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A m t s b l a t t für den Landkreis Uckermark 17. Jahrgang, Nr. 6 Prenzlau, den 12. Mai 2010

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A m t s b l a t t

für den Landkreis Uckermark

17. Jahrgang, Nr. 6

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Prenzlau, den 12. Mai 2010

—

Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil:

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Öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung der 10. Sitzung des Kreistages Uckermark der 4. Wahlperiode am 19. Mai 2010

Bekanntmachung der Beschlüsse der 9. Sitzung des Kreistages Uckermark (außerordentliche Sitzung) am 23. 03.2010

Übergang eines Sitzes im Kreistag des Landkreises Uckermark

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Nord- Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes - mit Sitz in 17291 Prenzlau, Freyschmidtstr. 20 auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserversorgungsleitung in der Gemeinde Uckerfelde (Ortslage Hohengüstow)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadt Schwedt, Lindenallee 25- 29, 16303 Schwedt/Oder auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für ei- ne Regenentwässerungsleitung in der Stadt Schwedt/Oder (Teilgebiet 03/ Teil 1)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserlei- tung in der Stadt Templin (Verbindungsleitung Groß Dölln – Birkenhof)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserlei- tung in der Stadt Templin (Verbindungsleitung Groß Dölln – Klein Dölln)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserlei- tung in der Stadt Templin (Verbindungsleitung Birkenhof – Groß Väter)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserlei- tung in der Stadt Templin (Verbindungsleitung Groß Väter – Klein Väter)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserlei- tung in der Stadt Templin (Verbindungsleitung Klein Väter - Bebersee)

Bekanntgabe über die Veröffentlichung des Antrages des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Referat RO 5 – mit Sitz in 15236 Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 50 – auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Oberflächenwasser- messstelle (MKZ 6950900 ) in der Gemeinde Schwedt (Gemarkung Blumenhagen)

Bekanntgabe über die Veröffentlichung des Antrages des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Referat RO 5 – mit Sitz in 15236 Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 50 – auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Oberflächenwasser- messstelle (MKZ 0494800) in der Gemeinde Uckerland (Gemarkung Wolfshagen)

Bekanntgabe über die Veröffentlichung des Antrages des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Referat RO 5 – mit Sitz in 15236 Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 50 – auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Oberflächenwasser- messstelle (MKZ 0494101) in der Gemeinde Uckerland (Gemarkung Wilsickow)

Bekanntgabe über die Veröffentlichung des Antrages des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Referat RO 5 – mit Sitz in 15236 Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 50 – auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Oberflächenwasser- messstelle (MKZ 0495701) in der Gemeinde Prenzlau (Gemarkung Güstow)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes – mit Sitz in 17291 Prenzlau, Freyschmidtstraße 20 auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserversorgungsleitung in der Stadt Brüssow (Ortslage Menkin)

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Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes – mit Sitz in 17291 Prenzlau, Freyschmidtstraße 20 auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserversorgungsleitung in der Gemeinde Oberuckersee (Ortslage Potzlow-Abbau)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes – mit Sitz in 17291 Prenzlau, Freyschmidtstraße 20 auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserversorgungsleitung in der Gemeinde Oberuckersee (Ortslage Potzlow-Oberhof)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes – mit Sitz in 17291 Prenzlau, Freyschmidtstraße 20 auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserversorgungsleitung in der Gemeinde Oberuckersee (Ortslagen Potzlow und Strehlow)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Templin - Dollshof (Verbindungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Templin - Knehden (Verbindungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Eselhütte - Paulinenhof (Verbindungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Paulinenhof - Klosterwalde (Verbindungsleitung) Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Jakobshagen-Stabeshöhe (Verbindungsleitung) Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Jakobshagen-Egarsee (Verbindungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Schmutzwas- serdruckleitung in der Stadt Templin, Fährkrug

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Prenzlauer Allee, Ringstr., Heimstr.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung, Schmutzwasserdruckleitung, Regenwasserleitung, Informationskabel in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Seehotel, Dargersdorfer Str., Heimstr.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Feldstr.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung, Schmutzwasserdruckleitung in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Ge- werbegebiet), Templin-Hindenburg (Verbindungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Ortslage Hindenburg (B 109)

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Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Hammelspring-Storkow (Verbindungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Ortslage Hindenburg (B 109)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Storkow - Steinfeld (Verbindungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Templin – Dorettenhof (Verbindungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Röddelin - Schulzenfelde (Verbindungsleitung) Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Rohwasserlei- tung in der Stadt Templin, (Wasserwerk Templin II, Annenwalder Weg)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Schmutzwas- serdruckleitung in der Stadt Templin, Hauptpumpwerk Templin – Kläranlage Templin (Verbin- dungsleitung)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Schmutzwas- serdruckleitung in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Feldstr.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Schmutzwas- serdruckleitung, Informationskabel in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Dargersdorfer Str.) Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für ein Informationska- bel, Elektrokabel in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Dargersdorfer Str.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Schmutzwas- serdruckleitung, Informationskabel, Elektrokabel in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Schu- lenburgslust, Vietmannsdorfer Str.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Regenwasser- leitung, Ablaufgraben in der Stadt Templin, Ortslage Templin, Bahnhofstraße

