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Amtsblatt. Dannstadter Höhe. Weltgebetstagsthema: Vanuatu Worauf bauen wir. 5. März 2021

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Dannstadter Höhe

www.vgds.de | amtsblatt@vgds.de

Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau

Amtsblatt

49. Jahrgang Freitag, den 5. März 2021 9. Woche

5. März 2021

Weltgebetstagsthema:

„Vanuatu – Worauf bauen wir“

Nähere Informati onen zu den Angeboten der einzelnen Kirchengemeinden entnehmen Sie bitt e den Veröff entlichungen der jeweiligen Kirchengemeinden.

Zu Hause beten am Weltgebetstag – weltweit verbunden im Gebet.

Bibel TV sendet am 5. März, um 19.00 Uhr, einen Gott esdienst zum Weltgebetstag.

Wie kann man Bibel TV empfangen:

htt ps://www.bibeltv.de/empfang

Zu dem Gottesdienst gelangen Sie auch über die Seite weltgebetstag.de

Auf htt ps://www.youtube.com fi nden sich

mitt lerweile zusätzliche Gott esdienste und

viele Beiträge.

(2)

Impressum:

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Verbandsgemeindeverwaltung 67125 Dannstadt-Schauernheim; verantwortlich für Nachrichten und Hinweise:

Michaela Eichner, Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, E-Mail: amtsblatt@vgds.de

Verlag und Vertrieb: Printart GmbH, Kirchenstraße 8, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Telefon 06231-9185-0, Fax 06231-7696, E-Mail: dannstadt@printart.de; verantwortlich für den Anzeigenteil: Gunter Berg und Hans Bischof, geschäftsführende Gesellschafter.

Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt/Betrieb im Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung durch den Verlag. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich, in der Regel freitags. Redaktionsschluss ist immer freitags in der Vorwoche, 11.00 Uhr, auch in Kalenderwochen mit Feiertagen. Anzeigen-Annahmeschluss ist montags, 16.00 Uhr.

Anzeigenannahme unter E-Mail: dannstadt@printart.de oder Tel. 06231-9185-85.

SERVICE Notrufe

Polizei (Unfall – Überfall) 110

Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt 112

DRK-Rettungsleitstelle Tel. 19222 oder 0621-5703210 (Krankentransport und Rettungshubschrauber)

Die Notrufe 110 und 112 sind entsprechend umgeschaltet.

Giftnotrufzentrale, Universität Mainz Tel. 06131-19240

Polizei Schifferstadt Tel. 06235-4950

Bereitschaftsdienste Ärzte

Standort: Bereitschaftsdienstzentrale Ludwigshafen St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus Steiermarkstraße 12 A

67067 Ludwigshafen Tel. 116 117 Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do. 19.00 bis nächsten Morgen 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis nächsten Morgen 07.00 Uhr Freitag 16.00 bis Montagmorgen 07.00 Uhr An Samstagen/Sonntagen und Feiertagen ist ein Kinderarzt von 09.00 bis 21.00 Uhr vor Ort.

Bei Schlaganfall und Herzinfarkt: Tel. 19222

Zahnärzte

Samstag, 06.03., 09.00 – 12.00 Uhr Sonntag, 07.03., 11.00 – 12.00 Uhr Herr ZA Hans-Jürgen Ferrara

Speyerer Straße 111, Limburgerhof Tel. 06236-6385

Augenärzte

Augenärztlicher Notdienst zu erfragen unter Tel. 0180-5011230

Bereitschaftsdienste Apotheken

Ansage des Apotheken-Notdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:

deutsches Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Notdienst jeweils von 08.30 Uhr bis zum darauf- folgenden Tag um 08.30 Uhr.

Auf Anordnung der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, Neu- stadt, werden nachfolgende Apotheken den NOTDIENST gemein- sam durchführen:

Freitag, 05.03.

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 17, Neuhofen, Tel. 06236-1440 Samstag, 06.03.

Rathaus-Apotheke, Bahnhofstr. 36, Schifferstadt, Tel. 06235-3884

Sonntag, 07.03.

Kurpfalz-Apotheke, Weinbietstr. 16, Dannstadt, Tel. 06231-7900 Montag, 08.03.

Apotheke am Schillerplatz, Schillerplatz 4, Schifferstadt, Tel. 06235-3030

Dienstag, 09.03.

Glocken-Apotheke, Ludwigstr. 48, Waldsee, Tel. 06236 1222

Mittwoch, 10.03.

Sebastian-Apotheke, Walter-v.-Vilbell-Str. 2, Rödersheim, Tel. 06231-2713

Donnerstag, 11.03.

Sonnen-Apotheke, Speyerer Str. 97, Limburgerhof, Tel. 06236-465053

Freitag, 12.03.

Kronen-Apotheke, Ludwigshafener Straße 10, Mutterstadt, Tel. 06234-7565

Tierärztlicher Notdienst

Tel. 0800-7254008

Störmeldungen

Störungen in der Wasserversorgung in den Ortsgemeinden Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau

Zweckverband für Wasserversorgung „Friedelsheimer Gruppe“, Industriestr. 32, 67136 Fußgönheim (Industriegebiet)

Mo. bis Do., 07.00 – 16.00 Uhr: Tel. 06237-9270-0 Fr., 07.00 – 12.30 Uhr: Tel. 06237-9270-0 außerhalb dieser Zeiten –

nur in dringenden Notfällen: Tel. 0174-3470242 Störungen in der Wasserversorgung in der Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Tel. 06235-957031 Zweckverband für Wasserversorgung

„Pfälzische Mittelrheingruppe“ Am Wasserturm 2, Schifferstadt Störungen Erdgasversorgung

Thüga Energienetze GmbH (gebührenfrei) 0800-0837111 Störungen Stromversorgung und Straßenbeleuchtung Thüga Energienetze GmbH (gebührenfrei) 0800-0837111 E-Mail: leitstelle@thuega-netze.de

Straßenbeleuchtung auch: www.stoerung24.de Störungen Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung Tel. 06231-5257

außerhalb der Dienstzeit Tel. 0176-60482602

Öffnungszeiten

Verbandsgemeindeverwaltung Allgemeine Verwaltung

Mo. bis Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. auch 14.00 – 18.00 Uhr

Telefon-Zentrale Tel. 06231-401-0

E-Mail: info@vgds.de, Internet: www.vgds.de Bürgerservice:

Mo. | Di. | Do. | Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. auch 14.00 – 18.00 Uhr

Mi. 08.00 – 14.00 Uhr

Meldewesen, Ausweise, Führungszeugnisse,

Fischereischeine Tel. 401-180/-181/-182/-183 Standesamt, Friedhofswesen Tel. 401-184

Gewerbeamt Tel. 401-185

Wertstoffhof, Bauhof, Am Rathausplatz, OT Dannstadt Öffnungszeiten:

Mo. und Mi. 16.30 – 18.30 Uhr, Sa. 09.00 – 12.00 Uhr

(3)

Hilfestellung rund um Corona-Impfung

Das Corona-Impfzentrum in der Kreissporthalle in Schif- ferstadt steht für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis seit Januar bereit.

Zunächst soll – neben medizinischem Personal und Pflegepersonal – vorrangig die Gruppe der Über-80-Jäh- rigen geimpft werden.

Sowohl die Verteilung des Impfstoffes sowie die not- wendigen Terminvereinbarungen für das Impfzentrum in Schifferstadt erfolgen direkt über das Land Rhein- land-Pfalz.

Impftermine können über

die Telefonnummer 0800 5758100 oder die Internetseite www.impftermin.rlp.de

vereinbart werden.

Wer Fragen zur Organisation sowie zum Transport zu Impfterminen hat, besonders als älterer Mitbürger ohne Angehörige, die unterstützen können, dem steht die Verbandsgemeinde gerne zur Seite.

Unsere Ansprechpartner:

Brigitte Seyfried, Telefon 06231-401-126 Doreen Pastor, Telefon 06231-401-125

FFP2-Masken für Bedürftige

Ab sofort gibt es im Rathaus kostenlose FFP2-Masken für Bedürftige. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, erhält mit einem entsprechenden Nachweis einmalig Masken (3 Masken pro Person).

