Bereichen

Innerhalb sog. verkehrsberuhigter Bereiche (Verkehrszeichen 325 ) ist das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt. Die Kennzeichnung kann durch Markierung oder besondere bauliche Abgrenzung erfolgen (andersartige, andersfarbige Pflasterung).

Außerhalb von so gekennzeichneten Flächen darf nicht geparkt werden.

Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung innerhalb o. g.

Parkkennzeichnungen im verkehrsberuhigten Bereich nicht verboten ist! Da es sich bei diesen nach der Rechtsprechung nicht um Fahrbahnen i. S. v. § 12 Abs. 4 StVO, sondern um Sonderflächen handelt, kann ein generelles Linksparkverbot nicht hergeleitet werden.

Gez. M. Wolff

Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde

(12)

Ferienprogramm für Kids

im Alter von 7-11 J. Woche 1 und 2 der Sommerferien

Pokemon Go Tour für Kids ab 10 J.

Was: Pokemon Go Tour durch Hördt + gemeinsames Frühstück

Wann: Mi. 08.07.2020, 9-12 Uhr Wo: Jugendtreff Hördt

Info: Bring bitte dein eigenes Frühstück mit.

Kennung: P1

Teilnehmerzahl: 12 Teilnehmer

Was: Pokemon Go Tour durch Kuhard Wann: Mo. 13.07.2020, 10-12 Uhr Wo: Kerweplatz Kuhard Kennung: P2

Teilnehmerzahl: 12 Teilnehmer VG Jugendpflege Rülzheim

Jugendtreff Rülzheim: Eisenbahnstr. 32, 76761 Rülzheim Jugendtreff Hördt: Schulzenstr. 19, 76771 Hördt

Markus Schwall: 0172 – 5347478 m.schwall@ruelzheim.de Dominik Schillinger: 0176 – 22564956 d.schillinger@ruelzheim.de

Bastelaktionen

Was: Lichterkette gestalten Wann: Mo. 06.07.2020, 9-12 Uhr Wo: Jugendtreff Rülzheim Kosten: 5 Euro

Kennung: B1

Teilnehmerzahl: 12 Kinder Was: Blumenstecker

Wann: Mi. 08.07.2020, 9-12 Uhr Wo: Jugendtreff Rülzheim Kosten: 5 Euro

Kennung: B2

Teilnehmerzahl: 12 Kinder Was: Fadenbild

Wann: Do. 09.07.2020, 9-12 Uhr Wo: Jugendtreff Rülzheim Kosten: 5 Euro

Kennung: B3

Teilnehmerzahl: 12 Kinder

Bastelaktionen

Was: Graskopf

Wann: Mo. 13.07.2020, 9-12 Uhr Wo: Jugendtreff Rülzheim Kosten: 5 Euro

Kennung: B4

Teilnehmerzahl: 12 Kinder

Was: Grillen und T-Shirt bemalen Wann: Mo. 13.07.2020, 13-16 Uhr Wo: Jugendtreff Rülzheim Kosten: 5 Euro

Kennung: B5

Teilnehmerzahl: 12 Kinder

Was: Schlüsselanhänger filzen Wann: Do. 16.07.2020, 9-12 Uhr Wo: Jugendtreff Rülzheim Kosten: 5 Euro

Kennung: B6

Teilnehmerzahl: 12 Kinder

Anmeldeverfahren

Anmeldung nur per E-Mail!

Anmeldedaten für die E-Mail:

- Name des Teilnehmers - Alter des Teilnehmers - Tel. Nummer

- Adresse

- Name der Aktion + Datum - Kennungsnummer Info: Teilnehmeranzahl der Veranstaltungen ist begrenzt!

Nach E-Mail Eingang werden die

Plätze verbindlich vergeben.

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Ferienprogramm für Jugendliche

im Alter von 12-17 J. Woche 1 und 2 der Sommerferien

Weitere Aktionen

Was: Radtour Baggersee Germersheim + DiscGolf + Pumptrack

Wann: Mi. 08.07.2020, 13-18 Uhr Wo: Fischmal Leimersheim

Info: Bring bitte dein eigenes Essen+Trinken mit.

Kennung: A1 Kosten: Kostenlos!

Teilnehmerzahl: 12 Teilnehmer

Was: Balance Board+SlackLine Wann: Di. 14.07.2020, 9-11 Uhr Wo: Jugendtreff Rülzheim Kennung: A2 Kosten: Kostenlos!