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung, Schmutzwasserdruckleitung, Elektrokabel, Informationskabel in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Parkstr., Bürgergarten)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Schmutzwas- serdruckleitung, Informationskabel in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Gewerbegebiet, Vietmannsdorfer Str.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Schmutzwas-

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serdruckleitung (Ablaufleitung) in der Stadt Templin, Kläranlage Templin

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Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Regenwasser- leitung in der Stadt Templin, Hauptpumpwerk Templin (Vietmannsdorfer Str.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für ein Elektrokabel, In- formationskabel in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Bahnhofstr., Stadtmauer)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- versorgungsleitung in der Stadt Templin, Ortslage Templin (Hans-Philipp-Str.)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung der Westuckermark – mit Sitz in 17268 Templin, Prenzlauer Al- lee 27 a auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für ein Elektrokabel der Gemeinde Gerswalde, Ortslage Gerswalde

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes – mit Sitz in 17291 Prenzlau, Freyschmidtstraße 20 auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserversorgungsleitung in der Gemeinde Uckerland (Überleitung von Milow nach Jahnkeshof)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes Ostuckermär- kische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung - mit Sitz in 16303 Schwedt/Oder, Was- serplatz 1 auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasser- leitung in der Stadt Schwedt, Verbindungsleitung von Blumenhagen – Hohenfelde – Kunow - Niederfelde einschl. Bedienvorrichtungen

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG DER 10. SITZUNG DES KREISTAGES UCKERMARK DER 4. WAHLPERIODE AM 19. MAI 2010

Landkreis Uckermark

Der Vorsitzende des Kreistages Öffentliche Bekanntmachung

Die 10. Sitzung des Kreistages der 4. Wahlperiode findet am Mittwoch, dem 19. Mai 2010, um 14:00 Uhr im Plenarsaal des Kreishauses in Prenzlau, Karl-Marx-Straße 1, statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

3. Bestätigung der öffentlichen Niederschriften der 8. Sitzung des Kreistages am 03.03.2009 und der 9. Sitzung des Kreistages (außerordentliche Sitzung) am 23.03.2010

4. Informationen

- Resolution gegen die weitere Verschlechterung der Präsenz der Polizei des Landes Brandenburg und der Bundespolizei – gemäß Schreiben des Landrates vom 21.04.2010

5. Einwohnerfragestunde

6. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates des Landkreises Uckermark am 28. Februar 2010 und der Stichwahl am 14. März 2010

7. Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Uckermark

8. Umverteilung der allgemeinen und anteiligen zweckgebundenen Sonderrücklage (aus nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen 2009)

9. Bericht des Kreisbrandmeisters zum Thema „Bericht über die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Uckermark“)

10. Haushaltssperre 2010

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11. Auflösung der Pestalozzi-Oberschule Lychen

12. Auflösung der Oberschule "Friedensschule" Gartz (Oder)

13. Genehmigung einer Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Aufwendung 14. Genehmigung einer Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Aufwendung 15. Genehmigung einer Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Aufwendung 16. Genehmigung einer Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Aufwendung 17. Genehmigung einer Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Aufwendung 18. Anfragen aus dem Kreistag

18.1 Anfrage des Abgeordneten Herrn Axel Krumrey, Fraktion DIE LINKE zu den Auswirkungen der Tariferhö- hungen im öffentlichen Dienst

18.2 Anfrage des Abgeordneten Herrn Jürgen Hoppe, SPD-Fraktion zu Pflegestützpunkten in der Uckermark 19. Anträge an den Kreistag

19.1 Antrag der SPD-Fraktion zur Besetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Uckermark durch einen sachkundigen Einwohner

19.2 Antrag der CDU/Bauern-Fraktion – Erhalt der Förderschule „H. und S. Schumacher“ in Angermünde mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ (im Kreistag am 23.03.10 an die Fachausschüsse verwiesen)

19.3 Antrag der SPD-Fraktion – Bezug DS 144/2009 sowie DS 11/2010

19.4 Antrag der Fraktion Rettet die Uckermark – Neues Mitglied im Aufsichtsrat der Uckermärkischen Verkehrs- gesellschaft

Nichtöffentlicher Teil:

1. Feststellung der Tagesordnung (nichtöffentlicher Teil)

2. Bestätigung der nichtöffentlichen Niederschriften der 8. Sitzung des Kreistages am 03.03.2010 und der 9. Sitzung des Kreistages (außerordentliche Sitzung) am 23.03.2010