Dazu muss bis spätestens 12.03.2021 telefonisch oder per E-Mail ein Termin zum Abholen vereinbart werden.

Ansprechpartner sind Doreen Pastor (Tel. 06231-401-125, doreen.pastor@vgds.de) und Brigitte Seyfried (Tel. 06231- 401-126, brigitte.seyfried@vgds.de).

Nach den aktuellen Corona-Vorgaben müssen medizinische Masken (FFP2-Masken oder OP-Masken) beispielsweise in Bussen, Bahnen und Geschäften getragen werden.

Wertstoffhof öffnet ab sofort auch montags

Die Gartensaison hat begonnen und damit fällt jede Menge Grünschnitt an. Das führte am Wertstoffhof zeitweise zu so viel Andrang, dass der Betrieb unter den Corona-Auflagen nicht möglich war.

Um Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter zu schützen sowie lange Wartezeiten und Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, öffnet der Wertstoffhof ab sofort bis voraussicht- lich Ende September zusätzlich auch am Montag.

Neue Öffnungszeiten Wertstoffhof Montag 16.30 – 18.30 Uhr Mittwoch 16.30 – 18.30 Uhr Samstag 09.00 – 12.00 Uhr

Corona-Schnelltestzentrum im ZAS geplant

Ehrenamtliche Helfer gesucht – Starttermin voraussichtlich 16. März 2021

In allen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis sollen Corona-Schnelltestzentren eingerichtet werden.

In der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim übernimmt diese Aufgabe

unsere Verbandsgemeindewehr zusammen mit Verwaltung und Ehrenamtlichen. Zwar sind derzeit noch viele Details offen, aber wir möchten Sie schon jetzt über die Planungen informieren.

Kommunales Corona-Schnelltestzentrum Ort: Zentrum Alte Schule, Ortsteil Dannstadt

Starttermin: 16. März 2021

Test-Tage: Dienstag und Donnerstag 17.00 – 20.00 Uhr, Samstag 14.00 – 17.00 Uhr Angebot: kostenloser Schnelltest, ohne Terminvergabe

Alle Angaben sind unter Vorbehalt.

Mehr Infos stehen im nächsten Amtsblatt sowie auf www.vgds.de.

Damit sich möglichst viele testen lassen können, suchen wir noch weitere engagierte Ehrenamtliche, die uns stundenweise bei einfachen PC-Tätigkeiten oder der Betreuung des Außenbereichs unterstützen.

Wenn Sie mithelfen möchten oder noch Fragen haben, so rufen Sie uns an: 06231-401-128 oder -129.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

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Gemeindebücherei

Dannstadt

Tel. 06231-2769

Kirchenstraße 17 | 67125 Dannstadt-Schauernheim E-Mail: buecherei-dannstadt-service@kabelmail.de Web-Opac: https://bücherei-dannstadt.myschmööker.de

Kostenlose Ausleihe für Jung und Alt

Verkürzte Öffnungszeiten: Di 09.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Do + Fr 15.00 – 17.00 Uhr | Sa 10.00 – 12.00 Uhr

Ein weiteres Angebot unserer Gemeindebücherei:

Downloden Sie Ihr Buch bequem von Zuhause aus einem großen Angebot an E-Medien:

Romanen und Sachliteratur, Hörbüchern, Videos, Zeitungen, Zeitschriften oder einem der zahlreichen eLe- arning-Kurse.

Seit 01.01.2021 gibt es ein neues digitales Angebot für Kinder zwischen 5 und 10 Jahren:

Schule zuhause leichtgemacht – Lesen lernen mit der Lese-Lern-App „eKidz“.

Spielerisch und intuitiv unterstützt die App beim Spracherwerb und verbessert die Lese- und Sprachfähigkeit. Wo immer Ihnen Internet zur Verfügung steht, haben Sie auch Zugriff auf Ihrer virtuelle Bibliothek.

Unser Beitritt zur Onleihe wurde gefördert durch das Soforthilfeprogramm „Vor Ort für Alle“ des Deutschen Bibliotheks- verband (dbv) und der Unterstützung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Programmes „Kultur in Ländlichen Räumen“.

Aktuelles aus der Gemeindebücherei

Liebe Leserinnen und Leser!

Da die Gemeindebücherei Dannstadt bis auf weiteres ge- schlossen bleiben muss, bieten wir Ihnen wie bereits im Frühjahr 2020 seit Dienstag, 12.01.2021, unseren Bestell- und Abholservice an:

1. Melden Sie sich in unserem WebOPAC:

www.myschmööker.de an und recherchieren Ihr ge- wünschtes Medium aus dem Angebot der Gemeindebü- cherei Dannstadt.

2. Beantragen Sie eine Vorbestellung (max. 10 Medien) 3. Telefonische Bestellungen oder per E-Mail während

den Öffnungszeiten sind ebenfalls möglich.

4. Rückgabe/Abholung der bestellten Medien nur nach telefonischer Termin-Absprache

5. Verlängerungen der ausgeliehenen Medien nur telefonisch oder per E-Mail möglich.

Bitte beachten Sie:

Die Bücherei ist zu den Öffnungszeiten telefonisch erreich- bar. Wir bitten um pünktliche Abholung/Rückgabe nur durch eine erwachsene Person.

Die Rückgabe von Medien bei Abholung ist möglich.

Möchten Sie Medien nur zurückgeben, d.h. es erfolgt keine Abholung neuer Medien, ist dies ebenfalls nur nach Terminvergabe möglich.

Wir hoffen, Ihnen auf diesem Wege die schwierige Zeit mit etwas Lesestoff etwas zu erleichtern.

Bleiben Sie gesund. Ihr Bücherei-Team

eKidz.eu die APP zum Lesenlernen für Kinder

Seit dem 01.01.2021 steht Ihren Kindern eine Leselern-App zur Verfügung.

So funktioniert es:

• kostenlose eKidz App im Apple oder bei Google Play herunterladen

• „Anmelden mit Konto einer Bibliothek“

anklicken

• Gemeindebücherei Dannstadt auswählen.

Und los geht es.

Die App bietet Unterstützung beim Spracher- werb in vier Kernkompetenzen Lesen – Schrei- ben – Hören – Sprechen

12 verschiedene Lesestufen; Vorlesefunktion;

Quizfragen zur Überprüfung drei verschiedene

Sprachen: Deutsch, Englisch und Spanisch

Eltern-Adminkonto und bis zu zwei Kinderkonten

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POST-Agenturen/-Partner-Filialen

Dannstadt-Schauernheim OT Dannstadt:

Getränkemarkt Christa Frank, Hauptstr. 120, Dannstadt Öffnungszeiten:

Mo. – Fr. 09.00 – 12.30 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr

Mi. 09.00 – 12.30 Uhr

Sa. 09.00 – 12.30 Uhr

OT Schauernheim:

In der Tegut-Filiale, mit DHL-Paketshop Neustadter Str. 2 – 4, Schauernheim Öffnungszeiten:

Mo. – Sa. 07.00 – 18.00 Uhr Hochdorf-Assenheim:

Im Weichlingsgarten 10, OT Assenheim Öffnungszeiten:

Mo. – Fr. 14.00 – 17.00 Uhr und

Sa. 10.00 – 12.00 Uhr

Rödersheim-Gronau:

Raumausstattung Rutz, Ludwigstr. 10, OT Rödersheim Öffnungszeiten:

Mo. – Sa. 10.00 – 11.00 Uhr

Soziales Kleiderlädchen der Verbands- gemeinde Dannstadt-Schauernheim

Schul- und Gemeindehaus im OT Gronau, Hauptstraße 12 Das Soziale Kleiderlädchen bleibt coronabedingt bis auf Weiteres geschlossen. Eine Spendenannahme ist jeden Samstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr, kontaktlos, möglich. Gerne können Sie sich für Spenden vorab mit Frau Becker, Tel. 06231-5691 oder Frau Heim, Tel. 06231-699045, in Verbindung setzen oder einfach samstags vorbeikommen. Bitte bringen Sie nur saubere wieder verwertbare Kleidung und Haushaltswaren.

ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr

Wichtige Rufnummern rund um den ÖPNV

VRN Auskunft und Service Tel. 0621-1077077 Fahrplanauskunft Tel. 0621-107700 Palatina Bus GmbH

Kundencenter Ludwigshafen Tel. 0621-68566261 Das Kundencenter ist von Mo. – Fr. 07.30 – 16.00 Uhr errreichbar.

Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium hat sich mit den Aufgabenträgern und Akteuren des Nahverkehrs darauf verstän- digt, dass das Angebot im öffentlichen Nahverkehr mit weiteren Einschränkungen bestehen bleibt.

Die Einschränkungen im Verkehrsangebot werden der aktuellen Situation angepasst. Dennoch soll es weiterhin einen stabilen, berechenbaren Betrieb geben.

Wir bitten alle Reisenden, sich vor Reiseantritt auf den einschlä- gigen Informationskanälen der Verkehrsunternehmen, der Ver- kehrsverbünde oder unter rolph.de über den aktuell gültigen Fahrplan und vorgenommene Fahrplaneinschränkungen zu informieren.

Immer aktuelle Informationen

DER BÜRGERBUS der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

Ausgenommen sind: Feiertage.

Weitere Infos: www.vgds.de.

Pausiert wegen Corona!

Ruftaxiverkehre

Für die Ruftaxi-Linie Maxdorf-Schifferstadt gilt wieder der reguläre Fahrplan, das Ruftaxi fährt auch nach 21.00 Uhr.

Ruftaxi Maxdorf-Schifferstadt:

Über diesen Verkehr wird die Ortsgemeinde Dannstadt-Schau- ernheim an den Hauptbahnhof Schifferstadt (Nordseite) ange- bunden.

Erreichbar ist das beauftrage Unternehmen Taxi Hügelschäfer unter Telefon 06231-91191.

Für den Ruftaxiverkehr Maxdorf-Schifferstadt gilt aktuell:

• Alle bisher schon gültigen Verbundfahrkarten (Halbjahreskarte, Jahreskarte) werden akzeptiert.

• Eine Barzahlung ist möglich.

• Es gilt der reguläre Fahrplan.

Eine Personenbeschränkung gibt es nicht.

• Mund- und Nasenschutz muss getragen werden.

Ruftaxi Hochdorf-Assenheim/Rödersheim-Gronau/Gönn- heim:

Über diesen Verkehr haben auch die beiden westlichen Ortsge- meinden Anschluss an die Schiene (Rhein-Haardt-Bahn).

Erreichbar ist das beauftragte Unternehmen Taxi Deidesheim unter Tel. 06326-980144.

Es gilt aktuell:

Bis zu 2 Personen werden als Gäste mitgenommen.

Ein Mund- und Nasenschutz muss getragen werden.

Abfallbeseitigung

www.ebalu.de

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Informationen rund um die Abfallentsorgung Mo. – Do. 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Fr. 08.00 – 13.00 Uhr

(allg. Auskünfte, Reklamationen, Auftragsannahme)

Kundenservice-Center Tel. 0621-5909-5555 erreichbar Mo. – Fr. von 07.30 – 16.00 Uhr

Ausgabestellen Wertstoffsäcke und Restabfallsäcke in der Verbandsgemeinde:

Ortsteil Dannstadt

Verbandsgemeindeverwaltung (gelb-grün-weiß) Am Rathausplatz 1

Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr Bitte beachten Sie:

Ab sofort gibt es KEINE WERTSTOFFSÄCKE mehr bei Schreibwaren Geetz.

Rote Restmüllsäcke gibt es nur bei Heidi´s Hoflädel.

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Ortsteil Schauernheim

Bäckerei-Filiale Werner Schneider (gelb-grün-weiß) Hintergasse 15

Mo. – Sa. 05.30 – 12.30 Uhr So. 08.00 – 11.00 Uhr Heidi‘s Hoflädel (gelb-grün-weiß-rot) Obergasse 25

Mo. 08.30 – 13.00 Uhr Di. – Fr. 08.30 – 13.00 Uhr und

14.00 – 18.00 Uhr Sa. 08.30 – 13.00 Uhr Rödersheim-Gronau

Mangelstube Sonja Jörns (gelb-grün-weiß) Hauptstraße 113

Di. – Fr. 15.00 – 17.30 Uhr Sa. 09.00 – 12.00 Uhr Wertstoffhof

Bauhof, Am Rathausplatz, OT Dannstadt

Achtung zusätzlicher Öffnungstag ab sofort bis Ende Sep- tember!

Öffnungszeiten: Mo., 16.30 – 18.30 Uhr Mi., 16.30 – 18.30 Uhr

Sa., 09.00 – 12.00 Uhr Bitte beachten Sie:

Oberstes Ziel ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu bekämp- fen, andere sowie sich selbst zu schützen.

Um entsprechende Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten, weisen wir darauf hin:

• Es gibt eine Einlasskontrolle, damit sich immer nur wenige Fahrzeuge bzw. Nutzer gleichzeitig auf dem Gelände befinden.

• Mit Wartezeiten ist zu rechnen.

• Bei zu großem Andrang kann es sein, dass man zu einem anderen Termin wiederkommen muss.

• Wer zu Fuß kommt, muss 2 Meter Abstand zu anderen Per- sonen halten.

• Pro Fahrzeug sollte es nur 1 Person sein. Beim Warten außer- halb des Wertstoffhofgeländes müssen sich die Personen in ihren Fahrzeugen aufhalten.

• Auch beim Aus- und Einladen muss der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.

Bitte kommen Sie nur zum Wertstoffhof, wenn es sich nicht ver- meiden lässt.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere und halten Sie sich an die Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort.

Mehr Infos zu den Öffnungszeiten finden Sie unter:

www.vgds.de sowie im Amtsblatt.

Ab sofort Mund-Nasenschutz erforderlich!

SPRECHSTUNDEN UND KONTAKTE

Nach telefonischer Vereinbarung

Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim:

Bürgermeister Stefan Veth 06231-401-142 Erster Beigeordneter Marc Hauck 06231-652310 Beigeordneter Robin Weller 06231-9582139 Beigeordneter Gotthard Hehn 0171-7868357 Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim:

Ortsbürgermeisterin Manuela Winkelmann 0173-9243248 Erste Ortsbeigeordnete Barbara Härtel-Overbeck 0172-9540220 Ortsbeigeordneter Robin Weller 06231-9582139 Ortsbeigeordnete Sara Schön 0151-54810141 Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim:

Ortsbürgermeister Walter Schmitt 0172-6306116

Erster Ortsbeigeordneter Stefan Frombold 0157-70230280 Ortsbeigeordnete Martina Hoffmann 0172-7168286 Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau:

Ortsbürgermeister Thomas Angel 0163-6903022 Erster Ortsbeigeordneter Reiner Kesselring 0172-7463800 Ortsbeigeordneter Michael Schulz 0170-6351839

Schiedsamt

Schiedsperson Frau Gabriela Hilf

Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde im Schiedsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schau- ernheim statt.

Frau Gabriela Hilf ist unter der Handy-Nr. 0160-91989999 oder per E-Mail schiedsamt-vbg-dannstadt@t-online.de erreichbar.

Stellv. Schiedsperson Herr Uwe Schölles

Sie können Herrn Schölles unter der E-Mail:

schiedsamt@generalagent.de sowie der Tel. 06231-5566 oder 0171-4524224 erreichen.

Gleichstellungsbeauftragte Frau Brigitte Sassenberg

Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Brigitte Sassenberg, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim statt.

Frau Sassenberg erreichen Sie telefonisch unter Tel. 06231- 6329315 oder E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@vgds.de.

Bezirksbeamtin der Schutzpolizei Frau Dietz

Donnerstags von 10.00 – 11.00 Uhr.

Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde der Bezirksbeamtin, Frau Dietz, bei der Verbandsgemeindeverwal- tung Dannstadt-Schauernheim statt.

In dringenden Fällen bitten wir vorab um Terminvereinba- rung unter: Tel. 06235-495 oder -365.

Deutsche Rentenversicherung

Auskunft u. Beratung bietet täglich die Auskunfts- und Bera- tungsstelle in Speyer, Eichendorffstr. 4 – 6.

Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter Tel. 06232-172881 vereinbart werden.