Teilnehmerzahl: 12 Teilnehmer

Was: Balance Board+SlackLine Wann: Di. 14.07.2020, 11-13 Uhr Wo: Jugendtreff Rülzheim Kennung: A3 Kosten: Kostenlos!

Teilnehmerzahl: 12 Teilnehmer

VG Jugendpflege Rülzheim

Jugendtreff Rülzheim: Eisenbahnstr. 32, 76761 Rülzheim Jugendtreff Hördt: Schulzenstr. 19, 76771 Hördt

Markus Schwall: 0172 – 5347478 m.schwall@ruelzheim.de Dominik Schillinger: 0176 – 22564956 d.schillinger@ruelzheim.de

Wassersportaktionen

Treffpunkt immer am Fischmal in Leimersheim!

Was: Kajak I Altrhein Tour Wann: Mo. 06.07.2020, 10-15 Uhr Kosten: 10 Euro

Kennung: WS1

Teilnehmerzahl: 6 Teilnehmer Was: Stand Up Paddle I Wann: Di. 07.07.2020, 10-13 Uhr Kosten: 5 Euro

Kennung: WS2

Teilnehmerzahl: 7 Teilnehmer Was: Stand Up Paddle II Wann: Di. 07.07.2020, 14-17 Uhr Kosten: 5 Euro

Kennung: WS3

Teilnehmerzahl: 7 Teilnehmer Was: Kajak II Altrhein Tour Wann: Fr. 10.07.2020, 10-15 Uhr Kosten: 10 Euro

Kennung: WS4

Teilnehmerzahl: 6 Teilnehmer

Was: Stand Up Paddle Safari I Wann: Di. 14.07.2020, 14-17 Uhr Kosten: 5 Euro

Kennung: WS5

Teilnehmerzahl: 7 Teilnehmer

Kletteraktionen

Was: Baumklettern

Wann: Do. 09.07.2020, 12-16 Uhr Wo: Parkplatz Hopp Anlage Rülzheim Kosten: Kostenlos!

Kennung: K1

Teilnehmerzahl: unbegrenzt Was: Felsklettern I

Wann: Mi. 15.07.2020, 9-17 Uhr Treffpunkt: Jugendtreff Rülzheim Kosten: 10 Euro

Kennung: K2

Teilnehmerzahl: 6 Teilnehmer Was: Felsklettern II

Wann: Do. 16.07.2020, 9-17 Uhr Treffpunkt: Jugendtreff Rülzheim Kosten: 10 Euro

Kennung: K3

Teilnehmerzahl: 6 Teilnehmer

Anmeldeverfahren

Anmeldung nur per E-Mail!

Anmeldedaten für die E-Mail:

- Name des Teilnehmers - Alter des Teilnehmers - Tel. Nummer

- Adresse

- Name der Aktion + Datum - Kennungsnummer Info: Teilnehmeranzahl der

Veranstaltungen ist begrenzt! Nach E-Mail Eingang werden die Plätze verbindlich vergeben.

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Ortsgemeinde rülzheim amtliche mitteilungen

Sprechstunden

Ortsbürgermeister Reiner Hör

Die Bürgersprechstunde von Herrn Ortsbürgermeister Hör findet immer nach Vereinbarung statt.

Sie erreichen das Büro des Orts- bürgermeisters unter Tel. 7002 - 1601.

Per Email ist der Bürgermeister erreichbar unter r.hoer@ruelzheim.de Aufgrund der aktuellen Situation (Corona) möchten wir das Infek- tions-Risiko minimieren und bitten Sie, diese Regeln einzuhalten:

1) Bitte vorm Eintreten Hände des- infizieren!

2) Während der Sprechstunde besteht Mund-Nasenschutz-Pflicht!

3) Abstand halten!

4) Außerdem bitten wir Sie, einzeln einzutreten, und auch erst nachdem Sie dazu aufgefordert wurden.

Sprechstunden der Ortsbeigeordneten

Der 1. Ortsbeigeordnete Herr Michael Braun, führt nach Vereinbarung, Sprechstunden im Gebäude der Gemeindewerke Rülzheim, Zimmer Nr. 13 im Erdgeschoss durch. Bitte um vorherige telefonische Absprache unter der Telefonnummer 07272/ 7002- 1019.