3. Anfragen aus dem Kreistag 4. Anträge an den Kreistag 5. Informationen

Prenzlau, den 06.05.2010

gez. Roland Resch

BEKANNTMACHUNG DER BESCHLÜSSE DER 9. SITZUNG DES KREISTAGES UCKERMARK (AUßERORDENTLICHE SITZUNG) AM 23.03.2010

Aus dem öffentlichen Sitzungsteil:

zu TOP 6: Ausschreibung der Stelle der Landrätin/des Landrates des Landkreises Uckermark / Auswahlverfah- ren / Beschlussvorlage DS-Nr.: 19/2010

zu TOP 6.1 Antrag der Fraktionen von CDU/Bauern, SPD und FDP/WBv zur Änderung der Drucksache 19/2010 / DS-Nr.: 21/2010

Herr Resch hält es auf Grund entsprechender Hinweise für zweckmäßig, den Antrag DS-Nr.: 21/2010 dahingehend abzuändern, dass auf Seite 1, vorletzter Absatz die Formulierung „und den Leiter des Kreistagsbüros“ und auf Seite 2, Absatz 6 die Formulierung „sowie den Leiter des Kreistagsbüros“ gestrichen werden. Diese Änderung erscheint notwendig, um die Öffnung der Bewerbungsunterlagen auch bei möglicher Abwesenheit der Mitarbeiter des Kreistagsbüros zu gewährleisten.

Der Einreicher erklärt sich mit der nachträglichen Änderung seines Antrages einverstanden.

Der Kreistag stimmt dem Antrag DS-Nr.: 21/2010 unter Berücksichtigung der nachträglichen genannten Änderun- gen mehrheitlich mit einer Enthaltung zu und beschließt:

„1. Der Ausschreibungstext für die Stelle der Landrätin/des Landrates (Anlage 1) wird wie folgt geändert:

Im 2. Absatz im ersten Satz werden die Worte „strukturschwachen, aber“ ersatzlos gestrichen. Zusätzlich wird folgender Satz eingefügt: „Neben der Papier- und Chemieindustrie im Wachstumskern Schwedt haben vor allem die erneuerbaren Energien sowie der Tourismus eine große Bedeutung für die weitere wirtschaftli- che Entwicklung des Landkreises.“

Der 4. Absatz des Ausschreibungstextes (Gesucht wird eine zielstrebige,…) wird gestrichen und durch fol- genden Textbaustein ersetzt: „Gesucht wird eine qualifizierte, tatkräftige, verantwortungsbewusste, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die in der Lage ist die Entwicklung des Landkreises Uckermark zu fördern, die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen und die in vertrauens- voller Zusammenarbeit mit dem Kreistag und den Einwohnerinnen/Einwohnern für die Belange des Land- kreises Uckermark eintritt.“

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2. Die Anlage 2, in der die Einzelheiten des Auswahlverfahrens beschrieben sind, wird durch nachfolgenden Text ersetzt:

Gemäß Ausschreibungstext endet die Frist für die Einreichung der Unterlagen zur Bewerbung als Landrä- tin/Landrat am 18.04.2010.

Die eingehenden Bewerbungsunterlagen für die Stelle der Landrätin/des Landrates werden im Büro des Kreistages jeweils in verschlossenen Umschlägen aufbewahrt und dort unter Verschluss gehalten.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Bewerbungsunterlagen am 19.04.2010 im Raum 222 der Kreis- verwaltung des Landkreises Uckermark durch den Ältestenrat zu öffnen.

Nach Sichtung der Unterlagen soll dann vom Büro des Kreistages eine Liste unter der Bezeichnung – Be- werberliste zur Wahl der Landrätin/des Landrates für den Landkreis Uckermark – erstellt werden, die in Kurzform Angaben zur Person der Bewerber/innen enthält.

Die Bewerberliste wird anschließend unverzüglich allen Fraktionsvorsitzenden sowie allen übrigen Abgeord- neten mit separater Post zugesandt.

Wie dem Ausschreibungstext zur Wahl der Landrätin/des Landrates zu entnehmen ist, werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt.

Da die Wahl der Landrätin/des Landrates nur auf Grund von Wahlvorschlägen aus dem Kreistag erfolgt, sind aus der Bewerberliste entsprechende Personen zu benennen und als Wahlvorschläge im Kreistagsbüro ein- zureichen.

Die Wahlvorschläge der Fraktionen oder der Abgeordneten des Kreistages sollen im Büro des Kreistages schriftlich bis zum 02.05.2010 eingehen.

Auf der Grundlage der eingegangenen Wahlvorschläge erstellt das Büro des Kreistages unverzüglich eine Wahlvorschlagsliste, die dann allen Abgeordneten fristgerecht vor der Sitzung des Kreistages am 19.05.2010 zugesandt wird, um so eine ordnungsgemäße Wahlvorbereitung zu sichern.