Versicherte können sich in Rentenangelegenheiten (Rentenan- trag, Kontenklärung, Rentenfragen) an Herrn Gebhard Weitzel, Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher BfA), wenden. Tel. 06231-2789, ab 17.00 Uhr.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein

Betreuungsbehörde des Sozialamtes für die Vormundschaftsgerichtshilfe

Frau Körner, E-Mail: elke.koerner@kv-rpk.de, Tel. 0621-5909-2190

Jugendamt und Sozialdienst

Herr Spindler, E-Mail: dirk.spindler@kv-rpk.de, Tel. 0621-5909-1260

Seniorenbüro Rhein-Pfalz-Kreis

Tel. 0621-5909-5480, Sprechzeiten: Di. von 10.00 – 13.00 Uhr Ansprechpartner: Elfriede Benedix und Elke Becker

(auch außerhalb der Sprechzeiten)

(7)

Referentin für Frauenfragen Tel. 0621-5909-3440

Kindertagespflege Tel. 0621-5909-1341 Frau Graber, E-Mail: kerstin.graber@kv-rpk.de

Fragen zur Finanzierung durch das Jugendamt

Frau Schmidt Tel. 0621-5909-1321

E-Mail: andrea.schmidt@kv-rpk.de

Projekt Familienpaten in der Verbandsgemeinde E-Mail: familienpaten.rpk.west@gmx.de

Telefon: 0160-93387117

Homepage: www.familienpaten-rhein-pfalz-kreis.de

Finanzamt Speyer-Germersheim

Johannesstraße 9 – 12, 67346 Speyer, Tel. 06232-6017-0 Internet: www.finanzamt-speyer-germersheim.de E-Mail: Poststelle@fa-sp.fin-rlp.de

Info-Hotline der Finanzämter: 0180-3757400

Gesamtübersicht der Öffnungszeiten der Service-Center:

Mo. und Di. 08.00 – 16.00 Uhr | Mi. 08.00 – 12.00 Uhr Do. 08.00 – 18.00 Uhr | Fr. 08.00 – 12.00 Uhr

Vertragsärzte der Dannstadter Höhe Gemeinschaftspraxis

P. Leibig, W. Leibig, Dr. B. Margara, J. Damian, C. Özkaya Am Rathausplatz 20, Dannstadt-Schauernheim, Tel. 06231-91730 Dr. B. Lelling und Dr. P. Lelling,

Berliner Str. 4, Dannstadt-Schauernheim Tel. 06231-2540 Praxis Dr. T. Zilkens,

W.-v.-Vilbell-Str. 4, Rödersheim-Gronau Tel. 06231-915016

Nachbarschaftshilfe in der Verbandsgemeinde Auskunft und Vermittlung

Frau Seyfried Tel. 06231-401-126

Herr Schaa Tel. 06231-401-128

Ökumenische Sozialstation Böhl-Iggelheim e.V.

Ambulante-Hilfe-Zentrum Tel. 06231-40758-0

Verbandsgemeinde Fax 06231-40758-20

Dannstadt-Schauernheim, Böhler Straße 7, Hochdorf-Assenheim

Die Betreuungsgruppe „Café Sonnenschein“

der Ökumenischen Sozialstation Böhl-Iggelheim e.V.

zur Entlastung pflegender Angehöriger findet

Mo., Mi. und Fr. nachmittags von 14.00 – 17.00 Uhr statt.

Information und Anmeldung bei unserer Pflegedienstleitung:

Frau Eunice Schäfer Tel. 06231-40758-0

Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim –

Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege.

Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle für ältere, pflege- bedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Ange- hörigen. Gerne beraten wir Sie persönlich nach Absprache. Bitte rufen Sie uns an, lassen Sie sich telefonisch beraten und verein- baren Sie einen Termin. Nutzen Sie auch unseren Anrufbeant- worter; wir rufen zeitnah zurück. Bei eingeschränkter Mobilität führen wir auch unter Einhaltung der Hygienevorschriften Haus- besuche durch.

Frau Elke Pohlmann, Tel. 06231-9394741 (Di. | Mi. | Do.) elke.pohlmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Herr Manfred Krüger, Tel. 06231-9394742 (Mo – Fr.) manfred.krueger@pflegestuetzpunkte-rlp.de Böhler Straße 7, 67126 Hochdorf-Assenheim

Selbsthilfegruppe der Alzheimergesellschaft Informationen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt

Frau Pohlmann Tel. 06231-9394741

oder Sozialstation, Frau Schäfer Tel. 06231-40758-0

Alltagshilfe für Senioren und hilfsbedürftige Menschen Hilfedienst Rhein-Pfalz

Bahnhofstraße 37, 67105 Schifferstadt.

Unsere Bürozeiten:

Mo. – Do. 08.30 – 17.00 Uhr | Fr. 08.30 – 17.00 Uhr Tel. 06235-4462850, Fax: 06235-4659993

E-Mail: kontakt@hilfedienst.com, Web: www.hilfedienst.com Corona-Einkaufshilfe:

Einkaufsliste telefonisch mitteilen unter: Tel. 06235-4462855

Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Südlicher Rhein-Pfalz-Kreis

Tel. 06235-457823,

E-Mail: hospiz@sozialstation-schifferstadt.de

Tagespflege im Maximilianstift Maxdorf

Information täglich 08.30 – 12.00 Uhr Tel. 06237-4060 Auskunft bei der Verwaltung Tel. 06231-401-125, 401-128

Bezirksschornsteinfegermeister für Dannstadt-Schauernheim:

Ralf Prohaska, Tel. 06233-490853

Handy 0171-8559058 Samuel-Heinicke-Straße 47, Frankenthal

für Schauernheim:

Florian Walter, Tel. 06235-9340723 Kestenberger Weg 41, Schifferstadt

Christian Löwenmuth, Tel. 06231-9520982 Handy 0176-63119740 Lorscherstraße 7, 67126 Hochdorf-Assenheim

für Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau:

Daniel Anken, Tel. 06235-9340723

Handy 0174-5377522 Schillerstraße 24, Schifferstadt

Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauern- heim (Rhein-Pfalz-Kreis) mit rd. 14.000 Einwoh- nern ist frühestens zum 01. April 2021 und spätes- tens zum 01. September 2021 die Stelle der/des

Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter Bauen und Infrastruktur (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.

Die Stelle kann sowohl mit einer Beamtin/einem Beamten der 3.

Qualifikationsebene bis zu Besoldungsgruppe A 13 als auch mit einem/einer Beschäftigten mit der 2. Verwaltungsprüfung bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD besetzt werden.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

• Fachbereichsleitung

(Allgemeine Führungsaufgaben und Leitungsfunktion)

• Bauleitplanung, Raumordnung, Landes- und Verkehrsplanung

(8)

• Privates Bauen (Bauantragsverfahren und Grundstücksverkehr)

• Hochbau

• Tiefbau

• Sanierung und baulicher Unterhalt der kommunalen Liegenschaften

• Bauhof und Fuhrpark

• Dorferneuerung und Denkmalpflege

• Gewässer, Grünflächen

• Flurbereinigungsverfahren Wir erwarten:

• Ausbildung als Beamtin oder Beamter im dritten Einstiegsamt (früher gehobener nichttechnischer Dienst) oder

• eine vergleichbare Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin zum Verwaltungsfachwirt bzw. Bachelor of Arts Verwaltung/

Verwaltungsbetriebswirtschaft oder Verwaltungsfachwirt/in

• Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Personalentwick- lung und Personalführung

• Hohe Motivation, Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit

• Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit

• Kooperatives und bürgerfreundliches Auftreten Von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung, wäre:

• praktische Erfahrungen in den genannten Tätigkeitsbereichen

• Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit CAD, CIP und More (Software für den Sitzungsdienst)

Wir bieten:

• gleitende Arbeitszeit

• Vergütung (entsprechend den Voraussetzungen der Bewerbe- rin/des Bewerbers) nach der Landesbesoldungsverordnung bzw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Entsprechende schriftliche Bewerbungen werden mit den übli- chen Unterlagen bis spätestens

14. März 2021

möglichst unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins, erbeten an die

Verbandsgemeindeverwaltung

Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim oder per E-Mail an: info@vgds.de

Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungs- unterlagen. Bitte benutzen Sie daher keine Bewerbungsmappe und reichen Sie keine Originale ein.