Aufgabengebiet: Wirtschaftsförderung, Marketing, Digitalisierung und Mobilität sowie Bildung und Kultur

Der 2. Ortsbeigeordnete Herr Fritz Knutas, führt nach Vereinbarung, Sprechstunden im Gebäude der Gemeindewerke Rülzheim, Zimmer Nr. 13 im Erdgeschoss durch. Bitte um vorherige tele- fonische Absprache unter der Telefonnummer 07272/ 7002- 1019.

Aufgabengebiet: Jugend, Familien und Soziales

nichtamtlicher teil Kirchengemeinden

St. Mauritius Rülzheim, St. Anna Kuhardt, St. Georg Hördt, St. Gertrud Leimersheim

Gottesdienste vom 27.06.2020 - 05.07.2020

Samstag, 27.06., Hl. Hemma von Gurk, Stifterin von Gurk und Admont

Hördt, 18:00 Uhr Vorabendmesse

Sonntag, 28.06., 13. Sonntag im Jahreskreis Kuhardt, 09:00 Amt

Leimersheim, 10:00 Uhr Fest zum Tag des Großen Gebetes der Pfar- rei Hl. Theodard. Wegen der aktuellen Situation nachmittags keine Gebetszeiten.

Rülzheim, 10:30 Uhr Amt

Montag, 29.06., Hl. Petrus und hl. Paulus, Apostel Hördt, kein Gottesdienst

Dienstag, 30.06., Hl. Otto, Bischof von Bamberg, Glaubensbote in Pommern

Rülzheim, 09:00 Uhr Heilige Messe Kuhardt, 09:00 Uhr Heilige Messe

Mittwoch, 01.07., der 13. Woche im Jahreskreis Hördt, kein Gottesdienst

Leimersheim, 18:00 Uhr Amt

Donnerstag, 02.07., Maria Heimsuchung Kein Gottesdienst im Altenheim

Freitag, 03.07., Hl. Thomas, Apostel Hördt, 18:00 Uhr Heilige Messe Rülzheim; 18:00 Uhr Amt

Samstag, 04.07., Hl. Ulrich, Bischof von Augsburg Hördt, 18:00 Uhr Vorabendmesse

Sonntag, 05.07., 14. Sonntag im Jahreskreis Leimersheim, 09:00 Amt

Kuhardt, 10:30 Uhr Amt

Rülzheim, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei

Prot. Kirchengemeinde

Übersicht der Gottesdienste

(In den Sommerferien finden die Gottes- dienste nur zweiwöchig statt)

Sonntag, 28.06.2020, 3. nach Trinitatis

10:00 Uhr Freiluftgottesdienst auf der Pfarrwiese, mit toller Musik von der „XANXGRUBB“, Pfr. Jan Meckler

Sonntag, 05.07.2020, 4. nach Trinitatis

10:00 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche, Lektorin Iris Schmidt Sonntag, 19.07.2020, 6. nach Trinitatis

10:00 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche, Lektorin Iris Schmidt Sonntag, 02.08.2020, 8. nach Trinitatis

10:00 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche, Pfr. Jan Meckler Sonntag, 16.08.2020, 10. nach Trinitatis

10:00 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche, Lektorin Iris Schmidt Für diese Gottesdienste können Sie sich gerne online auf unserer Homepage (protkircheruelzheim.de) oder auch telefonisch (07272- 8443) anmelden.

Urlaubsvertretung Pfr. Jan Meckler

In der Zeit vom 04. Juli - 26. Juli 2020 übernimmt das Prot. Pfarramt Kandel, 07275-1470 o. 07275-1297, die Vertretung für Pfr. Jan Meck- ler. In dringenden seelsorgerlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt in Kandel.

Pfarrbüro - geänderte Öffnungszeiten während den Sommerfe- rienDas Pfarrbüro ist in der Zeit vom 06. Juli - 24. Juli nur mittwoch- und freitagvormittags in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Ab dem 27. Juli gelten die regulären Öffnungszeiten.

Bürozeiten:

Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. Pfarrer Jan Meckler, Hoppelgasse 35, 76761 Rülzheim, Tel.: 07272-8443, Fax: 7403402, www.protkircheruelzheim.

de, Mail: pfarramt.ruelzheim@evkirchepfalz.de

Ihre Seniorenbeauftragte

Frau Ingrid Mendel führt momentan nur noch telefonische Sprechstun- den durch.

Tel. 07272 / 3219

E-Mail i.mendel@ruelzheim.de

References

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