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist und nach der offiziellen Öffnung der Bewerbungsunterlagen durch den Ältestenrat haben alle Abgeordneten des Kreistages die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat während der Stunden, in denen die Kreisverwaltung für den Besucherver- kehr geöffnet ist, im Büro des Kreistages einzusehen.

Falls eine persönliche Vorstellung und die Befragung der Bewerber vorgesehen ist, erfolgt diese in öffentli- cher Sitzung des Kreistages am 19.05.2010.“

Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung des beschlossenen Änderungsantrages einstimmig:

„1. Der Kreistag beschließt gem. § 131 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 Absatz 2 Satz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) und unter Beachtung des Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes die Stelle der Landrätin/des Landrates öffentlich und überregional aus- zuschreiben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen und den als Anlage 1 beigefügten Aus- schreibungstext zu verwenden. Die Ausschreibung erfolgt in der Märkischen Oderzeitung, Regionalausgabe

”Uckermark-Anzeiger”, im Uckermark-Kurier, Regionalausgabe ”Prenzlauer Zeitung” und ”Templiner Zei- tung” sowie durch Anzeige in der Zeitung „Die Welt“. Des Weiteren wird der Text der Ausschreibung ins In- ternet gestellt und ist unter der Adresse www.uckermark.de abrufbar.

3. Das Auswahlverfahren zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Uckermark erfolgt gemäß Anlage 2.“

Der im Beschlussvorschlag genannte Ausschreibungstext sowie das Auswahlverfahren sind als Anlage 1 der öffentlichen Niederschrift beigefügt.

zu TOP 7: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung / Beschlussvorlage DS-Nr.: 18/2010 Der Kreistag beschließt mehrheitlich mit einer Enthaltung:

„Der Kreistag stimmt der überplanmäßigen Aufwendung für Leistungen nach dem SGB XII in Höhe von 2.701.858,53 € zu.“

zu TOP 8: Anfragen aus dem Kreistag zu TOP 9: Anträge an den Kreistag

zu TOP 9.1: Antrag der CDU/Bauern-Fraktion – Erhalt der Förderschule „H. und S. Schumacher“ in An- germünde mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ / DS-Nr.: 11/2010

Herr Wichmann teilt mit, dass er beabsichtigt, den vorliegenden Antrag zunächst im Ausschuss für Kultur, Bil- dung und Sport (KBSA) zu beraten, um ihn danach dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Herr Resch bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag DS-Nr.: 11/2010 an die Fachausschüsse zu verweisen.

Der Kreistag stimmt dem Geschäftsordnungsantrag einstimmig zu und beschließt:

Der Antrag der CDU/Bauern-Fraktion – Erhalt der Förderschule „H. und S. Schumacher“ in Angermünde mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ / DS-Nr.: 11/2010 wird an die Fachausschüsse verwie- sen.

zu TOP 9.2: Antrag der Fraktion Rettet die Uckermark - Benennung eines zusätzlichen stellvertretenden Mitgliedes für den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit und den Ausschuss für Regionalent- wicklung sowie Wahl eines zusätzlichen stellvertretenden Mitgliedes für den Kreisausschuss /

DS-Nr.: 14/2010

Herr Resch weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag des Antrages in der vorliegenden Form nicht im Kreistag zur Abstimmung gebracht werden kann, da es sich zum einen um die Benennung eines zusätzlichen stellvertretenden Mitgliedes für die beratenden Ausschüsse handelt, und es zum anderen um die Wahl eines zusätzlichen stellvertretenden Mitgliedes für den Kreisausschuss geht.

Herr Resch schlägt dem Einreicher des Antrages folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor:

„1. Der Kreistag stellt gemäß § 131 Absatz 1 i. V. m. § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf die Benennung von Herrn Bernd Hartwich als zusätzliches stellvertretendes Mitglied für Frau Iris Drews für den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit durch deklaratorischen Beschluss fest.

2. Der Kreistag stellt gemäß § 131 Absatz 1 i. V. m. § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf die Benennung von Herrn Bernd Hartwich als zusätzliches stellvertretendes Mitglied für Herrn Univ. Prof. Dr. Dr. Hans- Joachim Mengel für den Ausschuss für Regionalentwicklung durch deklaratorischen Beschluss fest.

3. Der Kreistag wählt durch offenen Wahlbeschluss gemäß § 131 Absatz 1 i. V. m. § 49 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf Herrn Bernd Hartwich als zusätzliches stellvertretendes Mitglied für Herrn Dr. Charles Elworthy in den Kreisausschuss.“

Die Fraktion Rettet die Uckermark erklärt ihr Einverständnis zur vorgeschlagenen Verfahrensweise und zur ge- nannten Abänderung ihres Beschlussvorschlages.