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim stellt zum 01.08.2021 einen Platz für ein

FREIWILLIGES SOZIALES JAHR zur Verfügung.

Vertragsdauer wäre bis 31.07.2022.

Einstellungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Schulabschluss in Form der Berufsreife oder Sekundarabschluss I.

Der Einsatz erfolgt in der Grundschule Hochdorf-Assenheim mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.

Betätigungsfelder wären:

• Unterstützung des Personals der Betreuenden Grundschule (Mitarbeit in der Nachmittagsbetreuung, Unterstützung bei der Hausaufgaben- und Mittagstischbetreuung, Mithilfe in der Küche)

• Unterstützung des Lehrpersonals im Unterricht

• Bibliotheksarbeit

• Schulbuchausleihe

• Mithilfe bei Kooperationsprojekten

(Aufbau von Trainingsgeräten, Musikinstrumenten usw.)

• Mithilfe bei Hausmeistertätigkeiten

• Mithilfe im Bereich der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

• Mithilfe im Bereich der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

Die Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Lichtbild und aktuel- lem Zeugnis übersenden Sie bitte bis spätestens

15.03.2021

an Verbandsgemeindeverwaltung

Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim

oder per Mail an info@vgds.de.

Auf Bewerbungsmappen und Originalausfertigungen sollte ver- zichtet werden, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Öffentliche Bekanntmachung der Verbands- gemeinde Dannstadt-Schauernheim

Am Montag, 08.03.2021, um 19.00 Uhr, findet eine öffentliche/

nichtöffentliche Sitzung statt.

16. Sitzung des Verbandsgemeinderates Dannstadt-Schauernheim

Gremien: Verbandsgemeinderat Dannstadt-Schauernheim Ort : Dannstadt-Schauernheim

Raum: Zentrum Alte Schule Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1. Einwohnerfragezeit

2. Entwässerungstechnische Erschließung des Gewerbegebie- tes Dannstadt-Ost, Kanalbau

3. Entwässerungstechnische Erschließung des Gewerbegebie- tes Dannstadt-Ost, Planung

4. Um- und Neubau der Kläranlage, Beauftragung von Fachgut- achten

5. Kurpfalzschule Haus 1 und Haus 2 - mechanische Lüftungsanlagen

6. Schule Schauernheim - Lüftungsanlagen 7. Mehrgenerationenhaus, Haus der Familie -

Deidesheimer Straße 1

- Vergabe Ingenieurleistungen Haustechnik und „Energie“

8. Anfragen 9. Unterrichtungen Nichtöffentlicher Teil:

1. Betrieb eines landeseinheitlichen Fachverfahrens Meldewe- sen (VOIS); Abschluss einer Zweckvereinbarung

2. Personalangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Unterrichtungen

Stefan Veth Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Ortsgemeinderat Dannstadt-Schauernheim

Am Dienstag, 09.03.2021, um 19.00 Uhr, findet eine öffentliche/

nichtöffentliche Sitzung statt.

13. Sitzung des Ortsgemeinderates Dannstadt-Schauernheim

Gremien: Ortsgemeinderat Dannstadt-Schauernheim Ort: Dannstadt-Schauernheim

Raum: Zentrum Alte Schule Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1. Einwohnerfragezeit

2. Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz / Erstellung eines Energiekonzeptes zum Bebauungsplange- biet „Zwischen Hauptstraße und Böhler Straße“

3. Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Ortsgemeinderat zur Nutzung der Kompetenz der Energie- agentur Rheinland-Pfalz bei der Um- und Weiterplanung des Neubaugebiets Hauptstraße/Böhler Straße vom 08.02.2021

4. Bebauungsplan „Zwischen Hauptstraße und Böhler Straße“

in der Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Ortsteil Dannstadt

hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungs- sperre gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB)

(9)

5. LED-Ausbau Straßenbeleuchtung

- Ausbaubeschluss und Vergabe Ingenieurleistungen 6. Erschließungsvertrag Schauernheim-West

Rad-Gehwege-Lückenschluss über das Drosselbauwerk 7. Sponsoring für Blumenschalen

8. Baumpflegearbeiten auf dem Gelände des Tennisclubs Dannstadter Höhe e.V.

9. Wasserrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Kläranlage der Verbandsgemeinde Dann- stadt-Schauernheim

Anforderung des Einvernehmens

10. Bauantrag für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück „Im unteren Bocke“ Pl.-Nr. 6547, im Außen- bereich von Dannstadt

11. Einteilung der Stimmbezirke zur Landtagswahl am 14.03.2021 aufgrund der Corona-Pandemie

12. Prüfantrag der Fraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 21.02.2021 zur Beauftragung der Verwaltung bezüglich einer Prüfung über die

1. Anordnung eines LKW-Durchfahrtsverbot (Anlieger frei) für die Hauptstraße in Dannstadt aufgrund

a) der Lärmbelastung für die Anwohner der Hauptstraße b) der Erhöhung der innerörtlichen Sicherheit im Verkehrs-

raum durch Absenkung des nicht erforderlichen Durch- gangsverkehrs

2. Anordnung des LKW-Durchfahrtsverbots (Anlieger frei) für die Speyerer Straße in Schauernheim aufgrund:

a) der Lärmbelastung für die Anwohner der Hauptstraße b) der Erhöhung der innerörtlichen Sicherheit im Verkehrs-

raum durch Absenkung des nicht erforderlichen Durch- gangsverkehrs.

13. Prüfantrag der Fraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 21.02.2021 zur Beauftragung der Verwaltung bezüglich einer Prüfung über die Anordnung einer Höchst- geschwindigkeit von 30 km/h für die Hauptstraße in Dann- stadt aufgrund

a) der Gefahrenstelle am katholischen Kindergarten St.

Michael

b) den weiteren Gefahrenstellen in der Hauptstraße c) der hohen Lärmbelastung für die Anwohner der Haupt-

straße

2. Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30km/h für die Speyerer Straße in Schauernheim aufgrund:

a) von Gründen der Verkehrssicherheit und der Homoge- nität des Verkehrsflusses

b) der hohen Lärmbelastung für die Anwohner der Speye- rer Straße

14. Unterrichtungen Nichtöffentlicher Teil:

1. Grundstücksangelegenheiten 2. Unterrichtungen

Manuela Winkelmann Ortsbürgermeisterin

Anmerkung: Den Tagesordnungspunkt „KiTa Haus Sonnen- schein - Teilabriss der Fahrradhalle der einstigen Hauptschule“

sowie der geplante Ortstermin wird wegen der Corona-Pandemie erst in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates behandelt.

Wahlbekanntmachung

I.

Am Sonntag, dem 14. März 2021 findet die Wahl zum 18. Land- tag von Rheinland-Pfalz statt.

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

II.

Die Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist in 6, die Ortsge- meinden Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau sind in jeweils 3 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

In den Ortsgemeinden sind folgende Wahlräume zur Erleichte- rung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Men- schen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet:

Dannstadt-Schauernheim:

a) Evangelisches Gemeindehaus, Zugang links, Hintergasse 14 b) Evangelisches Gemeindehaus, Zugang rechts, Hintergasse 14 c) Kurpfalzschule, Turnhalle, Kurpfalzstraße 2

d) Zentrum Alte Schule, Kultursaal, Hauptstr. 139 e) Kurpfalzschule, Mensa, Kurpfalzstraße 2 f) Kurpfalzhalle, Haardtstraße 60

Hochdorf-Assenheim:

a) Feuerwehrgerätehaus, Im Weichlingsgarten 2a b) Katholisches Pfarrheim, Hauptstraße 53 c) Turnhalle des TB Assenheim, An der K 19 Rödersheim-Gronau:

a) Sporthalle bei der Grundschule, Zugang links, Schäfergasse 49 b) Sporthalle bei der Grundschule, Zugang rechts, Schäfergasse 49 c) Turnhalle der TUS Gronau, Assenheimer Straße 17

Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im Wählerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen sind, können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem barrierefreien Wahlraum wählen.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 16. bis 21.02.2021 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimm- berechtigten zu wählen haben.

III.

Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimm- bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimm- zettel ausgehändigt.

Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine Ausstanzung – eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschab- lonen richtig einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheim- nis umfassend gewahrt bleibt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelas-

senen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familienna- mens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvor- schlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- den, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberech- tigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der Fami- liennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kenn- zeichnung.

Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin

(10)

oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll, und ihre Landesstimme in der Weise, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetz- tes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Neben- raum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden.

IV.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

V.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses

Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbands- gemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli- chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum- schlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebe- nen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung übersenden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Verbandsgemeinde- verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Briefwahlvorstand abgegeben werden.

VI.

Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig (§

4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes).

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kennt- nisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen einer zulässigen Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Stimmberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Stimmberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist jeweils strafbar (§ 107 a Abs.

1 und 3 des Strafgesetzbuches).

VII.

1. Der Wahlvorstand ist für die Steuerung des Zugangs zum Wahlraum verantwortlich. Dabei können ihn Hilfspersonen unterstützen.

2. Der Zugang zu den Wahlräumen ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt. Dies gilt auch, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Zur Einhaltung des Abstandsgebots sind gut sichtbare Markierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern angebracht.

3. Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden vorgehalten.

4. Es dürfen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig im Wahlraum aufhalten, wie Stimmabgabemöglichkeiten (Wahl- kabinen) vorhanden sind. Nach der Stimmabgabe müssen

die Stimmberechtigten den Wahlraum zügig verlassen, es sei denn, sie wollen die Wahlhandlung beobachten.

5. Jedem Wähler wird mit dem Stimmzettel ein Kugelschreiber ausgehändigt, den er anschließend mitnehmen darf oder der anschließend entsorgt wird. Für die Stimmabgabe können auch eigene Schreibstifte verwendet werden. In den Wahlkabinen werden keine Schreibstifte ausgelegt.

6. Nach der Stimmabgabe des Wählers wird der Tisch in der Wahlkabine desinfiziert.

7. Personen, die die Wahl beobachten wollen, wird ein Freiraum im Wahlraum zugewiesen, der die Einhaltung eines Mindest- abstands zu anderen Personen gewährleistet. Der Freiraum hat eine Beobachtung der Wahlhandlung sowie der späteren Auszählung und Ergebnisermittlung zu gewährleisten.

8. Im Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie im Wahlraum selbst gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Maskenpflicht nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

9. Personen, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder von dieser Pflicht durch ärztliches Attest nachweislich befreit sind, wird der Zugang zum Wahlraum auch bei leichten Sym- ptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten und Erkältungssymptome) nicht verwehrt.

10. Die Pflicht, im Wahlraum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch für die Mitglieder des Wahlvorstandes. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist keine Gesichtsverhüllung, so dass auch die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Mund-Na- sen-Bedeckung zu tragen haben.

11. Die Stimmberechtigten sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken. Soweit erforderlich, werden sie vor der Aushändigung des Stimmzettels aufgefordert, ihre Mund-Nasen-Bedeckung zur Identitätsfeststellung kurzfris- tig abzunehmen. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu andern im Raum befindlichen Personen einzuhal- ten. Der Wahlvorstand hat Wählern die Stimmabgabe solange zu verweigern, bis diese die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachgeholt haben.

12. Auch in den Wahlräumen ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person sicherzustellen. Maßnahmen zur Wahrung des Abstandgebotes sind getroffen, so z.B. ange- messen ausgeschilderte Wegekonzepte mit Einbahnrege- lungen. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gilt auch für die Mitglieder des Wahlvorstandes untereinander.

13. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Mitglieder des Wahl- vorstandes wird auf die erforderliche Mindestanzahl reduziert.

14. Die Ergebnisermittlung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt.

Für die Wahlbeobachter und die Mitglieder des Wahlvorstan- des gelten die vor genannten Regelungen. Der Zugang von Wahlbeobachtern wird nur beschränkt, wenn dadurch dau- erhaft die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können und dadurch der Wahlvorstand gesundheitlichen Risiken ausgesetzt würde.

Dannstadt-Schauernheim, 22. Februar 2021 Verbandsgemeindeverwaltung

im Auftrag Markus Lehmann

So funktioniert die Briefwahl in Pandemie-Zeiten

Landtagswahl 14. März 2021 - Infos zur Briefwahl

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichti- gungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die

(11)

Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, -Wahlamt-, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim, 2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten

QR-Code,

3. online, über www.vgds.de,

4. per Fax unter der Nummer 06231/401-115, 5. durch einfache Email an briefwahl@vgds.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwah- lunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während den Öffnungszeiten des Bürgerservice der Verbandsgemeindeverwaltung Dann- stadt-Schauernheim - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus/

das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und längeren Wartezeiten kommen. Schnell und unkom- pliziert können Sie dagegen die Briefwahlunterlagen digital beantragen.

Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönli- chen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 - 5 aufgeführten Möglich- keiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemein- deverwaltung Dannstadt-Schauernheim schicken oder unmittel- bar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dann- stadt-Schauernheim eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt

Ländlicher Raum 16.02.2021

(DLR) Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35 Abt. Landentwicklung und Ländliche Telefon: 06321/671-0 Bodenordnung

Flurbereinigung Friedelsheim I Telefax: 06321/671-1250 Aktenzeichen: 41255-HA1.3. Internet: www.dlr.rlp.de Information der Teilnehmergemeinschaft sowie der Aufbau- gemeinschaft zur Flurbereinigung Friedelsheim I

I. Aufbaugemeinschaft

Die Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Friedels- heim hat am 05.07.2005 einen rechtsgültigen Aufbauplan verab- schiedet, der die Abräumung des AA 1 nach der Ernte 2022 vorsieht. Damit die Baumaßnahmen in dem zur Flurbereinigung vorgesehenem Abschnitt durchgeführt werden können, muss die Mitgliederversammlung im Jahr der vorgesehenen Abräu- mung (Frühjahr 2022) die Beitragssatzung, den Wirtschaftsplan und die Haushaltspläne vor allem aber die Abräumung für den Aufbauabschnitt 1 beschließen.

Der Vorstand ist vor Durchführung des AA 1 von der Mitglieder- versammlung neu zu legitimieren bzw. neu zu wählen.

Sobald es die Entwicklungen in der Corona-Pandemie zulassen, erfolgt die Wahl des neuen Vorstandes. Die Durchführung der Wahl kann nur in einer Präsenzveranstaltung stattfinden.

Der neue Vorstand der AG wird dann die Planungen der TG begleiten und die erforderlichen Beschlüsse, u. a. zur Abräumung vorbereiten.

II. Teilnehmergemeinschaft

Das Flurbereinigungsverfahren Friedelsheim I wurde mit Beschluss vom 17.06.2020 angeordnet.

Die geplante Wahl des Vorstandes konnte coronabedingt noch nicht stattfinden. Die Wahl wird, wenn die Rahmenbedingungen stimmen (Aufhebung der Kontaktbeschränkungen) schnellstmög- lich nachgeholt.

Im April 2021 findet planmäßig die Wertermittlung der Wein- berge statt. Bei der Durchführung der Wertermittlung ist ein weinbaufachlicher Sachverständiger eingebunden.

Für das Einbringen der örtlichen Kenntnisse werden die Vertreter des Vorstands der Aufbaugemeinschaft eingeladen.

Aktuell erfolgt die Erarbeitung des Wege- und Gewässerplanes.

Dazu werden die erforderlichen Erhebungen und Untersuchungen durchgeführt. Ziel ist es, Ende des Jahres 2022 das Baurecht zu erlangen.

Im Auftrag

gez. Knut Bauer (Kommissarischer Abteilungsleiter)

Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenord- nungsverfahren“ zu finden.

Ansprechpartner für das Verfahren sind:

Projektleiter

Carsten Wiesner, Tel. 06321/671-1203 Sachgebietsleiterin Planung und Vermessung Steffi Lindenau, Tel. 06321/671-1146

Sachgebietsleiterin Verwaltung

Antoinette Hammel, Tel. 06321/671-1204

Förderung der Dorferneuerung

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.

Dorferneuerung - was wird gefördert?