Herr Resch bittet anschließend über die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages nacheinander abzustimmen und anschließend zum Punkt 3 eine offene Wahl per Kartenzeichen vorzunehmen.

Der Kreistag beschließt mehrheitlich mit 7 Enthaltungen:

„1. Der Kreistag stellt gemäß § 131 Absatz 1 i. V. m. § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf die Benennung von Herrn Bernd Hartwich als zusätzliches stellvertretendes Mitglied für Frau Iris Drews für den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit durch deklaratorischen Beschluss fest.“

Der Kreistag beschließt mehrheitlich mit 8 Enthaltungen:

„2. Der Kreistag stellt gemäß § 131 Absatz 1 i. V. m. § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf die Benennung von Herrn Bernd Hartwich als zusätzliches stellvertretendes Mitglied für Herrn Univ. Prof. Dr. Dr. Hans- Joachim Mengel für den Ausschuss für Regionalentwicklung durch deklaratorischen Beschluss fest.“

Der Kreistag wählt durch offenen Wahlbeschluss mehrheitlich mit einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen:

„3. Der Kreistag wählt durch offenen Wahlbeschluss gemäß § 131 Absatz 1 i. V. m. § 49 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf Herrn Bernd Hartwich als zusätzliches stellvertretendes Mitglied für Herrn Dr. Charles Elworthy in den Kreisausschuss.“

zu TOP 9.3: Antrag der CDU/Bauern-Fraktion – Sicherheit an kreislichen Schulen erhöhen! / DS-Nr.: 20/2010

Herr Resch beantragt nach Abstimmung mit der CDU/Bauern-Fraktion, die Anträge Sicherheit an kreislichen Schulen erhöhen! (DS-Nr.: 20/2010) und Winterschäden an Kreisstraßen zügig ausbessern! (DS-Nr.: 22/2010) in die Fachausschüsse zu verweisen.

Der Kreistag stimmt dem Geschäftsordnungsantrag einstimmig zu und beschließt:

Die Anträge Sicherheit an kreislichen Schulen erhöhen! (DS-Nr.: 20/2010) und Winterschäden an Kreisstraßen zügig ausbessern! (DS-Nr.: 22/2010) werden in die Fachausschüsse verwiesen.

zu TOP 9.4: Antrag der CDU/Bauern-Fraktion – Winterschäden an Kreisstraßen zügig ausbessern! / DS-Nr.: 22/2010

(Der Antrag wurde in die Fachausschüsse verwiesen - siehe TOP 9.3)

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Anlage 1

Ausschreibungstext

Beim Landkreis Uckermark ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Landrätin / des Landrates neu zu besetzen.

Der Landkreis Uckermark hat gegenwärtig ca. 132.000 Einwohner und liegt im Norden von Brandenburg in einer landschaftlich sehr reizvollen Region. Neben der Papier- und Chemieindustrie im Wachstumskern Schwedt haben vor allem die erneuerbaren Energien sowie der Tourismus eine große Bedeutung für die weitere wirtschaftliche Entwick- lung des Landkreises. Mehr Informationen über den Landkreis finden Sie im Internet unter www.uckermark.de.

Gemäß § 72 Absatz 2 Satz 5 BbgKWahlG i. V. m. § 127 BbgKVerf ist die Wahl der Landrätin/des Landrates am 19.

Mai 2010 durch den Kreistag vorgesehen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Gesucht wird eine qualifizierte, tatkräftige, verantwortungsbewusste, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlich- keit, die in der Lage ist die Entwicklung des Landkreises Uckermark zu fördern, die Verwaltung bürgernah, leistungs- orientiert und wirtschaftlich zu führen und die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Kreistag und den Einwohne- rinnen/Einwohnern für die Belange des Landkreises Uckermark eintritt.

Die Besoldung erfolgt nach der Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg nach Besoldungsgruppe B 5.

Wählbar zur Landrätin / zum Landrat sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige Unionsbürger, die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Es wird erwartet, dass die/der zukünftige Landrätin/Landrat ihren/seinen Wohnsitz im Landkreis Uckermark nimmt.

Die politischen Kräfteverhältnisse im Kreistag stellen sich zurzeit wie folgt dar:

CDU/Bauern 13 Sitze, SPD 12 Sitze, Die Linke 10 Sitze, FDP/Wählergemeinschaft den Bürgern verpflichtet 7 Sitze, Rettet die Uckermark 4 Sitze, Grüne/B90 2 Sitze, NPD 1 Sitz sowie ein weiterer Abgeordneter ohne Parteizugehörig- keit.

Sofern die Bewerberin/der Bewerber erstmalig in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen wird, darf sie/er das 62.

Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Bewerbungsfrist endet am 18.04.2010. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Kreistagsabgeordneten berechtigt sind, Einsicht in die Bewerbungsun- terlagen zu nehmen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in der öffentlichen Beschlussvorlage zur Wahl der Landrätin/des Landrates persönliche Daten der Bewerberinnen/Bewerber zur Kenntnis gegeben werden.

Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Nachweisen über den Bildungsgang und die bisherigen Tätigkeiten sind zu richten an:

Landkreis Uckermark Büro des Kreistages

Postfach 1265 17282 Prenzlau Auswahlverfahren:

Gemäß Ausschreibungstext endet die Frist für die Einreichung der Unterlagen zur Bewerbung als Landrätin/Landrat am 18.04.2010.

Die eingehenden Bewerbungsunterlagen für die Stelle der Landrätin/des Landrates werden im Büro des Kreistages jeweils in verschlossenen Umschlägen aufbewahrt und dort unter Verschluss gehalten.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Bewerbungsunterlagen am 19.04.2010 im Raum 222 der Kreisverwaltung des Landkreises Uckermark durch den Ältestenrat zu öffnen.

Nach Sichtung der Unterlagen soll dann vom Büro des Kreistages eine Liste unter der Bezeichnung – Bewerberliste zur Wahl der Landrätin/des Landrates für den Landkreis Uckermark – erstellt werden, die in Kurzform Angaben zur Person der Bewerber/innen enthält.

Die Bewerberliste wird anschließend unverzüglich allen Fraktionsvorsitzenden sowie allen übrigen Abgeordneten mit separater Post zugesandt.

Wie dem Ausschreibungstext zur Wahl der Landrätin/des Landrates zu entnehmen ist, werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt.

Da die Wahl der Landrätin/des Landrates nur auf Grund von Wahlvorschlägen aus dem Kreistag erfolgt, sind aus der Bewerberliste entsprechende Personen zu benennen und als Wahlvorschläge im Kreistagsbüro einzureichen.

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Die Wahlvorschläge der Fraktionen oder der Abgeordneten des Kreistages sollen im Büro des Kreistages schriftlich bis zum 02.05.2010 eingehen.

Auf der Grundlage der eingegangenen Wahlvorschläge erstellt das Büro des Kreistages unverzüglich eine Wahlvor- schlagsliste, die dann allen Abgeordneten fristgerecht vor der Sitzung des Kreistages am 19.05.2010 zugesandt wird, um so eine ordnungsgemäße Wahlvorbereitung zu sichern.

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist und nach der offiziellen Öffnung der Bewerbungsunterlagen durch den Ältesten- rat haben alle Abgeordneten des Kreistages die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat während der Stunden, in denen die Kreisverwaltung für den Besucherverkehr geöffnet ist, im Büro des Kreistages einzusehen.

Falls eine persönliche Vorstellung und die Befragung der Bewerber vorgesehen ist, erfolgt diese in öffentlicher Sitzung des Kreistages am 19.05.2010.

ÜBERGANG EINES SITZES IM KREISTAG DES LANDKREISES UCKERMARK

Entsprechend § 81 Abs.1 der „Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)“ mache ich bekannt:

Der Kreistagsabgeordnete Herr André Rabe (Wählergemeinschaft den Bürgern verpflichtet / WBv) ist aus dem Landkreis Uckermark verzogen. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes verliert er damit seinen Sitz im Kreistag des Landkreises Uckermark.

Die in der Reihenfolge der Stimmenzahlen folgende Ersatzperson der Wählergemeinschaft den Bürgern verpflichtet (WBv) im Wahlkreis 4, Herr Oliver Sajons, hat die Wahl fristgemäß angenommen. Der Sitz im Kreistag geht mit Wirkung vom 23. März 2010 auf Herrn Oliver Sajons über.

Prenzlau, den 22. März 2010 gez. Heiko Streich

Kreiswahlleiter

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES NORD- UCKERMÄRKISCHEN WASSER- UND ABWASSERVERBANDES - MIT SITZ IN 17291

PRENZLAU, FREYSCHMIDTSTR. 20 AUF ERTEILUNG EINER LEITUNGS- UND

ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE TRINKWASSERVERSORGUNGSLEITUNG IN DER GEMEINDE UCKERFELDE (ORTSLAGE HOHENGÜSTOW)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchfüh- rung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagen- rechtsverfahrens zuständig.

Antragsteller: Nord- Uckermärkischer Wasser- und Abwasserverband, Freyschmidtstraße 20, 17291 Prenzlau

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Hohengüstow Flur: 2 Flurstücke: 16, 17, 18/2, 21/5, 22, 23, 31/4, 31/5, 31/6, 46, 60/2 und 61

Flur: 6 Flurstücke: 14/7, 25, 31/2, 32/9, 32/10, 32/11, 36/2, 55, 68, 76 und 78

Flur: 7 Flurstücke: 21/7 und 21/8

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

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BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DER STADT SCHWEDT, LINDENALLEE 25- 29, 16303 SCHWEDT/ODER AUF ERTEILUNG EINER

LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE REGENENTWÄSSERUNGSLEITUNG IN DER STADT SCHWEDT/ ODER

(TEILGEBIET 03/ TEIL 1)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsver- fahrens zuständig.