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorfer- neuerung zählen insbesondere strukturver- bessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:

• Umnutzung leerstehender, ortsbild- prägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten

• Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung

• Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen

• Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täg- lichen Bedarfs

• Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft

• Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplät- zen

Dorferneuerung - wer und wo wird gefördert?

Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift

„Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt geändert am 27. August 2010, gewährt werden.

(12)

Vorhaben der Dorferneuerung werden gefördert in räumlich und funktional eigenständigen, dörflich/ländlich oder landwirtschaft- lich geprägten Siedlungseinheiten und landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen. Dabei hat die Förderung mit einer räumlichen Eingrenzung des Gebietes und mit Bezug auf den historisch wertvollen Gebäude- und Hofanlagenbestand im Ortskern grund- sätzlich Vorrang.

Beispiele für Förderungen

Unter anderem werden bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägen- der oder öffentlich bedeutsame Gebäude mit Hof- und Grünflä- chen, einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologi- scher Mehraufwendungen, gefördert. So zum Beispiel Erneuerungen von Holzfensterläden, Hoftore oder des Daches.

Auch die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen können förderfä- hig sein.

Dorferneuerung - wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung setzt ein ganzheitliches – ggf. fortgeschriebenes Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde voraus. Alle drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Dann- stadt-Schauernheim verfügen über ein Dorfentwicklungskonzept.

Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen.

Anträge sind über die Verbandsgemeindeverwaltung Dann- stadt-Schauernheim, bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, einzureichen.

Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Pack, Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, 0621/5909-4380.

Rhein-Pfalz-Kreis führt INTEGREAT-App ein

„Ich bin neu hier, vieles ist mir fremd. Wer kann mir helfen, hier anzukommen?“ Dieses Gefühl kennen Jobstarter, Uni-Anfänge- rinnen, Geflüchtete und viele mehr, die sich in einer unbekannten Umgebung zurechtfinden und ihrem Leben neue Bahnen geben müssen.

Der Rhein-Pfalz-Kreis hat seit Januar 2021 Zugang zur App INTEGREAT, einer Online-Plattform für Mobiltelefone und PC´s, die Neuzugewanderten – insbesondere Geflüchteten – wertvolle Informationen für den Alltag in Deutschland bietet. Dieser digitale, mehrsprachige und mobile Alltags-Wegweiser hilft Neuzugewan- derten bei der Beantwortung zahlreicher Fragen. Er unterstützt aber auch Beratende in Ihren jeweiligen Funktionen, Neubürge- rinnen und -bürger aus anderen Bundesländern und trägt zu einer gelingenden Integration bei.

Das Besondere ist, dass alle Informationen speziell auf den Rhein-Pfalz-Kreis zugeschnitten sind. Sie sind auf Deutsch, Eng- lisch, Arabisch, Französisch, Farsi, Türkisch, Russisch und Tig- rigna verfügbar. Die Integreat-App enthält u.a. Informationen zu den Bereichen Sprache, Wohnen, Arbeit, Familie, Schule und Kinderbetreuung sowie Gesundheit und Freizeit. Integreat nennt die konkreten Anlaufstellen im Rhein-Pfalz-Kreis und bietet dar- über hinaus viele wertvolle Hinweise für das Leben im Rhein- Pfalz-Kreis.

Die App hilft in genau den Alltagssituationen, die für viele Einhei- mische längst selbstverständlich sind, für andere teilweise aber völlig neu: Wie läuft hier die Mülltrennung? Wie funktioniert das Schulsystem? Wo finde ich aktuelle Hinweise zum Corona – Virus oder auch Hinweise zu Arbeit, Bildung oder Wohnen? Auch lokale Veranstaltungen und Angebote werden laufend aktualisiert und eingepflegt.

„Die Intergreat-App ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein, um die Integration unserer ausländischen Mitbürger voranzubringen.

Sie hilft ihnen, sich in der neuen Umgebung besser zurechtzu- finden und erleichtert ihnen und den Integrationshelfern den Alltag in allen Lebensbereichen. Die App ist kein statisches Projekt und wird stetig Neuerungen enthalten. Wir freuen uns auf Rückmel-

dungen und Verbesserungsvorschläge aus der Bevölkerung“, erläutert die zuständige Erste Kreisbeigeordnete Bianca Staßen.

Die APP braucht Sie – Sharing is Caring

Daher freuen wir uns, wenn Interessierte in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis die App weiterempfehlen. Beratungsstellen, Ins- titutionen und Behörden können gerne Werbematerialien bei der Kreisverwaltung anfordern (digital und print). Die App kann kos- tenlos für Android-, Apple- und Windows-Endgeräte in den jewei- ligen App-Stores heruntergeladen werden. Nach laden der Infor- mationen ist sie auch ohne mobiles Internet nutzbar.

Fragen? Ideen? Hilfe?

Kontaktieren Sie uns! Das Amt Soziales, Senioren und Betreu- ungen des Rhein-Pfalz-Kreis steht Ihnen mit Antworten zur Seite:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen Ansprechpartner: Andreas Straßner 0621/5909-2240, integreat@kv-rpk.de

Vielfältiges Saat- und Pflanzgut in Rheinland-Pfalz

Wer gerne vielfältige Sorten auf dem Balkon, oder im Garten anbauen möchte, muss häufig etwas suchen, bis er sein Saat- oder Pflanzgut findet. Auch in diesem Jahr müssen wir auf die zahlreichen Saatgut bzw. Jungpflanzenbörsen, und Gartenmärkte verzichten, bei denen man in den vorigen Jahren immer fündig wurde. Zahlreiche Saat- und Pflanzgut-Anbieter bieten deshalb einen Verkauf ab Hof, oder sogar Versand, an. Die vielen kleinen Betriebe, Vereine, oder Initiativen, die in Rheinland-Pfalz Saatgut oder Pflanzen anbieten sind im „Wegweiser Sortenvielfalt“ zusam- mengetragen. Dieser Wegweiser ist auf der Internetseite www.

biodiversitaet.dlr.rlp.de einzusehen. Auf einer Karte lässt sich schnell erkennen, wo es in der Region Anbieter von Vielfaltssor- ten gibt. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann den „Weg- weiser Sortenvielfalt“ als Broschüre bestellen.

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach

Bedarfsumfrage: Wohnraumangebot in der Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte den Bedarf an bezahl- baren Wohnungen in den Ortsgemeinden Dannstadt-Schauern- heim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau ermitteln um Wohnungssuchende bei der Suche nach einer Mietwohnung zu unterstützen und Maßnahmen für die Schaffung bezahlbarer Mietwohnungen einleiten zu können.

Hierzu bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:

Sollten Sie aktuell oder in den nächsten beiden Jahren eine bezahlbare und/oder eine barrierefreie Wohnung im Ort suchen oder benötigen, bitten wir Sie um eine Rückmeldung an: info@vgds.de oder telefonisch Tel. 06231/401-0.

Die Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur besseren Planung des Wohnungs- angebotes in unserer Gemeinden.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

G. Hehn, 3. Beigeordneter Verbandsgemeinde

Wohnraumsuche in der Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeindeverwaltung sucht dringend Wohnungen/

Häuser in den Ortsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Hoch- dorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau.

Hierzu bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:

Sollten Sie aktuell leerstehende Wohnungen/Häuser kennen oder besitzen, melden Sie sich bei: info@vgds.de oder telefo- nisch Tel.: 06231/401-0.

Bitte helfen Sie der Verwaltung der Verbandsgemeine bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

G. Hehn, 3. Beigeordneter Verbandsgemeinde

(13)

Neue Tempo-30-Streckenabschnitte

Dort, wo in unserer Verbandsgemeinde innerorts das Verkehrsaufkommen besonders hoch und der Verkehrslärm für die Anwohner besonders belastend ist, gilt künftig Tempo 30.

Noch hat die Straßenmeisterei die Verkehrszeichen nicht aufgestellt, aber damit Sie schon jetzt wissen, wo Sie demnächst langsamer fahren müssen, zeigen die folgenden Übersichten die entsprechenden Streckenabschnitte in den Ortsteilen Dannstadt, Schauernheim, Hochdorf und Assenheim. Die schall- technischen Berechnungen für Rödersheim-Gronau stehen noch aus.