Antragsteller: Stadt Schwedt/Oder, Lindenallee 25 -29, 16303 Schwedt/Oder Wasserwirtschaftliche Anlagen: Regenentwässerungsleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Schwedt Flur: 63 Flurstücke: 20, 21, 22, 26, 27, 115, 116 und 117

Flur: 67 Flurstücke: 22, 23, 24. 25, 164/1, 164/8, 188, 191 und 248 Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES ZWECKVERBANDES WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERENTSORGUNG DER

WESTUCKERMARK - MIT SITZ IN 17268 TEMPLIN, PRENZLAUER ALLEE 27 a AUF ERTEILUNG EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

TRINKWASSERVERSORGUNGSLEITUNG IN DER STADT TEMPLIN (VERBINDUNGSLEITUNG GROß DÖLLN BIRKENHOF)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsver- fahrens zuständig.

Antragsteller: Zweckverband der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark Prenzlauer Allee 27 a, 17268 Templin

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Groß Dölln Flur: 4 Flurstücke: 126, 127/1, 129, 139, 140, 141, 145, 146, 153, 154, 155, 161, 162, 554 und 555

Groß Väter Flur: 3 Flurstücke: 18/2, 21/1, 23 und 30/1

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

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BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES ZWECKVERBANDES WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERENTSORGUNG DER

WESTUCKERMARK - MIT SITZ IN 17268 TEMPLIN, PRENZLAUER ALLEE 27 a AUF ERTEILUNG EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

TRINKWASSERVERSORGUNGSLEITUNG IN DER STADT TEMPLIN (VERBINDUNGSLEITUNG GROß DÖLLN – KLEIN DÖLLN)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsver- fahrens zuständig.

Antragsteller: Zweckverband der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark Prenzlauer Allee 27 a, 17268 Templin

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Groß Dölln Flur: 2 Flurstücke: 24, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 47, 48, 51, 52, 55 und 56/5

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES ZWECKVERBANDES WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERENTSORGUNG DER

WESTUCKERMARK - MIT SITZ IN 17268 TEMPLIN, PRENZLAUER ALLEE 27 a AUF ERTEILUNG EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

TRINKWASSERVERSORGUNGSLEITUNG IN DER STADT TEMPLIN (VERBINDUNGSLEITUNG BIRKENHOF – GROß VÄTER)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsver- fahrens zuständig.

Antragsteller: Zweckverband der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark Prenzlauer Allee 27 a, 17268 Templin

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Groß Väter Flur: 1 Flurstücke: 34/8, 37/9 und 101

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

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BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES ZWECKVERBANDES WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERENTSORGUNG DER

WESTUCKERMARK - MIT SITZ IN 17268 TEMPLIN, PRENZLAUER ALLEE 27 a AUF ERTEILUNG EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

TRINKWASSERVERSORGUNGSLEITUNG IN DER STADT TEMPLIN (VERBINDUNGSLEITUNG GROß VÄTER – KLEIN VÄTER)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsver- fahrens zuständig.

Antragsteller: Zweckverband der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark Prenzlauer Allee 27 a, 17268 Templin

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Groß Väter Flur: 1 Flurstücke: 96 und 97

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES ZWECKVERBANDES WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERENTSORGUNG DER

WESTUCKERMARK - MIT SITZ IN 17268 TEMPLIN, PRENZLAUER ALLEE 27 a AUF ERTEILUNG EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

TRINKWASSERVERSORGUNGSLEITUNG IN DER STADT TEMPLIN (VERBINDUNGSLEITUNG KLEIN VÄTER - BEBERSEE)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsver- fahrens zuständig.

Antragsteller: Zweckverband der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark Prenzlauer Allee 27 a, 17268 Templin

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Groß Väter Flur: 2 Flurstücke: 99 und 100

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

(13)

BEKANTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES

LANDESUMWELTAMTES BRANDENBURG, REGIONALABTEILUNG OST, REFERAT RO 5 – MIT SITZ IN 15236 FRANKFURT/ ODER, MÜLLROSER CHAUSSEE 50 – AUF ERTEILUNG

EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

OBERFLÄCHENWASSERMESSSTELLE (MKZ 6950900) IN DER GEMEINDE SCHWEDT (GEMARKUNG BLUMENHAGEN)

Zur dinglichen Sicherung eines Anlagenrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 G v. 17.12.2008 (BGBl. I S.