Sobald die Verkehrszeichen stehen, gilt Tempo 30 ganztägig in Dannstadt auf der Hauptstraße (L 454) zwischen den Einmündungen Friedenstraße und Kirchenstraße und in Schauernheim auf der Speyerer Straße (L 454) ab Ortseinfahrt/Ortsausfahrt von/nach Dannstadt bis zur Einmündung des Assenheimer Weges.

In Hochdorf betrifft dies den Streckenabschnitt auf der Hauptstraße (L 530) zwischen dem Anwesen Hauptstraße 5 und Haßlocher Straße. Nachts heißt es langsamer fahren in Dannstadt auf der Ludwigs- hafener Straße (L 530) zwischen den Einmündungen Am Rathausplatz/Kantstraße sowie Seebachring/

Friedhofstraße und in Assenheim betrifft dies den innerörtlichen Streckenverlauf der K 19, also Fried-

hofstraße, Kurze Straße, Langstraße, Spätstraße.

(14)

Turnvereinigung 1888 e.V.

Dannstadt

Online-Training

Wir bieten weiterhin für die Zeit der Kontaktbe- schränkungen Online-Training an:

Mo.: 09.00 Uhr Frühgymnastik mit Sofia

18.00 Uhr Aerobic und Gymnastik mit Steffi 19.00 Uhr Fitboxing mit Claudia

Mi.: 20.15 Uhr Pilates / Yoga mit Sofia Do.: 09.30 Uhr Rückenfit mit Manuela

Das Training finden über die Plattform Zoom statt.

Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen

Neueinsteiger sind herzlich willkommen, nach einer Schnupper- stunde kann im Rahmen der Mitgliedschaft trainiert oder Zeitkar- ten erworben werden.

Nähere Informationen und Anmeldung bei den Trainerinnen:

Sofia: yoga1@tv-dannstadt.de Steffi: aerobic1@tv-dannstadt.de Manuela: gymnastik3@tv-dannstadt.de Claudia: aerobic3@tv-dannstadt.de Siehe auch www.tv-dannstadt.de Arbeitsstunden einbringen

Es ist wieder möglich Arbeitseinsätze in der Außenanlage oder Turnhalle einzubringen.

Anmeldung bei Karl Bischof, Tel. 06231-2984 Friedhelm Schladebach, Tel. 06231-2998

Orthopädischer Rehabilitationssport bei Rücken- oder Gelenkproblemen

mit ärztlicher Verordnung

keine zusätzlichen Gebühren, keine Mitgliedschaft erforderlich Achtung! Geänderte Trainingszeiten:

Mo.: 10.00-10.45 Uhr

Aktiv gegen Osteoporose, Funktionelle Gymnastik mit kleinen Handgeräten

11.00 – 11.45 Uhr

Freilufttraining (bei Regen in der großen Turnhalle), Gymnastik am Stuhl, kein Bodenturnen

Di.: 10.00 – 10.45 Uhr Aktiv mit Osteoporose Mi.: 11.00 – 11.45 Uhr

Freilufttraining (bei Regen in der großen Turnhalle), Gymnastik am Stuhl, kein Bodenturnen

Do.: 11.00 – 11.45 Uhr

Freilufttraining (bei Regen in der großen Turnhalle), Gymnastik am Stuhl, kein Bodenturnen

18.30 – 19.15 Uhr

Wirbelsäulengymnastik, Schwerpunkt Nacken, Schulter, oberer Rücken

Fr.: 08.30 – 09.15 Uhr

Reha-Gymnastik mit Elementen aus dem Pilates 11.00 – 11.45 Uhr

Muskelaufbautraining rund um den Stuhl, keine Stuhlgymnastik 18.00 – 18.45 Uhr

Aktiv mit Rücken- / Gelenkproblemen

Teilnahmebedingungen für Rehabilitationssport Bei Verordnung:

Der Arzt verordnet Rehabilitationssport (Formular Nr. 56). Sie holen die Genehmigung von der Krankenkasse (kann auch schriftlich erfolgen). Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt, vereinbaren Sie einen Termin zur Vorbesprechung.

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen über- nommen.

Bei Selbstzahlung:

Mit Rezept

Anmeldung / Information bei Abteilungsleiterin Rosemarie Krüger, Tel. 06231/9429884

Equel Care Day

Am 1. März ist Equal Care Day – Aktionstag für mehr Wert- schätzung und eine faire Verteilung der Sorgearbeit Bonn, 22. Februar 2021. Die Bonner „Initiative Equal Care Day“

ruft am Montag, 1. März den „Aktionstag für mehr Wertschätzung, Sichtbarkeit und eine faire Verteilung der Sorgearbeit? aus. Unter dem Motto „vorausschauende Rücksichtnahme“ appelliert sie an Verbände und Organisationen, Medien und Wissenschaft, beruf- lich wie privat Betroffene, sich zu vernetzen und gemeinsam für eine gesellschaftliche und finanzielle Aufwertung der Sorgearbeit einzustehen.

Mit vielfältigen Aktionen, Vorträgen und Workshops bundesweit und darüberhinaus macht die „Initiative Equal Care Day“ mit ihren Verbündeten darauf aufmerksam, dass die faire Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern, aber auch zwischen alt und jung, reich und arm, zugezogen und alteingesessen die Grundvoraussetzung ist für eine gleichberechtigte Gesellschaft.

Sie kritisiert die Priorisierung eines globalen Wirtschaftswachs- wachstums über nachhaltige, faire Lösungen im Care-Bereich, privat wie professionell.

„Ein Jahr Pandemie genügt offenbar nicht, um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Relevanz von Care-Arbeit ins Bewusstsein von Entscheider*innen treten zu lassen, Sorgearbeit ist immer noch schlecht bis unbezahlt und unterschätzt. Deshalb ist wich- tig, dass große und kleine Initiativen, Vereine und Verbände zusammenfinden, um gemeinsam mit Care-Tätigen für einen politischen und wirtschaftlichen Wandel einzutreten“, sagt Sascha Verlan, Initiator der Initiative „Equal Care Day“.

Die zaghaften Reaktionen der Politik bleiben auch in der Pande- mie weit hinter dem zurück, was CDU/CSU und SPD beispiels- weise im aktuell geltenden Koalitionsvertrag zugesagt haben, nämlich die Verbesserung der Vereinbarkeit von Famile und Beruf durch Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen. Deshalb startet die „Initiative Equal Care Day“ gemeinsam mit dem Deut- schen Hauswirtschaftsrat am 1. März eine Petition zur Einführung von subventionierten Gutscheinen für haushaltsnahe Dienstleis- tungen:

„Ohne nachhaltige Erwerbs-Sorge-Modelle werden Kinderbe- treuung und die Pflege Angehöriger auch in Zukunft die Haupt- ursache dafür sein, dass Frauen und vor allem Mütter im Laufe ihres Lebens nur rund halb so viel Einkommen, Altersbezüge und Vermögen erwirtschaften können wie Männer. Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen sind ein erster Schritt, um die Unabhängigkeit von Care-Tätigen zu wahren und sie darin zu unterstützen, ihre Erwerbstätigkeit fortzuführen.“ Almut Schner- ring, Autorin von „Equal Care. Über Fürsorge und Gesellschaft“

und Initiatorin des „Equal Care Day“

Der „Equal Care Day“ liegt auf dem 1. März, weil es den eigent- lichen Termin, den Schalttag am 29. Februar in diesem Jahr nicht gibt. Der bleibt unsichtbar, wird übergangen, wie die private Care-Arbeit insgesamt, die im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als „richtige“ Arbeit gilt und beispielsweise auch nicht in den Berechnungen für das Bruttoinlandsprodukt berücksichtigt wird.

• Die Petition ist auf petition.org eingerichtet und auf den Seiten des Deutschen Hauswirtschaftsrats (hauswirtschaftsrat.de) und der Initiative Equal Care Day (equalcareday.de) angekün- digt. Sie läuft von 1. März (Equal Care Day) bis zum 21. März (Welthauswirtschaftstag).

• Mehr zu den Zielen und Forderungen der Initiative im Equal Care Manifest unter manifest.equalcareday.de

Unterstützen Sie die Vereine der Verbandsgmeinde

Dannstadt-Schauernheim

mit Ihrer Mitgliedschaft!

References

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