2586) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbe- hörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsverfahrens zuständig.

Antragsteller: Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Referat RO 5, Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt/Oder

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Oberflächenwassermessstelle

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Blumenhagen Flur: 4 Flurstück: 11

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

BEKANTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES

LANDESUMWELTAMTES BRANDENBURG, REGIONALABTEILUNG OST, REFERAT RO 5 – MIT SITZ IN 15236 FRANKFURT/ ODER, MÜLLROSER CHAUSSEE 50 – AUF ERTEILUNG

EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

OBERFLÄCHENWASSERMESSSTELLE (MKZ 0494800) IN DER GEMEINDE UCKERLAND (GEMARKUNG WOLFSHAGEN)

Zur dinglichen Sicherung eines Anlagenrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 G v. 17.12.2008 (BGBl. I S.

2586) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbe- hörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsverfahrens zuständig.

Antragsteller: Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Referat RO 5, Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt/Oder

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Oberflächenwassermessstelle

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Wolfshagen Flur: 2 Flurstücke: 129/2 und 131/1

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

(14)

BEKANTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES

LANDESUMWELTAMTES BRANDENBURG, REGIONALABTEILUNG OST, REFERAT RO 5 – MIT SITZ IN 15236 FRANKFURT/ ODER, MÜLLROSER CHAUSSEE 50 – AUF ERTEILUNG

EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

OBERFLÄCHENWASSERMESSSTELLE (MKZ 0494101) IN DER GEMEINDE UCKERLAND (GEMARKUNG WILSICKOW)

Zur dinglichen Sicherung eines Anlagenrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 G v. 17.12.2008 (BGBl. I S.

2586) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbe- hörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsverfahrens zuständig.

Antragsteller: Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Referat RO 5, Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt/Oder

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Oberflächenwassermessstelle

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Wilsickow Flur: 2 Flurstück: 335

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

BEKANTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES

LANDESUMWELTAMTES BRANDENBURG, REGIONALABTEILUNG OST, REFERAT RO 5 – MIT SITZ IN 15236 FRANKFURT/ ODER, MÜLLROSER CHAUSSEE 50 – AUF ERTEILUNG

EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE

OBERFLÄCHENWASSERMESSSTELLE (MKZ 0495701) IN DER GEMEINDE PRENZLAU (GEMARKUNG GÜSTOW)

Zur dinglichen Sicherung eines Anlagenrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 G v. 17.12.2008 (BGBl. I S.

2586) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbe- hörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsverfahrens zuständig.

Antragsteller: Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Referat RO 5, Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt/Oder

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Oberflächenwassermessstelle

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Güstow Flur: 2 Flurstücke: 135/1 und 137/1

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

(15)

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES NORD-UCKERMÄRKISCHEN WASSER- UND ABWASSERVERBANDES – MIT SITZ IN 17291 PRENZLAU, FREYSCHMIDTSTRAßE 20 − AUF ERTEILUNG

EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE TRINKWASSERVERSORGUNGSLEITUNG IN DER STADT BRÜSSOW

(ORTSLAGE MENKIN)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsver- fahrens zuständig.

Antragsteller: Nord-Uckermärkischer Wasser- und Abwasserverband, Freyschmidtstraße 20 17291 Prenzlau

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Menkin Flur: 2 Flurstück: 63/1

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

Landkreis Uckermark -Der Landrat-

In Vertretung gez. Lothar Thiele

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ANTRAGES DES NORD-UCKERMÄRKISCHEN WASSER- UND ABWASSERVERBANDES – MIT SITZ IN 17291 PRENZLAU, FREYSCHMIDTSTRAßE 20 AUF ERTEILUNG

EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG FÜR EINE TRINKWASSERVERSORGUNGSLEITUNG IN DER GEMEINDE OBERUCKERSEE

(ORTSLAGE POTZLOW-ABBAU)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechts ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß Grundbuchberei- nigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) zu bestellen. Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG in Verbindung mit den Bestimmungen der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) ist die untere Wasserbehörde für die Durchführung des Leitungs- und Anlagenrechtsver- fahrens zuständig.

Antragsteller: Nord-Uckermärkischer Wasser- und Abwasserverband, Freyschmidtstraße 20

17291 Prenzlau

Wasserwirtschaftliche Anlagen: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Potzlow Flur: 7 Flurstücke: 2, 37 und 38

Flur: 8 Flurstücke: 1/2, 3, 19, 20/1 und 20/2

Flur: 9 Flurstücke: 22/1, 29, 76/1, 130/1, 150,

237 und 239

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen liegen beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl- Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau aus. Sie können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind Mo. und Do. von 08.00 bis 12.00, Di. von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 sowie Fr. von 08.00 bis 11.30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache unter 03984/704368 möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von vier Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau einzulegen.

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In Vertretung gez. Lothar Thiele

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